Die Eurofighter-Affäre wirkte über Jahre wie ein lähmender Schatten auf Österreichs militärischer Beschaffung. Gegengeschäfte – einst übliche Praxis – galten seither als verbrannt. Und auch zuletzt sorgte ein militärisches Beschaffungsverfahren - jenes der Leonardo M-346FA Unterschall-Jets für Schlagzeilen. Grundsätzlich aber gelte: Gegengeschäfte "sind international gebräuchlich und keineswegs diskreditiert“, sagt Manfred Essletzbichler, Partner Wolf Theiss. Dass sie nach der bewussten Abkehr im Eurofighter-Kontext nun wieder eingeführt werden sollen, sei folgerichtig. Auch das Bundesministerium für Landesverteidigung signalisierte zuletzt, dass derartige Offset-Vereinbarungen künftig wieder fixer Bestandteil von Beschaffungsvorhaben sein sollen.
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Für Philipp J. Marboe, Rechtsanwalt Wolf Theiss, ist klar: „Das wird kommen, der Markt erwartet das". Wichtig sei dabei eine juristisch und administrativ saubere Abwicklung. „Man muss es einfach ordentlich regeln – was ist ein Gegengeschäft, wie wird es bewertet, wie wird es überwacht?“, sagt Essletzbichler. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass fehlende Definitionen, mangelnde Kontrolle und intransparente Kriterien den Boden für Spekulation und Skandale bereiten.
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