Steuertipp : Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen

Die steigenden Energiepreise sind für Österreichs Unternehmen derzeit die größte Existenzbedrohung. stromkosten ergänzung zuschuss
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Der Zuschuss richtet sich an Unternehmen deren Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3 % des Produktionswertes belaufen oder sich die nationale Energiesteuer mindestens 0,5 % des „Mehrwerts“ beträgt.

E
ckpunkte des Energiekostenzuschusses

Förderfähige Unternehmen können voraussichtlich ab Mitte November 2022 einen in vier Stufen aufgeteilten Zuschuss iHv maximal EUR 400.000 bis EUR 50 Mio. beantragen. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde zwar bereits mit dem im Juli 2022 in Kraft getretenen Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz geschaffen, jedoch liegt derzeit weder die Genehmigung der EU-Kommission noch die einschlägige Förderungsrichtlinie vor.

Der Zuschuss fördert final nur den Verbrauch von Energie-Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr für bestimmte Energieformen. Förderfähig sind jedoch nur die Energieträger Strom, Erdgas und Treibstoffe (Benzin und Diesel). Andere Energieformen wie insbesondere Dampf, Pellets, Heizöl etc sollen derzeit nicht gefördert. Gefördert werden Energieaufwendungen die zwischen 1.2. und 30.9.2022 angefallen sind.

Antragsberechtigt ist jeweils der Rechtsträger, bei dem der Energieverbrauch anfällt. Einen „Gruppenantrag“ durch eine Obergesellschaft gibt es nicht. Auch soll ein Herauslösen von Teilbetrieben aus einem Unternehmen nicht möglich sein.

Achtung im Konzern


In den vier Stufen des Zuschusses sind teilweise unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen. Neben steigenden Anforderungen je Stufe, steigen auch die maximal möglichen Förderbeträge je Stufe. Analog zur Investitionsprämie, sollen diese Förderobergrenzen jedoch nicht nur für den konkreten Förderwerber, sondern für sämtliche „verbundene Unternehmen“ gelten. Auf welchen „Konzernbegriff“ konkret abgestellt wird ist derzeit ebenso unklar, wie die Ermittlung der Obergrenze bei Unternehmen in unterschiedlichen Förderstufen eines Konzerns.

First-Come-First-Served?


Das Antragsprozedere sieht voraussichtlich zwei Schritte vor. Zum einen ist eine „Vorregistrierung“ notwendig, die tatsächliche Antragseinbringung ist erst danach möglich. Die Voranmeldung sollte eigentlich ab Ende Oktober möglich sein, mittlerweile spricht das zuständige Ministerium jedoch von Anfang November. Der Antrag soll dann ab Mitte November eingebracht werden können. Dabei ist aber zu beachten, dass das Förderbudget von 1,3 Mrd EUR nach dem First-Come-First-Served-Prinzip vergeben werden soll. Es heißt also schnell sein und sich vorzubereiten.

Was sollten Sie schon jetzt machen?


Förderfähig sind Unternehmen deren Energiebeschaffungskosten sich - wie oben angeführt - auf min 3 % des Produktionswertes (= Umsatz + Bestandsveränderungen – Handelswaren) belaufen. Wir empfehlen schon jetzt zu prüfen, ob das Kriterium des „energieintensiven“ Unternehmens erfüllt ist. Für die Berechnung ist der letztgültige Jahresabschluss von 2021 oder der Förderzeitraum Februar bis September 2022 heranzuziehen. Wenn Sie die Voraussetzung erfüllen, sollten Sie schon jetzt die Energiekosten und den -verbrauch für die förderbaren Energieformen aufbereiten.Sollte Ihr Unternehmen noch keine Registrierung beim aws Fördermanager haben, empfehlen wir dies ehestmöglich nachzuholen. Und sollten Sie bereits angemeldet sein, stellen Sie sicher, dass der zuständige Mitarbeiter für den Zuschuss auch einen Zugang bzw die aktuellen Zugangsdaten hat. Im Zweifel wird es schnell gehen müssen.

StB Andreas Mitterlehner, MSc. LL.B. ist Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz, andreas.mitterlehner@icon.at.

StB Andreas Mitterlehner, MSc. LL.B. ist Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz
Andreas Mitterlehner, MSc. LL.B., Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz: "Antragsberechtigt ist jeweils der Rechtsträger, bei dem der Energieverbrauch anfällt." - © www.robertmaybach.com