Kartellstrafe : Millionenstrafe für Fronius wegen Preisabsprachen
Das Kartellgericht hat gegen den oberösterreichischen Industriekonzern Fronius eine Geldstrafe von 3 Millionen Euro verhängt, basierend auf einem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Der Grund dafür sind Verstöße gegen das Kartellrecht, die durch Absprachen des Unternehmens mit seinen Vertragshändlern zwischen 2007 und 2021 zustande kamen, wie die BWB am Montag bekannt gab. Dank der Kronzeugenregelung, bei der Fronius kooperierte, wurde die Strafe erheblich reduziert. Der Beschluss ist nun rechtskräftig.
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Fronius hatte beim Handel mit schweißtechnischen Produkten wettbewerbswidrige Vertragsabsprachen mit den technischen Handelsunternehmen Zultner (Graz) und Haberkorn (Bregenz) getroffen. Das drohende Bußgeld für Fronius beläuft sich auf 3 Millionen Euro.
Preisabsprachen und Wettbewerbsverbote
Bereits im Sommer 2020 war das Verfahren durch einen anonymen Hinweis über die Whistleblowing-Plattform der BWB ins Rollen gekommen. Seit 2021, so die BWB, habe Fronius als Kronzeuge "kontinuierlich und umfassend" kooperiert.
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Die betroffenen Vertriebsverträge hätten "kartellrechtswidrige Regeln über eine Gebietsaufteilung mit absolutem Gebietsschutz, Preisabsprachen und Wettbewerbsverbote" im B2B-Geschäft zwischen Unternehmen enthalten. Der Ermittlungsbehörde sind auch "Verstöße gegen das Kartellverbot wie etwa Preisabsprachen und Deckangebote" bekannt, die über die beanstandeten vertraglichen Vereinbarungen hinausgehen.
Solche Absprachen sind verboten, weil sie den Wettbewerb um Warenpreise und Aufträge zu Lasten anderer Unternehmen verzerren, so die BWB. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn marktbeherrschende Unternehmen vereinbaren, sich bei der Preisgestaltung nicht gegenseitig zu unterbieten oder bei der Aufteilung von Vertriebsgebieten nicht in Konkurrenz zueinander zu treten.
Die Vertragshändler und Mitbeteiligten des Kartells mussten aufgrund der illegalen Preis- und Gebietsabsprachen bereits mit Konsequenzen rechnen. Das Vorarlberger Unternehmen Haberkorn erhielt eine Strafe von 870.000 Euro, während das Grazer Unternehmen Zultner 505.000 Euro zahlen musste. Damit sind laut BWB nun alle Ermittlungen und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem „Schweißtechnik-Kartell“ endgültig abgeschlossen.
Konsequente Verfolgung
Bereits im Juli letzten Jahres hatte die BWB mitgeteilt, dass sie beim Kartellgericht einen Bußgeldantrag gegen Fronius und weitere, damals ungenannte Unternehmen eingebracht hat. In dieser Mitteilung hat die BWB auch die mögliche Höhe der Strafe definiert: "Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10 Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen." Der von Fronius im Geschäftsjahr 2022 erzielte Gesamtumsatz beläuft sich auf rund eine Milliarde Euro.
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Die interimistische Generaldirektorin der BWB, Natalie Harsdorf-Borsch, erklärte in der Aussendung, die Verfolgung und Ahndung von Kartellrechtsverstößen habe "höchste Priorität, um funktionierenden und fairen Wettbewerb sicherzustellen". Zu diesem Zweck beobachte ihre Behörde "jeden Markt". Hinweise, wie hier über das Whistleblowing-System der BWB, würden "rasch aufgegriffen" und "konsequent" verfolgt.