Verpackungsverordnung Österreichs 2024 : Das neue Verpackungsgesetz: Bis 2030 sollen mehr Verpackungen recycelbar sein

Durch viel Kunststoff entsteht auch viel Abfall: Für eine Kreislaufwirtschaft ist chemisches Recycling notwendig.

Durch viel Kunststoff entsteht auch viel Abfall: Für eine Kreislaufwirtschaft ist chemisches Recycling notwendig.

- © Adin - stock.adobe.com

Deutlich mehr Verpackungen sollen in der EU künftig wiederverwertbar sein - im Kampf gegen den Verpackungsmüll. Darauf sind Unterhändler des Europäischen Parlaments und der EU-Länder am Montagabend in Brüssel übereingekommen. Ziel der Verpackungsverordnung einer bestehenden Richtlinie sei die Verringerung des Abfallaufkommens, die Erhöhung der Sicherheit und Nachhaltigkeit von Verpackungen sowie die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Verhandelt wurde auf der Grundlage eines Verpackungsesetzesvorschlags der EU-Kommission, der 2022 in Kraft tritt.

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Verpackungsabfälle in der EU: Prognosen und Maßnahmen für nachhaltige Zukunft

Verpackungsabfälle sind ein großes Problem in der EU. Die Recyclingquoten sind zwar gestiegen. Dennoch wächst die Menge an Verpackungsabfällen schneller als das Recycling. Nach Angaben der EU-Länder ist die Menge der Verpackungsabfälle in den letzten zehn Jahren um fast 25 Prozent gestiegen. Sollten keine Maßnahmen ergriffen werden, wird dies bis zum Jahr 2030 ein Anstieg um weitere 19 Prozent sein. Für Kunststoffverpackungsabfälle wird bis 2030 ein Anstieg um 46 Prozent erwartet.

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Nach den jüngsten Zahlen der EU-Statistikbehörde Eurostat werden 2021 in der EU 188,7 Kilogramm Verpackungsabfälle pro Kopf anfallen. Ziel der Vereinbarung ist es nun, den Verpackungsabfall in der EU bis 2040 schrittweise um mindestens 15 Prozent gegenüber 2018 zu reduzieren. Bis 2030 sollen es 5 Prozent weniger sein, bis 2035 10 Prozent.

Verschärfte Verpackungsrichtlinien in der EU

Künftig sollen für alle Verpackungen strengere Regeln gelten. Demnach sollen alle Verpackungen - mit bestimmten Ausnahmen u.a. für Textilien, Keramik oder Gummi - recyclingfähig sein. Internetbestellungen sollen künftig nur noch in mindestens zur Hälfte gefüllten Behältern ausgeliefert werden: Der Anteil des so genannten Leerraums dürfe nicht mehr als 50 Prozent betragen, hieß es aus den Ländern. Sehr leichte Plastiktüten sind nach Angaben des Parlaments künftig nicht mehr erlaubt - es sei denn, sie seien aus hygienischen Gründen notwendig oder würden für lose Lebensmittel verwendet, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden, hieß es.

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Bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff, etwa für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse oder Einzelverpackungen, etwa für Zucker oder Sahne, die vor allem in Restaurants und Cafés verwendet werden, sollen ab 2030 verboten werden, teilte das Parlament mit. Um Gesundheitsrisiken zu verringern, sollen laut Parlament die sogenannten persistenten Chemikalien PFAS in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt verboten werden.
Gastronominnen und Gastronomen sollen zur Annahme von mitgebrachten Behältern der Verbraucherinnen und Verbraucher für die Mitnahme von Speisen verpflichtet werden. Außerdem sollen sie bis zum Ende des Jahrzehnts 10 Prozent ihrer Produkte in Mehrwegverpackungen anbieten. Die EU-Länder sollen weiterhin Anreize dafür schaffen, dass beispielsweise Restaurants, Kantinen, Bars und Cafés Leitungswasser kostenlos oder zu einem geringen Preis anbieten.

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Minimierung von Gewicht und Volumen von Verpackungen

Ziel von neuem Verpackungsgesetz ist die Einführung eines Pfandsystems für Einwegflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen aus Aluminium. Ziel ist eine Quote von 90 Prozent für die Getrenntsammlung dieser Getränkeverpackungen. Ausgenommen von der neuen Regelung sind Länder, die bereits erfolgreich sammeln. Bis 2030 sollen zudem mindestens 10 Prozent aller alkoholischen und alkoholfreien Getränke Mehrwegverpackungen sein. Wein, Milch und andere leicht verderbliche Getränke sollen nach dem Willen der Länder von dieser Regelung ausgenommen werden.

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Hersteller und Importeure sollen künftig für die Minimierung von Gewicht und Volumen von Verpackungen verantwortlich sein - mit Ausnahme bereits bestehender geschützter Verpackungsdesigns. Die Länder betonten, dass die Herstellung von Verpackungen und die Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen in der EU einen wirtschaftlich bedeutenden Sektor darstellen, in dem ein Gesamtumsatz von 370 Mrd. EUR erwirtschaftet wird.

Die neuen Regeln müssen noch von den Ländern und dem EU-Parlament formell angenommen werden. Sie sollen dann 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten gelten.

Zusammenfassung der Verpackungsverordnung Österreichs

  • Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist ein neuer EU-Vorschlag, der sich mit Verpackungen und Verpackungsabfällen befasst und darauf abzielt, Verpackungsmüll um 15% pro Mitgliedsstaat und Kopf bis 2040 zu reduzieren.
  • Als Teil des European Green Deals strebt dieser Vorschlag ein umweltfreundlicheres Europa bis 2030/2040 an, was uns allen zugutekommen soll.
  • Die neuen Regeln für Verpackungen im E-Commerce, Take-away Food und an Verkaufsstellen betreffen uns als Verbraucher direkt und sollen dazu beitragen, unseren täglichen Konsum umweltfreundlicher zu gestalten.
  • Bis 2030 sollen Verpackungen vollständig recycelbar sein. Dazu werden Kriterien für das Verpackungsdesign entwickelt und Pfandsysteme für Plastikflaschen und Aluminiumdosen eingeführt.
  • Es wird einen verbindlichen Anteil an recyceltem Material geben, den die Hersteller in neue Kunststoffverpackungen einbauen müssen.
  • Alle Verpflichtungen aus dem neuen Verpackungsgesetz gelten gleichermaßen für alle Vertreiber von Handelsverpackungen, unabhängig von der Größe des Unternehmens und somit ab der ersten abgefüllten und in Verkehr gebrachten Verpackung.
  • Alle, die in Österreich Verpackungen in Verkehr bringen oder für ihre gewerbliche Tätigkeit Verpackungen nach Österreich einführen, sind für eine Sammlung und Verwertung dieser Verpackungen verantwortlich. Ab 2023 ist die Benennung eines Bevollmächtigten verpflichtend, wenn das Unternehmen keine Niederlassung in Österreich hat.