Ausnahmen vom Kollektivvertrag : Metaller-KV: Jedes zehnte Unternehmen der Metalltechnischen Industrie will weniger Lohn zahlen

Für die Metalltechnische Industrie ist Russland ein wichtiger Exportpartner.

Jeder zehnte FMTI-Betrieb will weniger Lohn zahlen

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Ende November des Vorjahres wurde zwischen den Sozialpartnern der Metalltechnischen Industrie (FMTI) der Kollektivvertrag (KV) für das heurige Jahr abgeschlossen. Neben der Einigung auf eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um durchschnittlich 8,6 Prozent war auch eine "Wettbewerbssicherungsklausel" Bestandteil des Abschlusses. Diese kommt in Betrieben mit einer hohen Personalkostenbelastung zur Anwendung und ermöglicht es, die IST-Erhöhung zu reduzieren. Davon haben 150 Betriebe Gebrauch gemacht, wie der Kurier" berichtet.

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Das wären rund zehn Prozent der Betriebe in der Metalltechnischen Industrie. Zahlen für die anderen Sparten der Metallindustrie lägen noch nicht vor. Dem Bericht zufolge hätten vor allem kleinere Industriebetriebe von der Möglichkeit der Lohnsenkung Gebrauch gemacht, die Rede ist von mehreren tausend betroffenen Arbeitnehmern.

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Einmalzahlungen, Freizeit oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

Eine Wettbewerbssicherungsklausel für Härtefälle wurde für personalintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, ausgehandelt: Abhängig von der Personalkostenbelastung des jeweiligen Unternehmens kann im Rahmen eines Interessenausgleichs vereinbart werden, einen Teil der dauerhaften Erhöhung auf betrieblicher Ebene in Form von Einmalzahlungen, Freizeit oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auszugleichen.

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Die Klausel lässt die Auszahlung von bis zu drei Prozent der Erhöhung in Form einer Einmalzahlung oder in Form von Freizeit zu. Zur Diskussion standen zwei Modelle: 1,5 Prozent bei 8,5 Prozent Lohnerhöhung, gedeckelt bei 340 Euro. Zum anderen 3 Prozent bei einer Lohnerhöhung von 7 Prozent und einer Deckelung bei 280 Euro. Nur Unternehmen, die auch ihre Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen würden, kämen in den Genuss einer Klausel.

Grund: Hohe Lohnabschlüsse in Österreich

Die Anwendung der Wettbewerbssicherungsklausel war nur auf Antrag möglich. Interessierte Unternehmen mussten gegenüber den Sozialpartnern die Erfüllung der Kriterien für die Anwendung der Klausel bis zum 22. Dezember 2023 anhand von Umsatz- und Personalkostendaten nachweisen. Erste Schätzungen gingen davon aus, dass in der Metallindustrie rund ein Viertel der Unternehmen die Härtefallklausel in Anspruch nehmen könnte.

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Hintergrund der Vereinbarung einer Wettbewerbssicherungsklausel ist der stetige Wettbewerbsverlust der Metallunternehmen, die mit einer Exportquote von über 80 Prozent auf internationalen Märkten bestehen müssen. Nicht nur im heurigen Jahr lagen die Lohnabschlüsse in Österreich - bedingt durch die höhere Inflation - deutlich über jenen in anderen EU-Ländern, wie etwa in der Schweiz, in Deutschland, in den Niederlanden oder in Frankreich. Diese höheren Lohnabschlüsse erhöhen die Lohnstückkosten stärker als im EU-Vergleich und bedeuten Preisnachteile für die exportorientierte Metallindustrie.

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Der Geschäftsführer des Fachverbandes der Metalltechnischen Industrie, Adolf Kerbl, warnt vor einem Arbeitsplatzabbau in der Gießereiindustrie, die derzeit österreichweit rund 6.500 Mitarbeiter beschäftigt. "Ich rechne damit, dass rund zehn Prozent mittelfristig verloren gehen", sagt der Wirtschaftskammer-Vertreter im "Oö. Volksblatt" (online). Der überwiegende Teil der insgesamt 40 Unternehmen würde keine oder geringe Gewinne erzielen. Grund dafür seien vor allem die Kosten für das Personal.