Steuertipps : Verpflichtende Nachhaltigkeit im Unternehmensbericht

Erneuerbare Energien sind zum Beispiel Windkraft, Wasserkraft und Solarenergie. Erneuerbare-Energie Österreich Gesetz

Das im Unternehmen installierte Sustainability Team muss sich um die Wesentlichkeitsanalyse kümmern, bei der die relevanten Themen für das Unternehmen und für die Stakeholder herausgefiltert werden.

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Die massive Erweiterung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen sowie der Zeitpunkt der erstmaligen Nachhaltigkeitsberichterstattung zählten zu den meistdiskutierten Punkten. Die Endfassung der CSRD hält an diesen Anforderungen unverändert fest.

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Die erstmalige Anwendung erfolgt in Etappen:

Berichtsjahr 2024: Unternehmen, die bisher dem Anwendungsbereich der Non-Financial Reporting Directive unterliegen
Berichtsjahr 2025: alle anderen großen Unternehmen (Kapitalgesellschaften, kapitalistische Personengesellschaften, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen)
Berichtsjahr 2026: kapitalmarktorientierte KMU sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen
Berichtsjahr 2028: Tochterunternehmen bzw Zweigniederlassungen von Drittstatten-Unternehmen sowie - bei Ausübung der Opt-Out-Regelung durch kapitalmarktorientierte KMU – jene Unternehmen aus dem Berichtsjahr 2026.

Eine Befreiungsbestimmung gibt es für Tochterunternehmen, ausgenommen große kapitalmarktorientierte Unternehmen, die in die Berichterstattung eines Mutterunternehmens (EU oder Nicht-EU) einbezogen sind.

Die inhaltlichen Vorgaben orientieren sich am Konzept von ESG (E-Angaben zu ökologischen, S-sozialen und G-Governance Themen). In der CSRD werden diese durch spezifische Standards (European Sustainability Reporting Standards - ESRS) vorgegeben. Die Veröffentlichung und Einführung der teilweise im Entwurf vorliegenden Kernstandards durch die Europäische Kommission wird bis 30.6.2023 erwartet. Sektor- und KMU-spezifische Standards sollen ein Jahr später folgen.

Zusätzlich werden die Pflichtangaben nach der Taxonomie-VO in den Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD integriert, welche aufgrund des dynamischen Rechtsverweises ebenfalls den erweiterten Anwenderkreis betreffen.

Die Umsetzungsmaßnahmen sollten jetzt starten. Das im Unternehmen installierte Sustainability Team muss sich um die Wesentlichkeitsanalyse kümmern, bei der die relevanten Themen für das Unternehmen und für die Stakeholder herausgefiltert werden. Die festgelegten key performance indicators sollen die Messbarkeit gewährleisten. Der arbeitsintensivste Teil ist die Datensammlung einschließlich Implementierung von Guidelines und Aufbau einer Datenbank. Die Formulierung der Nachhaltigkeitsstrategie einschließlich der Ziele und Maßnahmen folgt anschließend. Bei der Berichterstattung ist das Konzept der „doppelten Wesentlichkeit“ zu beachten, zum einen die Inside-Out und zum anderen die Outside-In Perspektive, dabei geht es um die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Nachhaltigkeitsaspekte und umgekehrt. Die Grenzen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind nicht der eigene Jahresabschluss oder Konzernkreis, sondern erweitern sich auf die gesamte Wertschöpfungskette. Die Praxis zeigt, dass Unternehmen, die derzeit noch keine Berichterstattung vorzunehmen haben, bereits jetzt Informationen zum Thema Nachhaltigkeit übermitteln müssen, da bei Nichtübermittlung Wettbewerbsnachteile resultieren. Der Nachhaltigkeitsbericht ist Teil des Lageberichts und im ESEF Format (European Single Electronic Format) zu erstellen.

Die Umsetzung der CSRD Richtlinie in nationales Recht und die Klärung der offenen Themen soll ebenfalls im Jahr 2023 erfolgen.

Mag. Maria Vrba ist Steuerberaterin, Wirtschaftsprüferin und Partnerin der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz; Kontakt: maria.vrba@icon.at

Maria Vrba Partnerin ICON Wirtschaftstreuhand
"Der richtige Zeitpunkt für den Beginn der Umsetzungsmaßnahmen, trotz vieler Unklarheiten und offenen Punkten, ist sofort!": Mag. Maria Vrba ist Steuerberaterin, Wirtschaftsprüferin und Partnerin ICON Wirtschaftstreuhand, Linz - © ICON Wirtschaftstreuhand