Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Österreich : Lieferkettengesetz: wie betrifft es österreichische Unternehmen?
Inhalt
- Was regelt das EU-Lieferkettengesetz?
- Umsetzung von EU-Lieferkettengesetz in Österreich
- Lieferkettengesetz 2023 wird sich auf KMUs auswirken
- Sollten Unternehmen die Lieferkettenverantwortung übernehmen?
- EU-Lieferkettengesetz: Aktueller Stand
- Was genau ist in der neuen EU-Lieferketten-Richtlinie?
- Strafen bei Verstößen gegen die EU-Richtlinien zur Lieferkette

Das EU-Lieferkettengesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft (CSDD-Richtlinie).
- © N. Theiss - stock.adobe.comDas EU-Lieferkettengesetz und seine Richtlinien sind in aller Munde. Immer mehr Länder stellen Unternehmen hinsichtlich ihrer Lieferketten in Frage und hier kommt das Lieferkettengesetz ins Spiel. In Österreich gibt es noch kein Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG), dennoch sind österreichische Unternehmen betroffen, wenn sie Zulieferer ausländischer Konzerne sind.
Forscherinnen der FHWien haben die Lage in einer Studie für das Wirtschaftsministerium unter die Lupe genommen. Auch Kleine- und Mittlere Unternehmen (KMUs) seien dabei betroffen. Eine EU-Regelung bzw. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sei wünschenswert.
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Was regelt das EU-Lieferkettengesetz?
Das LKSG legt fest, wie Unternehmen die Einhaltung der menschenrechtlichen Pflichten überprüfen müssen. Dazu gehören die Analyse von Menschenrechtsrisiken, die Umsetzung von Präventiv- und Abhilfemaßnahmen und die Einrichtung von Beschwerdemechanismen. Darüber hinaus müssen die Unternehmen über ihre Aktivitäten Bericht erstatten, was zu mehr Transparenz beitragen soll.
Umsetzung von EU-Lieferkettengesetz in Österreich
Die EU-Lieferkettengesetz verpflichten die Unternehmen zur Einhaltung der Menschen- und Umweltrechte in ihren Lieferketten. Ein entsprechender Richtlinienvorschlag der EU-Kommission existiert bereits, der große Unternehmen zur Achtung der Menschen-und Umweltrechte in ihren Wertschöpfungsketten verpflichten soll.
Wie viele österreichischen Unternehmen sind von LKSG betroffen?
In Österreich wären laut den Studienautorinnen nur etwa 0,06 Prozent der Unternehmen direkt von dem Vorhaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in seiner jetzigen Form betroffen - laut Statistik Austria wären es genau 1.044 Firmen. Viele mehr könnten aber als Lieferanten größerer Konzerne vertragliche Sorgfaltspflichten auferlegt bekommen.
Mit solchen Forderungen könnten sich österreichische Unternehmen bereits verstärkt ab dem kommenden Jahr konfrontiert sehen - auch ohne EU-Richtlinie. Dann tritt nämlich in Deutschland, dem größten Handelspartner Österreichs, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Betroffene Unternehmen sowie ihre direkten Zulieferer müssen dann mit Bezug auf menschenrechtliche und umweltbezogene Fragen "ein Risikomanagement und eine Risikoanalyse implementieren, eine Grundsatzerklärung machen, Präventionsmaßnahmen setzen, ein Beschwerdeverfahren entlang der gesamten Lieferkette garantieren und darüber Bericht erstatten", wie es in der Studie zusammengefasst wird.
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Lieferkettengesetz 2023 wird sich auf KMUs auswirken
Das EU-Lieferkettengesetz 2023 verpflichtet alle Unternehmen zur Einhaltung umfangreicher Sorgfaltspflichten in Bezug auf Mensch und Umwelt in ihrer Wertschöpfungskette. Auf den ersten Blick scheint es, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und seiner Umsetzung als Unternehmen nicht betroffen sein werden.
Bereits jetzt seien heimische Firmen auf indirekte Art betroffen, wenn sie zum Beispiel dauerhafte ("etablierte") Beziehungen zu großen französischen Unternehmen haben, oder ihre Produkte in den Niederlande verkaufen wollen (hier allerdings nur mit Bezug auf Kinderarbeit). Zudem würden auch in Belgien, Dänemark, Finnland und Luxemburg entsprechende Lieferkettengesetz diskutiert. Auch in Österreich hat die aktuelle Regierung in ihrem Koalitionsprogramm eine "Prüfung zusätzlicher Maßnahmen zur Stärkung der unternehmerischen Verantwortung für Menschenrechte im Sinne der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen" angekündigt. Es gibt aber noch keines Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Österreich.
Solche Lieferkettengesetze können kleine und mittlere Unternehmen besonders stark treffen, auch wenn die meisten existierenden oder geplanten Gesetze in erster Linie größere Unternehmen anvisieren. "Zu den wichtigsten Auswirkungen von Sorgfaltspflichten für KMU zählt der relativ hohe Verwaltungsaufwand", schreiben die Studienautorinnen, "schließlich sind die Kosten pro Einheit für die Einhaltung der Vorschriften im Allgemeinen höher als für größere Unternehmen." Der EU-Vorschlag gehe bereits auf solche Bedenken ein und sehe Maßnahmen vor, um indirekt betroffene Unternehmen zu unterstützen.
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Sollten Unternehmen die Lieferkettenverantwortung übernehmen?
Österreichische Zulieferbetriebe sollten sich jedenfalls mit der Thematik der Lieferkettenverantwortung auseinandersetzen. Andernfalls würden sie riskieren als Lieferanten ausgelistet zu werden. Derzeit müssten sich die heimischen Betriebe allerdings teilweise an die Lieferkettengesetze mehrerer Länder gleichzeitig halten. Eine EU-weite Harmonisierung sei demnach aus österreichischer Sicht vorteilhaft.
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Verantwortung für die eigene Lieferkette zu übernehmen, könne für Unternehmen aber auch wirtschaftliche Vorteile haben. Neben einer besseren Reputation (mit entsprechenden Vorteilen bei der Personalakquisition und -motivation) könnten auch die Kapitalkosten sinken, weil Investorinnen und Investoren zunehmend auf Umwelt- und Menschenrechtsaspekte achten würden. Zudem könne ein stärkerer Fokus auf Sozial- und Umweltkriterien zu einem effizierten Ressourcenverbrauch führen und die Produkt- und Prozessinnovation fördern.
EU-Lieferkettengesetz: Aktueller Stand
Das neue Lieferketten-Richtlinie, die auch als CSDD-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence) bezeichnet wird, ist bereits in Kraft getreten und das EU-Parlament legt seinen Standpunkt zum Gesetz über die Lieferkette fest.
Um Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards zur Profitmaximierung zu verhindern, müssen große europäische Unternehmen künftig die Produktionsbedingungen ihrer globalen Lieferanten einhalten. Ein wichtiger Faktor ist dabei die Unternehmensgröße. Die neuen Vorschriften sollen für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten sowie für den Finanzsektor gelten.

Was genau ist in der neuen EU-Lieferketten-Richtlinie?
Im Detail sieht der Text des neuen Lieferkettengesetzes des EU-Parlaments vor, dass Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Gesamtumsatz von mehr als 40 Millionen Euro sowie Muttergesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Gesamtumsatz von mehr als 150 Millionen Euro unabhängig von ihrer Branche unter das Gesetz fallen, so die Pressemitteilung. Für Unternehmen mit einem Hauptsitz im Ausland gilt ein Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, wenn mindestens 40 Millionen Euro in der EU erzielt werden.
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Nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz werden diese Unternehmen verpflichtet sein, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte und die Umwelt zu ermitteln und gegebenenfalls zu verhindern, zu verhindern oder abzumildern, so das EU-Parlament. Außerdem werden sie verpflichtet sein, die Partner in der Wertschöpfungskette zu überwachen und zu bewerten, wozu nicht nur die Lieferanten, sondern auch der Verkauf, der Vertrieb und der Transport gehören.
Strafen bei Verstößen gegen die EU-Richtlinien zur Lieferkette
Führungskräfte sind verpflichtet, das Geschäftsmodell und die Strategie ihres Unternehmens auf das Ziel auszurichten, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Das EU Parlament hält es für notwendig, Beschwerdemechanismen einzurichten und Informationen zur Sorgfaltspflicht auf der Unternehmenswebsite bereitzustellen.
Bei Verstößen der Vorschriften des Lieferkettengesetzes sollten Unternehmen mit Sanktionen der nationalen Aufsichtsbehörden rechnen können, beispielsweise mit Geldstrafen von bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes. Nicht-EU-Unternehmen könnten von öffentlichen Aufträgen in der EU ausgeschlossen werden.