Geldstrafe für Fronius : Preisabsprachen & Wettbewerbsverbote: Fronius droht eine Kartellstrafe

Hauptsitz von Schweißtechnik Unternehmen Fronius in Pettenbach in Oberösterreich

Hauptsitz von Schweißtechnik Unternehmen Fronius in Pettenbach in Oberösterreich

- © Fronius

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer angemessenen Geldbuße gegen die Fronius International GmbH mit Sitz in Pettenbach (Bezirk Kirchdorf) eingebracht. Grund dafür sei der Vorwurf, dass in Vertriebsverträgen mit anderen Unternehmen kartellrechtswidrige Regelungen enthalten seien. Das teilte die BWB am Dienstag in einer Aussendung mit. Man kooperiere mit der BWB, teilte Fronius mit.

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Dabei gehe es um Gebietsaufteilungsregeln mit absolutem Gebietsschutz, Preisabsprachen und Wettbewerbsverbote beim Handel mit schweißtechnischen Produkten im B2B-Bereich in Österreich. Die BWB hatte im August 2020 Ermittlungen aufgenommen, nachdem sie über ihr anonymes Hinweisgebersystem ("Whistleblowing") Informationen über die Vertriebsvereinbarungen von Fronius mit seinen Partnern erhalten hatte. Fronius habe im Juli 2021 einen Kronzeugenantrag gestellt und seither kontinuierlich und umfassend kooperiert, so die BWB.

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Die zugrundeliegenden Vertriebsvereinbarungen seien bereits vor Beginn der Ermittlungen der BWB von Fronius aus eigenem Antrieb beendet worden, teilte das Unternehmen mit. Das Vertriebssystem sei in der Zwischenzeit entsprechend nachjustiert worden, um einerseits den kartellrechtlichen Anforderungen und andererseits den wirtschaftlichen Herausforderungen bestmöglich gerecht zu werden.

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Zur endgültigen Erledigung des Verfahrens steht noch die Entscheidung des Kartellgerichts aus. Derzeit finden laut BWB "Settlementgespräche" unter Einbindung des Bundeskartellanwalts für eine mögliche spätere Konkretisierung der Bußgeldhöhe statt. Fronius teilte mit, dass eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung im Gespräch sei.

Gegen weitere Unternehmen würden Ermittlungen geführt. "Die BWB wird zeitnah weitere Bußgeldanträge an das Kartellgericht stellen", kündigte die Behörde an. Bei festgestellten Verstößen kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen von bis zu 10 Prozent des im letzten Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen.

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Das Technologieunternehmen Fronius, das stark in den Bereichen Solarenergie und Batterieladetechnik tätig ist, erzielte im Jahr 2012 einen Umsatz von gut einer Milliarde Euro.