Steuertipp : Steuerliche Behandlung von Öffi-Tickets für Mitarbeiter

montafonerbahn in österreich
© YouTube/Michael D. Bahnverkehr

Ein Unternehmen kann seinen Mitarbeitern Wochen-, Monats- oder Jahreskarten entweder zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten ganz oder teilweise ersetzen (und das sogar steuerfrei bzw. nicht steuerbar und SV-frei). Die Abgabenfreiheit steht für das gesamte Öffi-Ticket zu und beschränkt sich nicht auf die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsort. Zu beachten ist jedoch, dass die Tickets zu Fahrten entweder am Wohnort oder am Arbeitsort des Mitarbeiters berechtigen müssen und nicht in Form einer Bezugsumwandlung gewährt werden dürfen.

Verwendet ein Mitarbeiter dieses Öffi-Ticket auch für Dienstreisen, dürfen keine zusätzlichen Fahrtkostenvergütungen für die dafür zurückgelegten Strecken steuerfrei behandelt werden. Aufzahlungen für 1. Klasse oder Business-Tickets sind hingegen erlaubt.

Besteht Anspruch auf Pendlerpauschale, reduziert sich dieses, um die vom Arbeitgeber getragenen Kosten für das Öffi-Ticket. Der Pendlereuro bleibt jedoch ungekürzt bestehen.

Endet ein Dienstverhältnis vor Ablauf der Gültigkeit des Öffi-Tickets, muss der Teil für Zeiträume außerhalb des Dienstverhältnisses als steuerpflichtiger Sachbezug versteuert werden, sofern der Mitarbeiter den verbleibenden Wert nicht erstattet. Bei Karenzierung des Dienstverhältnisses bleibt die Steuerbegünstigung jedoch erhalten.

Autor:
StB Michael Sadl, BSc. LL.B. ist Manager der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz.