Nachhaltigkeit : Alles, was Sie schon immer über ESG wissen wollten – und wissen müssen
Inhalt
- Wer ist von der CSRD betroffen und hat Berichtspflicht?
- Wie entstand Nachhaltigkeit?
- Was müssen CSRD-pflichtige Unternehmen berichten?
- Was ist Sustainable Finance?
- Was ist der Unterschied zwischen ESG, CSR und Nachhaltigkeit?
- Warum Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig ist
- Was ist eine Wesentlichkeitsanalyse?
- Was ist Greenwashing?
- Auswirkungen in der Wesentlichkeitsanalyse und im Nachhaltigkeitsbericht
- Was sind Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitschancen?
- Was wird bei einer Due Diligence gemacht?
- Wie werden ESG-Kriterien in Kennzahlen gemessen?
- Was bedeutet die ESG-Berichterstattung für Dokumentation und interne Prozesse?
- Muss der ESG-Bericht digitalisiert sein?
- Wie wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung geprüft?
- Fehlerhafter Nachhaltigkeitsbericht – was ist die Konsequenz?
- Der Nachhaltigkeitsbericht und die Lieferkette

Im Dezember 2022 hat die EU eine neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht: die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die neuen Anforderungen für europäische Unternehmen in ihrer Berichterstattung übersteigen die bisherigen bei weitem. Ein großer Teil der österreichischen Wirtschaft wird davon in den nächsten Jahren direkt oder zumindest indirekt betroffen sein.
Die dafür erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen sind umfangreich. Doch es tun sich auch viele Chancen auf, von der CSRD zu profitieren. Um hier rechtzeitig in die „neue Welt der Nachhaltigkeitsberichterstattung“ zu starten, müssen Unternehmen möglichst rasch die ersten Schritte setzen.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu ESG, Nachhaltigkeit und CSRD.
Wer ist von der CSRD betroffen und hat Berichtspflicht?
Momentan ist Nachhaltigkeit in der EU – bis auf wenige Ausnahmen, etwa Frankreich – nur ein „Minderheitenprogramm“. Das Thema ist daher nur für wenige und primär börsennotierte Unternehmen verpflichtend. Das wird sich durch die CSRD ändern.
Unter anderem ist vorgesehen, dass ab dem Geschäftsjahr 2025 Nachhaltigkeitsberichte von allen großen Kapitalgesellschaften mit Sitz in der EU veröffentlicht werden müssen. Das sind Unternehmen, die bestimmte Rechtsformen einnehmen (vor allem AG, GmbH, aber auch Genossenschaften und mitunter sogar andere öffentliche Unternehmen) und über einen Zeitraum hinweg festgelegte Größenkriterien erreichen. Diese Größenkriterien sind: 40 Millionen Euro Umsatzerlöse, 20 Millionen Euro Bilanzsumme, 250 Angestellte. Berichtspflichtig sind jene Unternehmen, die zumindest zwei von drei Kriterien erreichen.
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Alleine in Österreich dürften damit über 2.000 Unternehmen unter die Berichtspflicht fallen – von großen börsennotierten Unternehmen bis hin zu Familienunternehmen und sogar Sozialorganisationen wie der Caritas.
Besonders ist, dass erstmals Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten außerhalb der EU von der Berichtspflicht eingeschlossen werden, sofern sie in der EU in einem gewissen Ausmaß aktiv sind. Das soll ein Mindestmaß an fairen Wettbewerbsbedingungen herstellen (im Hinblick auf die verursachten Verwaltungskosten). Es drückt dies aber auch die Ambition der EU-Kommission aus, weit über den eigenen Raum hinaus zu strahlen und eine gewisse Vorbildwirkung zu entfalten.
Darüber hinaus gibt es aber noch eine faktische Betroffenheit. Berichtspflichtige Unternehmen müssen auch Angaben zu ihrer Wertschöpfungskette tätigen. Dadurch sind ihre Kunden – besonders ihre Lieferanten – zukünftig ebenso mit neuen Informationsabfragen konfrontiert. Anders gesagt: Eine Bankbeziehung, in der Daten zur Nachhaltigkeit nicht abgefragt werden, ist kaum noch möglich.
Somit wird der größte Teil der heimischen Wirtschaft, bis hin zu den KMU, mit dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung in der einen oder anderen Form befasst sein. Auch Privatpersonen können betroffen sein.

Wie entstand Nachhaltigkeit?
„Nachhaltigkeit“ als Begriff und Leitidee für menschliches Wirtschaften existiert schon seit Jahrhunderten. Auch die großen ökologischen und sozialen Probleme, auf die die Menschheit zusteuert, sind seit Jahrzehnten bekannt. Ein Beispiel ist hier der erste Bericht des Club of Rome vor mehr als 50 Jahren.
Neu ist der Handlungsdruck von politischer und gesellschaftlicher Seite. Dieser kreist um die Idee der Sustainable Finance – mehr dazu weiter unten.
Was müssen CSRD-pflichtige Unternehmen berichten?
Die neuen Berichtspflichten drehen sich um drei Aspekte: Environmental, Social und Governance – kurz ESG. Es geht also um Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung. Dazu werden sehr umfangreiche Einzelangaben gefordert, die durch eigene Standards noch weiter konkretisiert werden – den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese befinden sich noch in Entwicklung und sollen bis Juni 2023 fertig sein. Die ersten zwölf Vorschläge dafür wurden aber bereits im November 2022 veröffentlicht.
Unter anderem geht es um Angaben zum Kampf gegen den Klimawandel, zum Thema Biodiversität, zur eigenen Belegschaft oder auch zu den Beschäftigungsbedingungen entlang der Wertschöpfungskette.
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Neu im Vergleich zu den bisher üblichen Themen ist die Betonung des Governance-Aspektes. Nicht zuletzt daran lässt sich erkennen, dass die neuen Berichtspflichten auf eine nachhaltige Verhaltensänderung abzielen. So müssen Unternehmen darüber berichten, wie sie ihr Geschäftsmodell in Richtung Klimaneutralität weiterentwickeln wollen und wie sie Nachhaltigkeit in der Strategie implementieren. Darüber hinaus werden auch die Rollen von Vorstand und Aufsichtsrat hinterfragt. Deren Expertisen und Beiträge in den genannten Themenfeldern werden Gegenstand der Berichterstattung. Bemerkenswert ist auch die Berichtspflicht darüber, wie Nachhaltigkeit in Anreizsysteme – etwa Vorstands-Boni – implementiert wird.
Mit der neuen Berichtspflicht geht auch eine Berichterstattung nach der Taxonomie-Verordnung einher. Für viele Unternehmen ist das eine weitere große Herausforderung.

Was ist Sustainable Finance?
Sustainable Finance bedeutet, Nachhaltigkeit über die Instrumente des Marktes zu erreichen. Hier geht es vor allem um den Kapitalmarkt.
Unternehmen, die nachhaltig wirtschaften, erhalten leichteren Zugang zu Finanzierungsquellen, zahlen geringere Zinsen für ihre Kredite, erhalten andere spezielle Förderungen etc.
Damit wird Nachhaltigkeit zunächst zu einem Wettbewerbsfaktor und schließlich zu einer wirtschaftlichen Notwendigkeit. An die Stelle von politischen Vorgaben treten Marktmechanismen.
Was ist der Unterschied zwischen ESG, CSR und Nachhaltigkeit?
Nachhaltigkeit ist das Konzept, von dem Entwicklungen wie die CSRD ausgehen. Dabei geht es um den verantwortungsvollen Umgang mit den in unserer Welt vorhandenen Ressourcen, um sie auch zukünftigen Generationen zu hinterlassen. Seinen Ursprung hat das Nachhaltigkeitsverständnis in der Forstwirtschaft. Auch die heute noch maßgebliche Definition der OECD aus den 1980er-Jahren ist davon geprägt.
CSR steht für Corporate Social Responsibility – gesellschaftliche Unternehmensverantwortung – und bezieht sich auf das nachhaltige Handeln von Unternehmen. Meist geht es um ein freiwilliges Handeln der Wirtschaft, über die gesetzlichen Forderungen hinaus, im Sinne der Nachhaltigkeit. Im Zentrum steht die Erkenntnis, dass Unternehmen durch ihre Wirtschaftsmacht einen Unterschied machen können.
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ESG wiederum ist die Kurzform von Environmental, Social und Governance. Oft wird der Begriff synonym mit Nachhaltigkeit oder CSR verwendet. Der Hintergrund ist aber ein anderer: Der Begriff wurde im Kontext der Finanzanalyse gebräuchlich. Finanz-Profis erkannten schon zur Jahrtausendwende: Der langfristige unternehmerische Erfolg und damit der Aktienkurs von Faktoren abhängt, die sich (noch) nicht in den Bilanzen zeigen.
Die Einhaltung ökologischer Standards etwa rückte in den Fokus. So entstand die Verbindung zum Thema Nachhaltigkeit. Trotzdem geht es bei ESG nicht darum, die Welt zu retten, sondern um wirtschaftlichen Erfolg. Zusammengefasst könnte man sagen, es geht um: „doing well by doing good“.

Warum Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig ist
Konsumenten und Kunden achten immer stärker darauf, unter welchen Rahmenbedingungen Waren und Dienstleistungen erstellt werden. Auch die „Fridays for Future“-Bewegung hat hier viel bewirkt.
Fast schon als Folge daraus wird Nachhaltigkeit auch am Arbeitsmarkt ein immer wichtigerer Faktor für Unternehmen, sich zu positionieren.
Diese Entwicklungen haben in den letzten Jahren einen Höhepunkt erreicht. Ein entscheidender Auslöser dafür war die Pariser Klimakonferenz 2015. In der EU führte diese unter anderem zum Aktionsplan zur „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ und anschließend zum Green (New) Deal.
Viele Rechtsakte wie die Taxonomie-Verordnung oder die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) fanden in diesen Initiativen ihren Ursprung.
Ein Tipp: Auch Unternehmensberater haben sich bereits auf diese Themen spezialisiert.
Was ist eine Wesentlichkeitsanalyse?
Der Nachhaltigkeitskontext von Unternehmen ist hochindividuell. Es gibt unterschiedliche Märkte, Angebote, geschichtliche oder sektorale Hintergründe. Das führt wiederum dazu, dass unterschiedliche Themen im Fokus stehen, zu denen Beiträge geleistet werden können.
Eine gänzlich standardisierte Vorgabe, worüber zu berichten ist, ist daher schwierig. Ausnahmen können gewisse Kernthemen bilden, etwa der Personalbereich.
Rahmenwerke für die Nachhaltigkeitsberichterstattung haben daher vor vielen Jahren schon die Idee der „Wesentlichkeitsanalyse“ eingeführt: In einem abgesteckten Rahmen bestimmen die berichtspflichtigen Unternehmen selbst, worüber sie berichten. Das hat Vor- und Nachteile.
Der Vorteil ist, dass so eine relevante und aussagekräftige Berichterstattung gewährleistet werden kann. Auch eine gewisse Kosten-Nutzen-Relation wird so gewahrt.
Ein Nachteil ist, dass der "Spielraum" der Unternehmen die Vergleichbarkeit gefährdet. Außerdem ist Greenwashing (mehr dazu im nächsten Absatz) auf diese Weise viel einfacher.
Es stellt sich daher die wichtige Frage, anhand welcher Dimensionen die „Wesentlichkeit“ bestimmt werden soll. Hier kommt die CSRD ins Spiel. Eine Neuerung dieser ist, dass es erstmals umfangreiche und verbindliche Vorgaben zur Wesentlichkeitsanalyse gibt. Ein Beispiel: Finanzielle Aspekte der Nachhaltigkeit in einem Unternehmen sind deutlicher als bisher herauszuarbeiten.
Für die Unternehmen bedeutet das wiederum aufwändige Anforderungen: ein laufender Stakeholder-Dialog, sowie die Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse.
Was ist Greenwashing?
Greenwashing bedeutet, wenn Unternehmen sich durch umweltbewusster, nachhaltiger bzw. umweltverträglicher darstellen wollen, als sie tatsächlich sind. Greenwashing wird häufig durch PR-Kampagnen und publik gemachte Geldspenden betrieben.
Beispiele von Greenwashing:
- Ein Unternehmen verwendet Verpackungen, die durch eine braune Färbung natürlich wirken sollen, in Wahrheit aber nicht recycelbar sind.
- Ein Unternehmen hebt stark hervor, dass auf der letzten Meile nur Elektromobilität genutzt wird – während das Produkt aber von weit her kommt und größtenteils per Schiff transportiert wurde.
- Ein Unternehmen spendet Geld für Umweltprojekte, betreibt selbst aber starke Umweltverschmutzung.
- Ein Unternehmen bewirbt sein kleines Segment aus nachhaltiger Produktion, während der Großteil der Produktion nicht nachhaltig verläuft.
- Ein Unternehmen pflanzt werbewirksam 100 Bäume, nachdem es für ein Projekt 200 Bäume roden ließ.

Auswirkungen in der Wesentlichkeitsanalyse und im Nachhaltigkeitsbericht
Auswirkungen sind der zentrale Gegenstand eines jeden Nachhaltigkeitsberichts. Dabei geht es um die Frage, wie die Wirtschaftsaktivitäten eines Unternehmens dessen Umfeld verändern. Oder einfacher: Welchen Unterschied macht ein Unternehmen, im Guten wie im Schlechten?
Hier wird eine „Inside-out“-Perspektive eingenommen, was für viele Unternehmen noch neu ist. Das Kernanliegen der Regulatorik ist ganz klar: Unternehmen sollen Verantwortung für die Folgen ihres Tuns gegenüber der Gesellschaft übernehmen.
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitschancen?
Aber es gibt auch „outside-in“-Auswirkungen: Entwicklungen wie der Klimawandel oder soziale Missstände betreffen Unternehmen direkt und können unter anderem schwerwiegende finanzielle Folgen haben.
Solche„Risiken“ sind seit vielen Jahren bekannt und daher schon fester Bestandteil des unternehmensweiten Risikomanagements bzw. der traditionellen (Finanz-)Berichterstattung.
Langfristig ist die „Outside-in“-Perspektive mit der „Inside-out“-Perspektive eng verbunden: Die Veränderungen in unserer Gesellschaft sind vielleicht zunächst das Problem bestimmter Gruppen oder Regionen, weit von den verursachenden Unternehmen entfernt – langfristig führen sie jedoch zu einer Rückkoppelungswirkung.
Deswegen ist es im Interesse eines jeden Unternehmens, sich schon heute mit seinen Auswirkungen in kurz-, mittel- und langfristiger Perspektive zu befassen.
Was wird bei einer Due Diligence gemacht?
Bei Due Dilligence geht es um die Sicherstellung, dass die Tätigkeiten eines Unternehmens keine negativen Auswirkungen auf sein Umfeld haben.
Wenn ein Unternehmen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft hat, dann ergeben sich daraus Folgefragen: die der Sorgfaltspflichten. Hier kommt die Due-Diligence-Prüfung ins Spiel, auch genannt Due-Diligence-Prozesse. Während dieser werden – gemeinsam mit den Stakeholdern – die Anliegen der Gesellschaft und die Verantwortung des Unternehmens identifiziert.
Auf diesen Due-Diligence-Prozessen bauen dann Vorkehrungen auf, die getroffen werden, um Schaden abzuwenden. Durch eine laufende Überprüfung kann frühzeitig reagiert werden, wenn sich Probleme abzeichnen.
Zu den Due-Diligence-Prozessen zählt auch laufendes Reporting über die tatsächlichen Auswirkungen der Wirtschaftstätigkeiten.
Es gibt internationale Rahmenwerke als Maßstab für solche Due-Diligence-Prozesse im Nachhaltigkeitsbereich. Oft werden hier die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen angewendet, sowie die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte.
Der Begriff Due-Diligence-Prüfung taucht auch häufig im Zusammenhang mit einem potenziellen Verkauf eines Unternehmens auf. Hier geht es um die Analyse verschiedener Verhältnisse des Unternehmens.

Wie werden ESG-Kriterien in Kennzahlen gemessen?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geben teilweise umfangreiche Angabepflichten vor. Enthalten sind darin Beschreibungen und auch quantitative Kennzahlen. Mit diesen sollen die ESG-Kriterien gemessen werden.
Bisher umfassen die ESRS 82 Angabepflichten mit 1.144 Datenpunkten, die anzugeben sind. Bald soll es aber mehr Standards geben, die Menge an Kennzahlen erhöht sich also deutlich.
Thematisch sind die ESRS breit gefächert, vom Umwelt- bis in den Sozialbereich. Viel Aufmerksamkeit haben die Angabepflichten zu den Emissionen gemäß Scope 1, Scope 2 und Scope 3 erhalten – also entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Aber auch die konkreten finanziellen Effekte, die für Unternehmen aus Nachhaltigkeitsaspekten – etwa dem Klimawandel oder Biodiversitätsverlust – stellen viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Für viele leichter zu erfassen sind hingegen die zahlreichen Kennzahlen zum eigenen Personalstand.
Was bedeutet die ESG-Berichterstattung für Dokumentation und interne Prozesse?
Ein zentrales Anliegen der CSRD ist die Verlässlichkeit der ESG-Berichte. Anders gesagt, die Zuverlässigkeit der Informationen soll steigen.
Um das sicherzustellen, werden viele neue Elemente eingeführt, etwa eine verpflichtende externe Prüfung oder stärkere öffentliche Aufsicht. So wird zunehmend „hinter die Berichterstattung selbst“ geblickt.
Was bedeutet das für Unternehmen? Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem muss auf den Nachhaltigkeitsbereich ausgedehnt werden. Gemeint sind damit alle Verfahren, die der Richtigkeit der berichteten Informationen dienen. Zuständigkeiten und Berechtigungen müssen klar geregelt sein und alle Aufzeichnungen nachvollziehbar. Idealerweise werden die Nachhaltigkeitsprozesse in die bewährten Systeme für die Finanzberichterstattung integriert (z.B. ins SAP).
Muss der ESG-Bericht digitalisiert sein?
Wie steht es um die ESG-Digitalisierung? Was passiert mit den digital zur Verfügung gestellten Daten?
Tatsächlich sieht die CSRD eine Verpflichtung vor, den Lagebericht in digitaler Fassung zur Verfügung zu stellen. Und die darin enthaltenen Nachhaltigkeitsinformationen müssen gesondert "getaggt“ werden. Der Grund: Die Informationen können dann mittels Computerprogrammen ausgelesen und in hoher Effizienz weiter verwertet werden.
Vieles ist hier noch im Entstehen: Softwarelösungen werden erst entwickelt, und sogar die zugrunde liegende digitale Taxonomie – also die Grammatik dieser Digitalisierung – muss 2023 noch fertiggestellt werden.
Am Ende dieses Weges liegt der European Single Access Point (ESAP). Dabei handelt es sich um ein weiteres Reformprojekt, das schon in einer fortgeschritteneren Phase ist. Hierbei geht es um die einfache Zugänglichkeit zu veröffentlichten Daten in Form einer öffentlichen Datenbank. Diese wird das Transparenzniveau für europäische Unternehmen auf ein neues Niveau heben.
Wie wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung geprüft?
Die CSRD sieht als Schlüssel-Maßnahme eine verpflichtende externe Prüfung vor. Diese erfolgt zunächst durch den Abschlussprüfer, also denjenigen, der auch die Finanzberichterstattung prüft.
Die Standards werden hier allerdings nicht ganz so streng sein wie bei einer Finanzberichterstattung: Da aufseiten dieser Prüfer noch Kapazitäten und Expertisen aufzubauen sind, ist zumindest bis 2028 eine Prüfung nur mit „begrenzter Sicherheit“ durchzuführen.
Die EU-Kommission hat es darüber hinaus den Mitgliedstaaten überlassen, es Unternehmen zu erlauben, andere Wirtschaftsprüfer als den Abschlussprüfer zu beauftragen. Und sogar eine Beauftragung eines Prüfers, der kein Wirtschaftsprüfer ist, wäre möglich (z.B. TÜV oder Quality Austria). Gerade dieser Punkt ist allerdings umstritten. Insbesondere die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer spricht sich gegen die Ausübung dieses Wahlrechts aus.
Nüchtern betrachtet spricht aber auch vieles für diese Möglichkeit, schon alleine im Hinblick auf die fehlende fachliche Expertise aufseiten der Wirtschaftsprüfer in technischen oder naturwissenschaftlichen Fragestellungen. Und auch die schon für die Prüfung der Finanzberichterstattung immer häufiger fehlenden personellen Kapazitäten darf hier nicht vergessen werden.
Fehlerhafter Nachhaltigkeitsbericht – was ist die Konsequenz?
Wenn der Nachhaltigkeitsbericht fehlerhaft, unvollständig oder gar nicht vorhanden ist, drohen auf jeden Fall Strafen. Die Strafdrohungen die gleichen wie für die Finanzberichterstattung.
Unterbleibt eine Veröffentlichung, so können Zwangsstrafen verhängt werden. Bei fehlerhaften Angaben ist nicht nur eine Nichtigkeit der Berichterstattung denkbar, sondern es kann sogar eine strafrechtliche Belangbarkeit geprüft werden.
Insofern sollte der Nachhaltigkeitsbericht zukünftig in der Erstellung genauso ernst genommen werden wie die Bilanz oder GuV.
Der Nachhaltigkeitsbericht und die Lieferkette
Die CSRD spricht von der Wertschöpfungskette eines Unternehmens. Es sind also nicht nur die Lieferanten mit abzubilden, sondern auch die Kunden. Letzteres kann in einigen sensiblen Branchen, etwa im Zusammenhang mit Drohnenproduktionen oder sensibler Software, mit besonders heiklen Fragen verbunden sein.
Berichtspflichtige Unternehmen müssen im Rahmen ihrer Wesentlichkeitsanalyse ihre gesamte Wertschöpfungskette mit analysieren. Stellen sie im Ergebnis fest, dass wesentliche Auswirkungen, Chancen oder Risiken entlang dieser Wertschöpfungskette entstehen, müssen sie entsprechende Daten von ihren Geschäftspartnern einholen. Außerdem müssen sie Vorkehrungen im Sinne der Due Diligence treffen – und die Berichterstattung dahingehend erweitern.
Da dies ein sehr anspruchsvolles Unterfangen ist, sieht die CSRD einen dreijährigen Übergangszeitraum vor, um den Umfang der Berichterstattung langsam zu erweitern.