CO2 Steuer in Österreich 2024 : CO2-Bepreisung in Österreich: So funktioniert der Emissionshandel

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Aktuelle News Österreich: Laut Zeitplan ist für 2025 eine weitere Erhöhung der österreichischen CO2-Steuer geplant, die dann auf 55 Euro pro Tonne steigen soll. Die CO2-Bepreisung ist als Festpreis-Steuersystem konzipiert, ab 2026 wird der Preis durch ein Emissionshandelssystem bestimmt.

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Wie funktioniert CO2-Bepreisung in Österreich?

Die CO2-Bepreisung betrifft alle österreichischen Unternehmen, die fossile Energieträger wie beispielsweise Treibstoffe in Verkehr bringen. Die CO2-Steuer in Österreich wurde erstmals am 1. Jänner 2023 eingeführt. Dieses System zeichnet sich dadurch aus, dass die Schwankung der Energiepreise hier angemessen reguliert wird. Dies ermöglicht eine gleichmäßigere Anpassung des CO2-Preises. Laut Zeitplan ist für 2025 eine weitere Erhöhung der CO2-Steuer in Österreich geplant. Das österreichische CO2-Steuerniveau orientiert sich am deutschen System, bei dem der CO2-Preis jährlich erhöht wird. Insgesamt 19 EU-Mitgliedsstaaten haben bereits nationale CO2-Preise eingeführt, wobei Österreich im Vergleich zu anderen EU-Staaten im unteren Mittelfeld liegt.

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Wie hoch ist die CO2-Steuer 2024?

Aufgrund der hohen Energiepreise griff damals ein Preisstabilitätsmechanismus ein, der den CO2-Preis in Österreich auf lediglich 32,50 Euro je Tonne begrenzte, anstatt der ursprünglich geplanten 35 Euro.

Zum Verständnis: Der Mechanismus erlaubt bei signifikanten Veränderungen der Energiepreise eine angepasste Steigerung oder Absenkung des CO2-Preises. Im Jahr 2025 steht laut Zeitplan eine weitere Erhöhung der CO2-Steuer in Österreich an, die dann auf 55 Euro pro Tonne angehoben wird. Die Einführung der CO2-Bepreisung erfolgte zunächst als Steuer mit festgelegtem Preis. Ab 2026 soll der Preis dann durch ein Emissionshandelssystem bestimmt werden.

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Dieses Diagramm zeigt die CO2 -Preise in den europäischen Ländern und ihre Klimaschutzverpflichtungen im Überblick. Dabei sind die Preise in absteigender Reihenfolge angeordnet, beginnend mit dem höchsten Preis. Österreich liegt an 12. Position mit einem aktuellen CO2-Preis von 32,5 Euro.

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Österreichs CO2-Steuer an Deutschland angelehnt

Hinsichtlich der Höhe der CO2-Steuer orientiert sich Österreich an Deutschland. Wie in unserem Nachbarland wird auch hierzulande der CO2-Preis Jahr für Jahr angehoben. Bereits in 19 EU-Mitgliedsstaaten wurden nationale CO2-Preise eingeführt. Die Höhe der CO2-Steuer divergiert jedoch mitunter stark von Land zu Land. Österreich liegt mit seiner CO2-Bepreisung im europäischen Vergleich im unteren Mittelfeld.

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Die CO2-Bepreisung hat direkte Auswirkungen auf österreichische Unternehmen, die fossile Energieträger in den Verkehr einführen. Bereits am 1. Januar 2023 erfolgte der erste Anstieg der CO2-Steuer. Aufgrund der damals hohen Energiepreise wurde jedoch ein Preisstabilitätsmechanismus aktiviert, der den CO2-Preis auf 32,50 Euro pro Tonne begrenzte. - © Kalawin - stock.adobe.com

Die CO2-Steuer und der Emissionshandel mit Zertifikaten

Die Europäische Union hat sich verpflichtet, die Reduktion der Treibhausgase voranzutreiben. Hierfür wurde ein umfassendes Paket an Maßnahmen generiert. Die CO2-Emissionen sollen beträchtlich reduziert werden. Diesem Maßnahmen-Bundle müssen natürlich auch Österreichs Industrieunternehmen und Energieversorger nachkommen, um ihren CO2-Fußabdruck optimieren zu können. Eine der zentralen Maßnahmen ist der EU-Emissionshandel mit Zertifikaten, kurz EU-ETS (Emissions Trading System). Dieses EU-Gemeinschaftsinstrument wurde installiert, um die Emissionen von Treibhausgasen in der Europäischen Union schrittweise zu reduzieren und entsprechende Anreize für Unternehmen zu schaffen.

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Mit Berechtigungen für CO2-Emissionen gehandelt wird in den 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie in den Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen. Europaweit erfasst der Emissionshandel rund 10.000 Anlagen der Energiewirtschaft und energieintensiven Industrie. Betroffen davon sind die Brennstoffe Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas sowie seit 2023 auch Kohle und partiell auch Biomasse. Der Emissionshandel tangiert rund 36 Prozent aller CO2-Emissionen in der EU und vorrangig den Energiesektor, einige Industriezweige wie Stahl-, Chemie- und Zementwerke sowie darüber hinaus die Luft- und Schifffahrt.

So funktioniert der CO2-Emissionshandel in der EU

Vereinfacht ausgedrückt werden beim CO2-Emissionshandel Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten gehandelt. Seitens der Politik wird festgelegt, wie viele CO2-Emissionen ein Unternehmen freisetzen darf. Das System folgt dem PrinzipCap and Trade“: Der Staat legt hierfür eine Gesamtmenge der Emissionen fest („Cap“). Emissionszertifikate in Höhe dieser Gesamtmenge werden in den Markt gebracht, indem sie versteigert oder den Verursachern von Emissionen zugeteilt werden. Am Ende des im Vorfeld definierten Zeitraums müssen die teilnehmenden Verursacher (Energieversorger und die energieintensive Industrie) gemäß dem Ausmaß der Emissionen ihrer Anlagen Zertifikate abgeben. Zertifikate können aber auch erstanden und veräußert werden.

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Ziel des EU-Emissionshandels ist es, die Emissionen der Treibhausgase im Einklang mit den Klimazielen der EU-Staaten in den betroffenen Industrie-Sektoren zu reduzieren. Als Teil des Klimaschutz-Plans soll der Handel mit Zertifikaten darüber hinaus Unternehmen motivieren, auf nachhaltige Energiequellen auszuweichen oder den eigenen Energieverbrauch zu verringern. In der Industrie ist dies beispielsweise durch den Einsatz neuer Technologien oder die Restrukturierung von Produktionsprozessen möglich.

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Was ist das "Cap and Trade" Prinzip?

Der Emissionshandel, auch bekannt als " Cap-and-Trade ", ist ein gezielter Ansatz zur Kontrolle von Treibhausgasemissionen. Für die Gesamtemissionen wird eine maximale Obergrenze (Cap) festgelegt, die sukzessive gesenkt wird. Die Unternehmen erhalten Emissionsberechtigungen in Form von Zertifikaten, die ihrem Anteil an dieser Obergrenze entsprechen. Das Prinzip des Emissionshandels ermöglicht es den Unternehmen, mit ihren Zertifikaten zu handeln - ein echter Markt für Emissionsrechte, auf dem sie ihre Bilanz optimieren können. Unternehmen, die ihre Emissionen reduziert haben, können ihre überschüssigen Zertifikate gewinnbringend verkaufen. Im Gegenzug müssen Unternehmen mit höheren Emissionen zusätzliche Berechtigungen kaufen, um die Obergrenze einzuhalten.

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Österreichs Industrie sieht CO2-Steuer kritisch

Mit dem neuerlichen Anstieg der CO2-Steuer gehen auch höhere Kosten für Treib- und Heizstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl, Gas und Strom einher. Die Mehrbelastung für die Wirtschaft ist somit erheblich. Da Österreich ein Exportland ist und demnach auch mit Ländern wie zum Beispiel Indien oder China konkurrieren muss, könnte die Donaumetropole als Industriestandort viel an Attraktivität einbüßen, befürchten zahlreiche ExpertInnen. Laut dem „World Competitiveness Ranking 2023“ der Schweizer Wirtschaftshochschule IMD ist der Standort Österreich 2023 unter insgesamt 64 Ländern von Rang 20 im Jahr davor auf Rang 24 zurückgefallen. 2010 belegte Österreich noch den 14. Rang.

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Trotz des zusätzlich geplanten Klimazolls fürchtet die Industrie durch die CO2-Steuer Wettbewerbsnachteile gegenüber Ländern ohne vergleichbare Maßnahmen. Dies wiederum könnte eine sogenannte „Carbon Leakage“ nach sich ziehen. Heißt: Unternehmen könnten ob der erheblichen Umwelt- und Klimaschutzauflagen und des damit verknüpften Kostenanstiegs ihre Produktionsstandorte in Länder mit weniger strengen Umweltauflagen auslagern. Auch die steigenden direkten Kosten für Unternehmen mit energieintensiven Prozessen sind natürlich großes Thema in der Industrie.

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CO2-Bepreisung: Österreichs Industrie propagiert Härtefallregelungen

Um Unternehmen nicht übermäßig zu belasten, ist eine Entlastung für besonders CO2-intensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen nach deutschem Vorbild geplant. Für diese Unternehmen soll es künftig Härtefallregelungen geben, die ebenso eine Verlagerung von CO2-Emissionen in Drittstaaten verhindern sollen. Die notwendigen Richtlinien für diese Entlastungsmaßnahmen müssen jedoch erst auf den Weg gebracht werden.

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CO2-Grenzausgleich bis 2035: EU führt Klimazoll ein

Bis 2035 soll in der EU zudem ein sogenannter CO2-Grenzausgleich eingeführt werden – offiziell „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM-Verordnung) oder kurz „Klimazoll“ genannt. Der Klimazoll der EU ist eine Abgabe auf bestimmte klimaschädliche Produkte und Rohstoffe, die in den europäischen Raum importiert werden. Die Idee dahinter: Unternehmen, die Produkte wie Aluminium, Eisen, Stahl, Strom, Düngemittel, Wasserstoff oder Zement in die EU liefern, sollen an der Grenze einen ähnlichen CO2-Preis zahlen, den energieintensive Unternehmen im Rahmen des Emissionshandels für ihren CO2-Ausstoß bereits aufwenden mussten.

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Der Klimazoll ist Teil des „Green New Deal“. Das Ziel des grünen Pakts: Europa bis 2050 frei von CO2-Emissionen zu machen. Am 1. Oktober 2023 ist die Übergangsphase für den Klimazoll angelaufen.

Bis zum Jahr 2035 plant die Europäische Union die Einführung eines CO2-Grenzausgleichs, offiziell bekannt als "Carbon Border Adjustment Mechanism" (CBAM) oder kurz "Klimazoll". Dieser Klimazoll bezeichnet eine Abgabe auf spezifische klimaschädliche Produkte und Rohstoffe, die in die EU importiert werden. Die Grundidee besteht darin, dass Unternehmen, welche Produkte wie Aluminium, Eisen, Stahl, Strom, Düngemittel, Wasserstoff oder Zement in die EU liefern, an der Grenze einen vergleichbaren CO2-Preis entrichten müssen. Dieser Preis entspricht dem, den energieintensive Unternehmen bereits im Rahmen des Emissionshandels für ihren CO2-Ausstoß zahlen.
Bis zum Jahr 2035 plant die Europäische Union die Einführung eines CO2-Grenzausgleichs, sogenannte "Carbon Border Adjustment Mechanism" (CBAM). Dieser Klimazoll bezeichnet eine Abgabe auf klimaschädliche Produkte und Rohstoffe, die in die EU importiert werden. Die Grundidee besteht darin, dass Unternehmen, die Aluminium, Eisen, Stahl, Strom, Düngemittel, Wasserstoff oder Zement in die EU liefern, an der Grenze einen vergleichbaren CO2-Preis entrichten müssen. - © Dilok - stock.adobe.com

Dieser CO2-Grenzsteuerausgleich soll Unternehmen, die in der EU produzieren, vor unfairem Wettbewerb aus Ländern außerhalb der Europäischen Union bewahren. Mit dieser Maßnahme will die EU einer Verlagerung von Produktionsstandorten – vor allem von Europas Grundstoffindustrien – in Nicht-EU-Staaten vorbeugen.

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Bis Anfang 2026 müssen Unternehmen zunächst nur berichten, wie viele Tonnen CO2 die Herstellung der eingeführten Waren verursacht hat. Ab Anfang 2026 gilt es für sie, diesen Grenzausgleich auch tatsächlich zu begleichen.

Klimazoll erfordert CO2-Fußabdruck der Produkte

Industrie und vor allem weiterverarbeitende Betriebe sehen den Klimazoll kritisch. Sie klagen über das Mehr an Bürokratie, da seit 1. Oktober bei jeder Einfuhr über 150 Euro die CO2-Bilanz der Produkte erfasst und dokumentiert werden muss. Seitens der Voestalpine etwa heißt es, das System müsse sich „erst beweisen“. Der österreichische Stahl- und Technologiekonzern mit Sitz in Linz importiert unter anderem Materialien für die Stahlherstellung aus Drittstaaten.

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Der CO2-Ausstoß in Österreich ging übrigens im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 6,4 Prozent zurück. Der Rückgang entspricht einer Reduktion von fünf Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Die heimischen Treibhausgasemissionen sind auf den niedrigsten Wert seit Beginn der Berechnungen im Jahr 1990 gesunken.

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