Klimaschutz : Nachhaltigkeit: Unternehmen müssen bald Bericht erstatten

Green deal sign in front. Ecelogy and CO2 carbon dioxide neutrality concept. 3D rendered illustration.

Gegen Greenwashing: Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit für Unternehmen in der EU ab 2024.

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Innerhalb der Europäischen Union sollen große Unternehmen zukünftig den Verbraucher über die Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten informieren. Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich auf eine Berichtspflicht geeinigt, die ab 2024 gelten soll. Ziel ist die Bekämpfung von Greenwashing in der EU.

Nach Angaben des EU-Parlaments sollen die neuen Regeln für Unternehmen ab 250 Beschäftigen und einen Umsatz von mindestens 40 Millionen Euro gelten. Die Berichtspflicht umfasst die Auswirkungen auf die Umwelt, die Menschenrechte und Sozialstandards. Die von den Unternemen übermittelten Daten sollen dann von einer unabhängigen Stelle geprüft und zertifiziert werden. Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU und einem Jahresumsatz von mindestens 150 Millionen Euro müssen gleichwertige Vorschriften einhalten.

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Was ist Greenwashing?

Unter Greenwashing versteht man Marketing-Strategien, mit denen Unternehmen sich selbst oder ihren Produkten und Dienstleistungen ein umweltfreundliches und nachhaltiges Image verleihen wollen, die Grundlagen dazu aber nicht vorhanden sind. Dabei handelt es sich um irreführende Werbeaussagen und die bewusste Täuschung der Verbraucher. Unterscheiden lassen sich dabei vier Kategorien:

1. Verbesserung des Images des Produktes oder des Unternehmens durch einen "grünen Anstrich"

2. Nachhaltig und ökologisch produzierte Produkte rechtfertigen in der Regel einen höheren Preis

3. Der Anschein ökologischen bzw. nachhaltigen Handelns kann zu einer stärkeren Lobby bzw. zu stärkerem politischen Rückhalt führen

4. Umgehung von Regulierungen wenn gewisse Standards freiwillig umgesetzt werden

Riesige Herausforderungen für den Mittelstand?

„Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung werden gleichberechtigt sein, und die Anleger werden endlich Zugang zu zuverlässigen, transparenten und vergleichbaren Daten haben“, hieß es. Nach Angaben des Rates der EU-Staaten sei für kleinere und mittlere Unternehmen eine Übergangszeit bis 2028 möglich.

Besonders für den Mittelstand sei die Einigung unbefriedigend, so Kritiker aus Wirtschaft und Politik. Dass an der Börse notierte kleine und mittlere Unternehmen „zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden sollen, kann die betroffenen Unternehmen vor riesige Herausforderungen stellen“, teilte die deutsche CSU-Abgeordnete Angelika Niebler mit. „Sie müssen ihre Prozesse umstellen, zusätzliches Personal einstellen und die Einhaltung von Vorgaben streng kontrollieren. Das alles kostet unsere Unternehmen viel Zeit und Geld.“

In Österreich sind ab 1. Jänner 2024 rund 2.000 Unternehmen von der neuen CSR-Berichtspflicht (Corporate Social Responsibility) betroffen. Innerhalb der EU unterliegen knapp 49.000 Unternehmen der Pflicht.

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Banken und Versicherungen bereits heute in der Pflicht

Bereits seit März 2017 gilt die Richtlinie zur Corporate Social Responsibility (CSR) für bestimmte Unternehmen, die dazu verpflichtet, eine Erklärung über nicht-finanzielle Aspekte abzugeben. Zu den bisherig berichtspflichtigen Unternehmen gehören kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen mit einer Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro oder Umsatzerlösen von mindestens 40 Millionen und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Aktuell sind das in Österreich rund 90 Unternehmen.

Zielsetzung der neuen EU-Richtlinie ist eine deutliche Verbesserung der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit. Mit der überarbeiteten EU-Richtlinie soll der Übergang des europäischen Binnenmarkts in ein vollständig nachhaltiges und inklusives Wirtschafts- und Finanzsystem im Einklang mit den UN-Zielen bewerkstelligt werden.

Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich der CSR-Pflicht fallen, haben in ihrem Nachhaltigkeitsbericht über folgende Sachverhalte zu informieren:

o Geschäftsstrategie
o Nachhaltigkeitsziele und Fortschritt bei deren Erreichung
o Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren
o Richtlinien und Maßnahmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten
o Wichtigste tatsächliche oder potenzielle nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsaspekte im Zusammenhang mit der Wertschöpfungskette des Unternehmens
o Bedeutendste Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten
o Art und Weise der Ermittlung der berichteten Informationen

Die Veröffentlichung hat zwingend im Lagebericht zu erfolgen. Die Informationen zur Nachhaltigkeit sind im European Single Electronic Format (ESEF) gemeinsam mit den Finanzinformationen vorzunehmen.