Energie : Scheitert die Reform des europäischen Strommarktes?

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Der europäische Strommarkt bedarf einer Grundsatzreform. Verkommt diese zum Reförmchen?

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Mehrere EU-Staaten warnen vor einer übereilten grundlegenden Reform des EU-Strommarktes mit Belastungen für die Energiewende. Entscheidend sei, dass die Funktionsfähigkeit des Strommarktes nicht gefährdet werde, heißt es in einem veröffentlichten Positionspapier. Es dürfe keine neuen Hürden für den Ausbau der erneuerbaren Energien geben.

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Zuerst hatte das deutsche "Handelsblatt" darüber berichtet. Das Papier stammt von Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Estland, Finnland, Luxemburg und Lettland.

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Europa müsse die richtigen Lehren aus dem Krisenjahr ziehen, teilte das deutsche Bundeswirtschaftsministerium mit. "Wir sollten die Schwächen durch gezielte Maßnahmen adressieren - insbesondere den Schutz der Verbraucher vor exzessiven Krisenpreisen verbessern - aber wir sollten dabei nicht das aufs Spiel setzen, was sich bewährt hat." So sollen die Möglichkeiten, Steuern und Abgaben auf Strom zu senken, verbessert und die Rolle variabler Tarife und intelligenter Messsysteme gestärkt werden. "Wir teilen den Ansatz der EU-Kommission, dass sich die jetzige EU-Diskussion auf gezielte Maßnahmen fokussieren sollte und nicht auf eine Grundsatzreform." Eine derartige Reform benötigt aber Zeit.

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"(... ) aber wir sollten dabei nicht das aufs Spiel setzen, was sich bewährt hat"
Deutsches Wirtschaftsministerium

Kritik am Merit-Order-Prinzip

Im vergangenen Jahr stand vor allem das so genannte Merit-Order-Prinzip in der Kritik. Dieses bezeichnet die Einsatzreihenfolge der Kraftwerke, die an der Strombörse anbieten. Kraftwerke, die günstig Strom produzieren können, werden zuerst eingesetzt, um die Nachfrage zu decken. Das sind zum Beispiel Windkraftanlagen. Am Ende bestimmt das zuletzt zugeschaltete und damit teuerste Kraftwerk den Preis. Die stark gestiegenen Gaspreise haben dazu geführt, dass Gaskraftwerke und damit auch die Strompreise stark gestiegen sind.

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In der EU werden nun sogenannte Contracts for Difference diskutiert. Bei diesen Differenzverträgen gleicht der Staat die Differenz zwischen einem am Markt erzielbaren Preis und einem vertraglich vereinbarten Preis aus, um langfristig Preisstabilität zu schaffen. Wird mehr als der vertraglich vereinbarte Preis erwirtschaftet, fließt der Überschuss an den Staat.

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Nach dem Papier Deutschlands und der anderen Länder sollen Differenzverträge freiwillig sein, nicht rückwirkend auferlegt werden und sich auf Neuinvestitionen in erneuerbare Energien konzentrieren. Die Rolle von wettbewerblichen Auktionen oder Ausschreibungen wird betont. Kritiker hatte vor der Einführung von Differenzverträgen gewarnt und von einem planwirtschaftlichen Modell gesprochen. Es bestehe die Gefahr, dass die Umsetzung der Energiewende insgesamt teurer werde. Preissignale regten dringend notwendige Investitionen aus dem Markt heraus an. Differenzverträge könnten dies nicht leisten.

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Energieverbände betonten, das bestehende Strommarktdesign stamme aus einer alten Welt fossiler und atomarer Großkraftwerke. Mit zunehmendem Anteil eines vornehmlich dezentralen Erneuerbaren-Anlagenparks würden die Schwächen des Systems deutlich.

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