Kartellstrafe : Millionenstrafe für Fronius wegen Preisabsprachen

Hauptsitz von Schweißtechnik Unternehmen Fronius in Pettenbach in Oberösterreich

Die Bundeswettbewerbsbehörde sanktionierte illegale Absprachen über Preise und Vertriebsgebiete: Dem Kronzeugen Fronius droht eine Millionen-Strafe

- © Fronius

Wegen Kartellrechtsverstößen hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hohe Geldbußen gegen den oberösterreichischen Industriekonzern Fronius und zwei Geschäftspartner beantragt. Das wurde am Sonntag in einer Aussendung der Behörde bekannt gegeben. Fronius hatte beim Handel mit schweißtechnischen Produkten wettbewerbswidrige Vertragsabsprachen mit den technischen Handelsunternehmen Zultner (Graz) und Haberkorn (Bregenz) getroffen. Das drohende Bußgeld für Fronius beläuft sich auf 3 Millionen Euro.

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Da das oberösterreichische Unternehmen als Kronzeuge auftrat, reduziert sich diese Summe. Gegen Haberkorn wurde von der BWB eine Geldbuße von 870.000 Euro beantragt, gegen Zultner 505.000 Euro. Alle drei Unternehmen akzeptierten den von der BWB festgestellten Sachverhalt - insgesamt droht eine Geldbuße von knapp 4,38 Millionen Euro.

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Preisabsprachen und Wettbewerbsverbote

Bereits im Sommer 2020 war das Verfahren durch einen anonymen Hinweis über die Whistleblowing-Plattform der BWB ins Rollen gekommen. Seit 2021, so die BWB, habe Fronius als Kronzeuge "kontinuierlich und umfassend" kooperiert.

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Die betroffenen Vertriebsverträge hätten "kartellrechtswidrige Regeln über eine Gebietsaufteilung mit absolutem Gebietsschutz, Preisabsprachen und Wettbewerbsverbote" im B2B-Geschäft zwischen Unternehmen enthalten. Der Ermittlungsbehörde sind auch "Verstöße gegen das Kartellverbot wie etwa Preisabsprachen und Deckangebote" bekannt, die über die beanstandeten vertraglichen Vereinbarungen hinausgehen.

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Solche Absprachen sind verboten, weil sie den Wettbewerb um Warenpreise und Aufträge zu Lasten anderer Unternehmen verzerren, so die BWB. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn marktbeherrschende Unternehmen vereinbaren, sich bei der Preisgestaltung nicht gegenseitig zu unterbieten oder bei der Aufteilung von Vertriebsgebieten nicht in Konkurrenz zueinander zu treten.

Konsequente Verfolgung

Bereits im Juli hatte die BWB mitgeteilt, dass sie beim Kartellgericht einen Bußgeldantrag gegen Fronius und weitere, damals ungenannte Unternehmen eingebracht hat. In dieser Mitteilung hat die BWB auch die mögliche Höhe der Strafe definiert: "Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10 Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen." Der von Fronius im Geschäftsjahr 2022 erzielte Gesamtumsatz beläuft sich auf rund eine Milliarde Euro.

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Die interimistische Generaldirektorin der BWB, Natalie Harsdorf-Borsch, erklärte in der Aussendung, die Verfolgung und Ahndung von Kartellrechtsverstößen habe "höchste Priorität, um funktionierenden und fairen Wettbewerb sicherzustellen". Zu diesem Zweck beobachte ihre Behörde "jeden Markt". Hinweise, wie hier über das Whistleblowing-System der BWB, würden "rasch aufgegriffen" und "konsequent" verfolgt.

BWB-Interimschefin Natalie Harsdorf-Borsch
BWB-Interimschefin Natalie Harsdorf-Borsch - © Youtube