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Telearbeitspauschale vor dem Aus

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028 wird das Telearbeitspauschale mit Wirkung ab 1. Jänner 2027 ersatzlos gestrichen. Arbeitnehmer können damit künftig keine steuer- und abgabenfreien pauschalen Kostenersätze für Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Telearbeit mehr erhalten.