Hinweisgeberschutzgesetz in Österreich : Compliance und HSchG: Wie Unternehmen das Whistleblower-Gesetz erfolgreich umsetzen

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Unternehmen stehen vor einer Compliance-Revolution: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz erfordert nicht nur die Implementierung anonymer Meldesysteme, sondern setzt auch neue Maßstäbe für Unternehmenskultur und Mitarbeitendenvertrauen.

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Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG, BgBl I 2023/6) markiert einen wichtigen Schritt in der österreichischen Gesetzgebung zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937/EU. Diese EU-Whistleblower-Richtlinie – die den Schutz von Personen sicherstellt, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden – ist ein zentrales Instrument zur Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Das HSchG erweitert den Geltungsbereich der EU-Richtlinie um nationale Rechtsmaterien, einschließlich der Korruptionsprävention.

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Ab dem 17. Dezember 2023 sind Unternehmen und öffentliche Dienststellen mit mehr als 50 Mitarbeitenden verpflichtet, einen anonymen Meldekanal bereitzustellen. Dieser Kanal soll es Personen ermöglichen, Verstöße gegen das Unionsrecht oder die im HSchG aufgeführten Gesetze der Unternehmensleitung zu melden. Für größere Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden trat diese Verpflichtung bereits im August 2023 in Kraft.

Effektive Meldesysteme als Kern des Hinweisgeberschutzgesetzes

Das HSchG sieht vor, dass sogenannte Hinweisgeber durch ein entsprechendes Meldesystem vor Sanktionen oder Nachteilen geschützt werden, wenn diese Missstände der Unternehmensleitung zur Kenntnis bringen. Werden etwa rechtswidrige Handlungen, Rechtsmissbrauch oder Verstöße erkannt, soll nun solch ein Meldesystem zur Verfügung stehen.

Das ist eine wesentliche Neuerung, die Unternehmen vor die Herausforderung stellt, dafür effektive und sichere Meldestrukturen zu implementieren. Doch neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, wird auch die Schaffung einer transparenten und offenen Unternehmenskultur damit gefördert.

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Das Meldesystem besteht dazu aus drei Stufen, die Hinweisgeber:innen in dieser Reihenfolge nutzen sollen:

  • Interner Meldekanal: Anonym, vertraulich und sanktionsfrei. Die Rechtsvertretung des Unternehmens prüft den Fall und stößt die Einleitung der nächsten Schritte an.
  • Externer Meldekanal: Bleiben Antworten der Rechtsvertretung aus, wird eine Meldung an die Behörde erfolgen.
  • Offenlegung: Versagen die vorherigen Kanäle und ist das öffentliche Interesse erkennbar, erfolgt die Offenlegung.

Dieses System soll sicherstellen, dass Hinweisgeber zunächst interne und externe Kanäle nutzen, bevor sie an die Öffentlichkeit gehen. Gleichzeitig ist es entscheidend, dass Unternehmen innerhalb definierter Fristen auf Meldungen reagieren und die Hinweisgebenden vor jeglichen Sanktionen schützen.

Grundlagen und Lösungsansätze zum HSchG

Das INDUSTRIEMAGAZIN veranstaltete in Kooperation mit inndata Datentechnik GmbH ein Webinar zum HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG), das zentrale Aspekte der Compliance und Unternehmensethik hervorhob. Experten wie Otto Handle (inndata) und Rechtsanwalt Fabian Bösch (GPK) erörterten die rechtlichen und technischen Facetten des HSchG. Sie zeigten auf, wie Unternehmen ein Meldesystem implementieren können, das gesetzlichen Anforderungen genügt und das Mitarbeitervertrauen stärkt.

Florian Althaler von Austria Bau Tirol und Vorarlberg Handels GmbH teilte praxisnahe Erfahrungen zur Umsetzung des HSchG. Das Webinar betonte, dass das HSchG über rechtliche Verpflichtungen hinausgeht und Chancen zur positiven Gestaltung der Unternehmenskultur bietet.

Anonymität und Vertraulichkeit in Meldesystemen

Ein zentraler Aspekt des Webinars war die Bedeutung der Anonymität und Vertraulichkeit in Hinweisgebersystemen. Es wurde hervorgehoben, wie wichtig es ist, dass die Identität der meldenden Person geschützt bleibt. Dies ist besonders relevant, wenn die Meldung strafrechtlich relevante Inhalte enthält. Technische Lösungen können dabei helfen, die Anonymität zu gewährleisten und gleichzeitig die Einhaltung rechtlicher Vorgaben sicherzustellen.

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Der sogenannte Hinweisgeber muss durch das sogenannte Meldesystem vor Sanktionen oder Nachteilen geschützt werden, wenn er (oder sie) derartige Missstände der Unternehmensleitung zur Kenntnis bringt. Gemeinsam mit der renommierten Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei Pegger Kofler & Partner haben wir für unsere langjährigen Kunden und Partner ein Modell ausgearbeitet, mit dem Ihre Mitgliedsbetriebe sehr kostengünstig und effizient zu einer Lösung dieser Problematik kommen.
Otto Handle, Geschäftsführer, inndata Datentechnik GmbH
  • Praktische Umsetzung eines Meldesystems

    Die Experten diskutierten ausführlich über die praktische Implementierung eines Meldesystems im Unternehmen. Dabei wurde die Wichtigkeit eines einfachen und klaren Meldeprozesses betont, um es Mitarbeitenden zu erleichtern, Verstöße zu melden. Die Benutzerfreundlichkeit des Systems spielt eine entscheidende Rolle, um eine effektive Nutzung zu gewährleisten.

  • Rechtliche Rahmenbedingungen des HSchG

    Rechtsanwalt Fabian Bösch beleuchtete die rechtlichen Anforderungen des HinweisgeberInnenschutzgesetzes. Er betonte, dass das Gesetz den Schutz von Personen, die Missstände melden, fokussiert und Unternehmen zur Einrichtung sicherer, vertraulicher Meldekanäle verpflichtet. Diese Kanäle müssen Anonymität gewährleisten und effektive Untersuchungen ermöglichen.

    Bösch warnte vor den Folgen bei Nichteinhaltung des Gesetzes, darunter hohe Bußgelder und Reputationsschäden. Er empfahl Unternehmen, regelmäßige Schulungen zur Sensibilisierung für den Hinweisgeberschutz durchzuführen und die eingerichteten Systeme kontinuierlich den rechtlichen Anforderungen anzupassen.

  • Erfahrungen aus der Praxis: Implementierung des Meldesystems

    Florian Althaler, von Austria Bau Tirol und Vorarlberg Handels GmbH, gab Einblick in die Einführung des Meldesystems in seinem Unternehmen. Er hob hervor, dass die größte Herausforderung darin bestand, eine Kultur der Offenheit zu schaffen, in der Mitarbeiter sich sicher fühlen, Missstände zu melden. Die Implementierung erforderte klare Kommunikation und Schulungen, um das Bewusstsein und Verständnis für das System zu stärken.

    Althaler betonte die Vorteile des Systems: eine gesteigerte Transparenz und eine stärkere Compliance-Kultur. Er wies darauf hin, dass durch das Meldesystem nicht nur rechtliche Anforderungen erfüllt, sondern auch das Vertrauen der Mitarbeiter in die Unternehmensführung gestärkt wurde. Seine Erfahrungen bieten wertvolle Einsichten für andere Unternehmen, die vor der Implementierung eines ähnlichen Systems stehen.

  • Bedeutung für die Unternehmenskultur

    Das Webinar verdeutlichte, dass das HinweisgeberInnenschutzgesetz nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit ist, sondern auch eine Chance, die Unternehmenskultur positiv zu beeinflussen. Ein gut umgesetztes Meldesystem fördert Offenheit und Vertrauen unter den Mitarbeitenden. Es zeigt, dass ihre Meinungen wertgeschätzt werden und das Unternehmen sich für ethisches Handeln einsetzt. Dadurch verbessert sich nicht nur die Arbeitsmoral, sondern es entsteht auch eine Kultur der Verantwortung und Transparenz.

Praxisorientierte Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie

Nach den fundierten Einblicken des Webinars empfehlen wir zur Vertiefung unser Whitepaper „Von der Richtlinie zur Praxis: Umsetzung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes". Dieses Dokument, jetzt zum Download verfügbar, dient als fachliche Ergänzung für Fach- und Führungskräfte, die sich mit der Implementierung des HSchG auseinandersetzen.

Das Whitepaper erweitert die Erkenntnisse aus dem Webinar um detailliertere Informationen und bietet praxisorientierte Anleitungen für die Integration von Meldesystemen. Es analysiert, wie diese Systeme zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen beitragen und gleichzeitig eine ethische Unternehmenskultur unterstützen können. Konkrete Tipps und Strategien dienen dazu, das Mitarbeitervertrauen zu festigen und präventiven Schutz für das Unternehmen zu bieten.

Download Whitepaper "Von der Richtlinie zur Praxis: Umsetzung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes": https://industriemedien.at/sho...

Hervorzuheben sind die Best Practices und das Fallbeispiel von ABAU, die realitätsnahe Lösungswege und Erfahrungsberichte präsentieren. Diese Abschnitte ermöglichen eine direkte Anwendung der Inhalte und zeigen, wie ein effizientes Meldesystem umfassende Vorteile bringen kann.

Wir laden Sie ein, das Whitepaper herunterzuladen, um sich umfassend über die Umsetzung des HSchG zu informieren und Ihr Unternehmen in den Bereichen Compliance und Transparenz weiterzuentwickeln.

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Zukunftssichere Compliance durch das Hinweisgeberschutzgesetz

Die Umsetzung des HSchG bietet die Möglichkeit, durch ein effektives Meldesystem und die Einhaltung seiner Richtlinien, Integrität und Vertrauen in Ihrem Unternehmen zu stärken und sich als transparente und verantwortungsbewusste Organisation zu positionieren. Nutzen Sie die Ressourcen, die das Industriemagazin in Zusammenarbeit mit inndata und anderen Experten bietet, um sich über die neuesten Entwicklungen und Best Practices im Bereich des HinweisgeberInnenschutzes zu informieren.

Die Informationen aus dem Webinar und aus unserem Whitepaper "Von der Richtlinie zur Praxis: Umsetzung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes" sind wertvolle Werkzeuge, die Ihnen helfen, Ihr Unternehmen auf die Herausforderungen und Chancen vorzubereiten, die das HSchG mit sich bringt.Indem Sie proaktiv handeln und sich auf die Umsetzung des HSchG vorbereiten, sichern Sie nicht nur die Compliance Ihres Unternehmens, sondern tragen auch zu einer gerechteren und transparenteren Geschäftswelt bei.