EKZ 2 für Unternehmen in Österreich : Das bringt der Energiekostenzuschuss II

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Nach langem Warten hat Mitte Oktober die (verpflichtende) Voranmeldung für den EKZ II gestartet.

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Nach einer langen Wartezeit wurde Mitte Oktober endlich die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss (EKZ) II eröffnet. Die Antragseinreichung ist am Anfang November 2023 geplant. Aber wie genau funktioniert dieses Förderprogramm, und welche Unterschiede bestehen im Vergleich zum EKZ I? In diesem Artikel erhalten Sie alle relevanten Informationen über den Energiekostenzuschuss II für Unternehmen in Österreich sowie die wichtigen Termine.

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Im Jahr 2023 wurde eine Regelung zur Förderung der Stromkosten der sogenannte Energiekostenzuschuss beschlossen. Der Energiekostenzuschuss 2 umfasst nun 5 statt bisher 4 Förderstufen, und Unternehmen können Zuschüsse von bis zu 150 Millionen Euro erhalten. Zu den geförderten Kosten gehören Brennstoff, Strom, Erdgas, Heizung/Kühlung, Dampf und Heizöl. In drei der Stufen müssen keine Anforderungen an die Energieintensität erfüllt werden, so dass der Anwendungsbereich des EKZ 2 erheblich erweitert wurde. Wie bei EKZ 1 gelten die Beschränkungen für Bonuszahlungen, und auch die Dividendenzahlungen werden eingeschränkt.

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Wann und wie erfolgt die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 2?

Nach langem Warten hat Mitte Oktober die (verpflichtende) Voranmeldung für den EKZ II gestartet. Die Antragseinbringung ist ab 9. November 2023 avisiert. Wichtig um den EKZ II in Anspruch nehmen zu können muss die Voranmeldung bis spätestens 2. November 2023 über den aws Fördermanager erfolgen.

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Das Prozedere des EKZ II ist dem Grund nach analog zum EKZ I, mit einer Voranmeldung und Antragseinbringung in einem vorgegebenen Zeitfenster. Gefördert werden die Energiemehrkosten für Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme-Kälte-Kosten, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel, die im Jahr 2023 angefallen sind.

Der EKZ 2 in Österreich: Förderstufen und Voraussetzungen

Im Rahmen dieses Förderprogramms sind fünf verschiedene Stufen der Unterstützung möglich. Die Möglichkeit, sich für den Energiekostenzuschuss 2 anzumelden, gilt für das gesamte Jahr 2023.

  • Die Basisstufe (Stufe 1) deckt die zusätzlichen Kosten verschiedener Energieträger wie Strom, Erdgas, Kraftstoffe, Wärme/Kälte, Heizöl, Holzpellets und Holzhackschnitzel für den Hausgebrauch ab.

  • Die Stufen 2 bis 5 decken die zusätzlichen Kosten von Elektrizität, Erdgas und Wärme/Kälte ab, die direkt aus Elektrizität und Erdgas für den Hausgebrauch gewonnen werden.

In den Stufen 1 und 2 ist die Erfüllung der Anforderungen an die "Energieintensität" nicht zwingend erforderlich. Das bedeutet, dass Unternehmen, die diese Anforderungen unter EKZ I nicht erfüllt haben, sich auch für EKZ II qualifizieren können.

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Welcher Unterschied besteht zwischen EKZ II und EKZ I?

Es ist wichtig zu beachten, dass beim EKZ II genauso wie beim EKZ I das Prinzip „first come, first served“ gilt. Das bedeutet, dass die Reihenfolge der Anträge und die Verfügbarkeit des Förderungsbudgets entscheidend sind, weshalb es ratsam ist, schnell den Antrag zu erstellen. Im Gegensatz zum EKZ I gelten für den EKZ II ein Verbot von Gewinnausschüttungen und eine Garantie für die Beschäftigung.


StB Andreas Mitterlehner, MSc. LL.B. ist Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz, andreas.mitterlehner@icon.at.