Treibhausgasemissionen : Via CO2-Steuer in Richtung Klimaneutralität?

Mag. Matthias Mitterlehner ist Partner, Head of International Tax und Steuerberater bei der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH.

"Pro Tonne CO2 ist jeweils ein nationales Emissionszertifikat abzugeben": Mag. Matthias Mitterlehner, Partner, Head of International Tax und Steuerberater, ICON Wirtschaftstreuhand

- © ROBERT MAYBACH

Um das im Rahmen des sogenannten „Green Deal“ festgelegte Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, sollen die Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 55% gesenkt werden. Eine zentrale Rolle kommt dabei der Ausweitung des bereits bestehenden Europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) für CO2-Zertifikate auf weitere Sektoren und dem neuen CO2-Grenzausgleichssytem (CBAM) zu.

EU Emission Trading System (EU ETS)

Das EU ETS limitiert seit 2005 die CO2-Emissionen für bestimmte Industriezweige (Eisen- und Stahlerzeugung, Mineralverarbeitung, Raffinerien, chemische, Papier & Zellstoffindustrie sowie innereuropäischer Luftverkehr). Am Ende einer Periode müssen die betroffenen Emittenten von Treibhausgasen eine entsprechende Anzahl an Zertifikaten für die getätigten Emissionen vorlegen. Ein Zertifikat berechtigt dabei zur Emission einer Tonne CO2. Allerdings sind die Zertifikate handelbar und jeder Emittent, der zu viele Emissionen verursacht, muss abwägen, ob es billiger ist, diese aus eigener Kraft zu reduzieren oder zusätzliche Zertifikate zuzukaufen.

Je nach Angebot und Nachfrage bildet sich auf dem Zertifikatemarkt ein entsprechender Preis für CO2-Zertifikate.Das EU ETS soll nun ab 2026 auf weitere Branchen ausgeweitet werden. Da zB bei Gebäuden und Verkehr auch Endverbraucher Emissionen verursachen, werden aus Effizienzgründen nicht die Emittenten der Treibhausgasemissionen dem Emissionshandel unterworfen, sondern vielmehr die Inverkehrbringer von Energieträgern (zB Mineralölunternehmen).

CO2-Bepreisung in Österreich

Der österreichische Gesetzgeber hat sich für eine Einführungs- und Übergangsphase entschieden, in der die Voraussetzungen für den späteren Emissionszertifikatehandel vorbereitet werden. In dieser Phase gibt es einen fixen CO2-Preis, der 2026 vom Marktpreis im EU-Emissionshandelssystem abgelöst werden soll. Betroffen sind die Non-ETS-Sektoren Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaf und kleine Industrieanlagen. Die CO2-Bepreisung gilt für Emissionen aus dem Inverkehrbringen der fossilen Energieträger Benzin, Gasöl (Diesel), Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle und Kerosin.Ursprünglich ab 1.7.2022 geplant wird nun im Oktober 2022 mit einem fixen CO2-Preis von EUR 30 pro Tonne CO2 gestartet, der sich auf bis zu EUR 55 erhöhen soll. Pro Tonne CO2 ist jeweils ein nationales Emissionszertifikat abzugeben.

Es sind zahlreiche Ausnahmen bzw Entlastungsmaßnahmen zB für die Landwirtschaft oder für Wirtschaftszweige, bei denen das Risiko einer Abwanderung in Staaten mit weniger strengen klimapolitischen Maßnahmen besteht (sog „Carbon Leakage“), vorgesehen. Um die finanzielle Mehrbelastung auszugleichen, erhalten in Österreich lebende Erwachsene im Jahr 2022 insgesamt EUR 500 Ausgleich (Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus). Bei Kindern beträgt dieser Ausgleich die Hälfte. Ab 2023 wird der Ausgleich, je nach Wohnort, wohl geringer ausfallen.

CO2-Grenzausgleichssytem

Der „Carbon Border Adjustment Mechanism” (CABM) soll ab 2023 Hersteller außerhalb der EU bzw Importeure bei der Einfuhr von Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel und Strom zum Erwerb von CO2-Zertifikaten verpflichten, um die CO2-Bepreisung an in der EU hergestellte Güter anzugleichen. CO2-Preise die bereits im Ursprungsland angefallen sind und dem europäischen System vergleichbar sind sollen angerechnet werden.

Mag. Matthias Mitterlehner ist Partner, Head of International Tax und Steuerberater bei der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH.