CSRD-Reporting in Österreich : CSR: Die neuen Pflichten

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Maria Vrba - Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin, informiert über die CSR-Kriterien und CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), den Zeitpunkt und die CSRD-Berichtspflicht für Unternehmen.

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Unternehmen, die dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsgesetz (NaDiVeG) basierend auf der Richtline 2014/95/EU unterliegen, müssen bereits jetzt zusätzliche nicht finanziellen Informationen veröffentlichen. Betroffen sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen (mit mehr als 500 Mitarbeitern) bzw. Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Versicherungsunternehmen. Es wurde jedoch Kritik betreffend des großen Interpretationsspielraums, der fehlenden Prüfungspflicht und des nicht vorhandenen Berichtsstandards geübt.

Zielsetzung
der neuen CSRD-Richtlinie ist eine deutliche Verbesserung der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit. Mit der überarbeiteten EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) soll laut AFRAC der Übergang des europäischen Binnenmarkts in ein vollständig nachhaltiges und inklusives Wirtschafts- und Finanzsystem im Einklang mit den UN-Zielen bewerkstelligt werden.

Die Mitgliedstaaten der EU sollen die neue Richtlinie bis zum 1.12.2022 in nationales Recht umsetzen, wobei die CSR-Berichterstattung der betroffenen Unternehmen erstmals für Geschäftsjahre beginnend ab 1.1.2023 erfolgen muss.

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Maria Vrba Partnerin ICON Wirtschaftstreuhand
Alle Unternehmen, die vom Nachhaltigkeits- und Diversitätsgesetz (NaDiVeG), das auf der Richtlinie 2014/95/EU basiert, betroffen sind, sind bereits verpflichtet, zusätzliche Informationen zu veröffentlichen. Mag. Maria Vrba ist Steuerberaterin, Wirtschaftsprüferin und Partnerin der ICON Wirtschaftstreuhand - © ICON Wirtschaftstreuhand

Was bedeutet die CSR-Berichterstattung?

Die soziale Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) ist ein Konzept, das den Unternehmen zur freiwilligen Berücksichtigung sozialer und ökologischer Belange bei ihren Tätigkeiten und der Einbindung ihrer Stakeholder dient.

Die große Herausforderung für die Unternehmen besteht darin, die relevanten Daten zielgerichtet zu sammeln und zu verarbeiten.
Mag. Maria Vrba, Steuerberaterin, Wirtschaftsprüferin und Partnerin der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz

Welche Unternehmen sind zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet?

Laut AFRAC erhöht sich die Zahl der von CSR betroffenen Unternehmen EU-weit von derzeit 11.600 auf 49.000 Unternehmen, alleine in Österreich von rund 200 auf etwa 2.000 Unternehmen.

Folgende Unternehmen sind von CSRD betroffen:

  1. Unternehmen, die auf einem regulierten EU-Markt notiert sind;
  2. "Große Unternehmen" nach der Definition der EU, die nicht auf dem EU-Markt notiert sind, aber mindestens zwei der folgenden Merkmale aufweisen:
    • Unternehmen mit einer Bilanzsumme von 20 Millionen Euro oder mehr;
    • Unternehmen mit einem Umsatz von 40 Millionen Euro;
    • Unternehmen mit über 250 Beschäftigten.
    CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), NFRD Österreich, NaDiVeG, NFI-Richtlinie
Corporate Social Responsibility | Definition, Berichtspflicht für Unternehmen, CSRD Kriterien 2023, Nachhaltigkeitsberichterstattung.
    Corporate Social Responsibility (CSR) für Unternehmen: Die Jahresabschlüsse der in Frage kommenden Unternehmen müssen erstmals für Geschäftsjahre vorgelegt werden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. - © INDUSTRIEMAGAZIN

    Worüber sollten Unternehmen in einem Nachhaltigkeitsbericht berichten?

    In weiterer Folge sind auch kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von der Ausweitung des Anwendungsbereiches betroffen, diesen wird jedoch eine „Phasing-In period“ von drei Jahren zugestanden. Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich der CSRD fallen, haben in ihrem Nachhaltigkeitsbericht über folgende Sachverhalte zu informieren. Was soll in einem CSR-Bericht stehen?

    Das ist der Inhalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung:

    • Geschäftsstrategie;
    • Nachhaltigkeitsziele und Fortschritt bei deren Erreichung;
    • Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren;
    • Richtlinien und Maßnahmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten;
    • Wichtigste tatsächliche oder potenzielle nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsaspekte im Zusammenhang mit der Wertschöpfungskette des Unternehmens;
    • Bedeutendste Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten;
    • Art und Weise der Ermittlung der berichteten Informationen.

    Erfahren Sie mehr: Nachhaltigkeit in der Industrie: Bedeutung, Möglichkeiten, Probleme.

    CSRD-Zeitplan: Stufenweise Umsetzung ab 2024

    Die erste Anwendung der CSR-Richtlinie wird schrittweise erfolgen. So sieht der Zeitplan zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie:

    1. Berichtsjahr 2024: Unternehmen, die derzeit in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung fallen;
    2. Berichtsjahr 2025: alle anderen großen Unternehmen (Kapitalgesellschaften, Kapitalgesellschaften, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen);
    3. Berichtsjahr 2026: kapitalmarktorientierte KMU sowie kleine und einfache Kreditinstitute und captive Versicherungsunternehmen;
    4. Berichtsjahr 2028: Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen von Drittlandsunternehmen und, falls kapitalmarktorientierte KMU von der Meldepflicht befreit sind, diese Unternehmen ab dem Berichtsjahr 2026.
    Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2023: In Österreich wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Pflicht.
    CSRD-Zeitplan zur Umsetzung. Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2023: In Österreich wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Pflicht. - © vchalup - stock.adobe.com

    Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Welche Ausnahmen gibt es?

    Es gibt eine Ausnahmeregelung für Tochtergesellschaften, die keine großen kapitalmarktorientierten Unternehmen sind und in die Berichterstattung der Muttergesellschaft (EU oder Nicht-EU) einbezogen werden.

    Steuertipps: Verpflichtende Nachhaltigkeit im Unternehmensbericht.


    Die inhaltlichen Anforderungen basieren auf dem ESG-Konzept (E-Disclosures on environmental, S-social and G-management issues). In der CSRD werden sie durch spezifische Standards (European Sustainability Reporting Standards - ESRS) definiert. Die Veröffentlichung und Einführung der wichtigsten Standards, von denen einige in Entwurfsform vorliegen, durch die Europäische Kommission wird bis zum 30.6.2023 erwartet. Standards für bestimmte Branchen und KMU sollen ein Jahr später eingeführt werden.

    Zusätzlich werden die Pflichtangaben nach der Taxonomie-VO in den Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD integriert, welche aufgrund des dynamischen Rechtsverweises ebenfalls den erweiterten Anwenderkreis betreffen.

    CSRD: Neue Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung und Transparenz

    Die CSRD hat auch eine Standardisierung zur Gewährleistung einer besseren Vergleichbarkeit umgesetzt, mit den Erarbeitung der Standards wurde die „European Financial Reporting Advisory Group“ (EFRAG) beauftragt. Die Veröffentlichung hat künftig zwingend im Lagebericht zu erfolgen.

    Die Informationen zur Nachhaltigkeit sind im European Single Electronic Format (ESEF) gemeinsam mit den Finanzinformationen vorzunehmen. Für die künftige Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD besteht zudem eine Prüfungspflicht, wofür die Standards allerdings erst definiert werden müssen.

    Die geplanten Neuerungen werden von den österreichischen Standes- und Interessensvertretungen grundsätzlich positiv aufgenommen, jedoch der Zeitplan für die Umsetzung als sehr ambitioniert angesehen.

    Mag. Maria Vrba ist Steuerberaterin, Wirtschaftsprüferin und Partnerin der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz Kontakt: maria.vrba@icon.at

    Die Gründe, warum Unternehmen nachhaltiger werden müssen, die Voraussetzungen für eine nachhaltige Produktion und wie Unternehmen nachhaltig werden können, sind hier zu lesen.

    Grüne Energieerzeugung und Umweltgerechtigkeit

    Grüne Energie produzieren: Warum die heimische Papierindustrie von einem Gasembargo profitieren könnte Umweltgerechtigkeit: Warum sich Schmierstoffe und Nachhaltigkeit nicht ausschließen sollten.

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    Nachhaltigkeitsberichterstattung 2023: Umsetzung der CSRD-Richtlinie und Wesentlichkeitsanalyse

    Die Umsetzungsmaßnahmen sollten jetzt beginnen. Das etablierte Nachhaltigkeitsteam des Unternehmens sollte sich um eine Wesentlichkeitsanalyse kümmern, die die für das Unternehmen und die Stakeholder relevanten Themen herausfiltert. Die festgelegten Leistungsindikatoren sollten die Messbarkeit gewährleisten. Der arbeitsintensivste Teil ist die Datenerhebung, einschließlich der Umsetzung von methodischen Richtlinien und der Erstellung einer Datenbank.

    Danach folgt die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie, einschließlich der Ziele und Maßnahmen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte das Konzept der "doppelten Wesentlichkeit" berücksichtigen, zum einen "von innen" und zum anderen "von außen", d. h. die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Nachhaltigkeitsaspekte und umgekehrt. Die Grenzen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind nicht auf den Jahresabschluss des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe selbst beschränkt, sondern erstrecken sich auf die gesamte Wertschöpfungskette.

    Mehr dazu: Warum Unternehmen Nachhaltigkeit als Managementprinzip begreifen müssen.

    Die Praxis zeigt, dass Unternehmen, die derzeit nicht berichtspflichtig sind, bereits heute Informationen zum Thema Nachhaltigkeit kommunizieren müssen, da ein Verzicht auf diese Informationen zu Wettbewerbsnachteilen führt. Der Nachhaltigkeitsbericht ist Teil des Lageberichts und muss in ESEF (European Single Electronic Format) erstellt werden.

    Die Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und die Klärung offener Fragen soll ebenfalls im Jahr 2023 erfolgen.