Mitarbeiterprämien : Mitarbeiterprämie: Darauf ist zu achten
Der Gesetzgeber hat für 2024 die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen eine Mitarbeiterprämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter abgabenfrei auszuzahlen.
Einige Zweifelsfragen hat das BMF nun in zwei Anfragebeantwortungen im Jänner und Februar klargestellt. Einige dieser Stellungnahmen habe ich für Sie kurz zusammengefasst.
Arbeitskräfteüberlassung
Wird im Kollektivvertrag des Beschäftigers ein Anspruch auf eine Mitarbeiterprämie begründet, darf diese unabhängig davon ausbezahlt werden, ob auch der Kollektivvertrag des Überlassers eine solche Prämie vorsieht.
Mitarbeiterprämie anstelle freiwilliger Ist-Erhöhung
Sieht der Kollektivvertrag eine Erhöhung der Mindestlöhne vor und wird innerbetrieblich als Interessensausgleich für eine geringere Erhöhung der Ist-Löhne eine Mitarbeiterprämie (basierend auf eine kollektivvertragliche Ermächtigung) gewährt, handelt es sich um keine schädliche Gehaltsumwandlung.
Differenzierung bei der Gewährung
Es muss eine Vereinbarung für alle Arbeitnehmer vorliegen, wobei eine sachliche Differenzierung durchaus gegeben sein kann. Als zulässig gilt laut BMF sowohl eine Differenzierung nach dem Beschäftigungsausmaß, der Dauer des Dienstverhältnisses als auch eine gruppenweise Differenzierung. Individuelle Zielerreichungen sind jedenfalls keine geeigneten Kriterien für eine steuerfreie Mitarbeiterprämie.
StB Michael Sadl, BSc. LL.B. ist Manager der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz