Steuertipp

Stock Options im Konzern: Wann auch der österreichische Arbeitgeber zahlen muss

Stock Options klingen für viele Mitarbeiter attraktiv – für Arbeitgeber können sie jedoch zur finanziellen Stolperfalle werden. In einem aktuellen Erkenntnis (Ra 2023/15/0113) hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden, dass auch dann Lohnnebenkosten anfallen können, wenn die Aktienoptionen nicht vom österreichischen Arbeitgeber selbst, sondern von der Konzernmutter im Ausland gewährt werden.