EEffG Richtlinienverordnung Österreich : Bundes Energieeffizienzgesetz: Was die Industrie wissen sollte

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Energieeffizienzgesetz in Österreich 2023.

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Nach dem Scheitern des Energieeffizienz-Reformgesetz (EEffG 2023) an einer Zweidrittelmehrheit, konnte im Juni 2023 die Novelle des Bundes-Energieeffizienzgesetzes 2014 beschlossen werden. „Energieeffizienz an erster Stelle“ ist das Ziel dieses Bundesgesetzes.

Bundes-Energieeffizienzgesetz: Verpflichtungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs

Das Bundeskabinett hat den Entwurf von neuem EEffG vom 20. April 2023 beschlossen. Kern des Energieeffizienzgesetzes ist es, Energieversorger, große Unternehmen und vor allem Bundesbehörden zu verpflichten, ihren Energieverbrauch zu senken. Das Gesetz wird die Effizienz des Verhältnisses zwischen verbrauchter und erzeugter Energie verbessern, ohne die Einnahmen der Versorger und Unternehmen zu beschneiden. Gegenüber dem Gesetzesentwurf wurden einige Änderungen vorgenommen, wie etwa die Senkung der Kosten für fossile Energie.

Die Umweltorganisation Global 2000 begrüßt das Energieeffizienzgesetz als "Schritt in die richtige Richtung"; besonders positiv bewertet sie das Ziel, den Energieverbrauch in Österreich auf maximal 1.050 Petajoule zu senken. Die Tatsache, dass der Einbau neuer Heizungsanlagen, die mit Heizöl betrieben werden, bis 2018 als Einsparmaßnahme gilt, gefällt Global 2000 jedoch nicht.

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Energieeffizienzgesetz Österreich: Was ist neu für Unternehmen? - © Getty Images

Energieeffizienzgesetz in Österreich: Zusammenfassung

Die Energieeffizienz-Richtlinie wurde in Österreich durch das Bundes-Energieeffizienzgesetz ("EEffG") umgesetzt. Das EEffG richtet sich nicht nur an Energieversorger, sondern auch Unternehmen, die mehr als eine bestimmte Stromsumme verbrauchen. Diese sogenannten Großunternehmen müssen entweder mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen lassen oder ein (Energie-/Umwelt-)Managementsystem einführen, das auch die Anforderungen des Energieaudits erfüllt.

Energie-Control-Gesetz für Unternehmen: Anforderungen und Potenziale

Das Energie-Control-Gesetz richtet sich an privatrechtlich organisierte Unternehmen (AG, GmbH, OG, KG etc.), selbst wenn sie unter der Kontrolle einer Gebietskörperschaft stehen. Weitere Voraussetzung ist, dass das Unternehmen

  • mindestens 250 Beschäftigte gerechnet auf Basis Vollzeitäquivalent/Jahresarbeitseinheit hat (unabhängig von den Finanzkennzahlen) oder
  • bei geringerer Beschäftigtenzahl der Umsatz über EUR 50 Mio. und die Bilanzsumme über EUR 43 Mio. liegen (wird nur eine Finanzkennzahl überschritten, sind die Voraussetzungen nicht erfüllt).

Eigenständige Klein- und Mittelbetriebe (KMU) sind damit nicht erfasst, können aber natürlich freiwillig Energiemanagementmaßnahmen setzen.

Aber Achtung: Unternehmen, die zu mehr als 50 Prozent im Eigentum eines anderen Unternehmens stehen, sind diesem Mutterunter- nehmen zuzurechnen (Konzernbetrachtung). Im Detail sind viele Fragen offen (z. B. Ermittlung der Finanzkennzahlen auf Basis eines geprüften oder auch eines ungeprüften Jahresabschlusses; Abgrenzung Inlandsgeschäft vs. Auslandsgeschäft). Wenig hilfreich ist in diesem Zusammenhang, dass die Nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle noch nicht eingerichtet ist und daher noch keine klaren Richtlinien vorliegen.

Die bedeutendsten Änderungen im Energieeffizienzgesetz

Verpflichtende Einsparungsziele

Der Leitwert des Endenergieverbrauchs eines Jahres wurde für 2030 auf 920 Petajoule (PJ), anstelle der bisherigen 1.050 PJ, gesenkt. Die Ziele für kumulierte Endenergieeinsparungsmaßnahmen betragen 650 PJ (bis Ende 2030). 250 PJ kommen aus der Kasse der Bundesmittel, 400 PJ werden aus sogenannten „strategischen Maßnahmen“ ermittelt. Details zu diesen Maßnahmen spezifizieren Bund und Länder im Zusammenspiel bis 2024.

Die Einsparungspotenziale basieren auf einer Kurzstudie des Umweltbundesamt GmbH (UBA). Energieeffizienzmaßnahmen, wie Abwärmenutzung, Bauteilsanierung, Heizungscheck oder Null-Emissions-Fahrzeuge, wurden bewertet und ein Einsparungspotenzial von 338 PJ (93.807 GWh) von 2021 bis 2030 kumuliert.

Der Anteil an erneuerbaren Energien erhöht sich somit im Sektor Industrie aufgrund des berechneten Potenzials der Maßnahmen um 0,43 %.

EEffG 2023: Änderungen bei Lieferantenverpflichtung und Energieberatung

Eine der bedeutendsten Änderungen durch die Novelle ist das Ende der Lieferantenverpflichtung. Anstatt Maßnahmen zur Energieberatung und -einsparung anzubieten, müssen Energielieferanten Beratungsstellen einrichten. Sie sollen Haushalten unter kostenfreien Telefonnummer Informationen und Beratung zur Energieeffizienz anbieten. Unternehmen, die im Jahr über 35 Gigawattstunden (GWh) an Haushalte liefern, sind verpflichtet, zusätzlich Beratungsstellen zu Energieverbrauch, Einsparungen, Kosten und Preisentwicklungen anzubieten und Informationen zum Energiesparen auf ihrer Website zu veröffentlichen. Die Kontrolle der Einhaltung obliegt der E-Control. Bei Nichterfüllung drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 50.000 €.

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Eine einzige Lösung für die Energiearmut

Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut werden in einer Koordinationsstelle beim Klima- und Energiefonds gebündelt. Informationen unterschiedlicher Behörden, Gebietskörperschaften, Energielieferunternehmen, Energieberatungsstellen und sozialer Einrichtungen laufen zusammen und sorgen für einen übersichtlichen Zugang zu Hilfsmaßnahmen.

Anrechnung von Maßnahmen im fossilen Bereich

Im Prozessbereich gesetzte Maßnahmen von Unternehmen, die eine Amortisationsdauer von 15 Jahren haben, können auch dann angerechnet werden, wenn sie im fossilen Bereich gesetzt werden.

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Was ist ein Energieaudit?

Unter einem Energieaudit versteht man ein systematisches Verfahren im Einklang mit § 18 und Anhang III zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs in der Industrie und/oder einer Industrieanlage oder privater oder öffentlicher Dienstleistungen.

Energieaudit und Berichtspflicht für Großunternehmen in Österreich

Von dieser Verpflichtung sind ca. 2 000 große Unternehmen in Österreich betroffen. Sie müssen ein Energieaudit durchzuführen oder ein anerkanntes Managementsystem betreiben. Dokumentation der Einhaltung der Mindestvorgaben erfolgt im Vierjahresintervall in Form eines standardisierten Kurzberichts dokumentieren. Er beinhaltet unter anderem Angaben zum Energieverbrauch für alle Energieträger und deren Abwärmepotenzialen, Information zu den hauptenergieverbrauchenden Faktoren und den primären Verbrauchsbereichen ebenso wie Auskunft über die Maßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz vorgenommen wurden.

Zusätzlich muss das jährliche Einsparungspotenzial der jeweiligen Maßnahme in kWh ausgewiesen werden. Außerdem beinhaltet der Bericht Angaben zu den Investitionskosten und Zahlen zur jährlichen Energiekosteneinsparung sowie Auskunft zu den umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen der letzten vier Jahre. Bei Managementsystemen müssen weiterhin die jeweiligen Zertifikate, deren Registrierungsnummern und ihre Gültigkeit ausgewiesen werden. Die E-Control, als ausführendes Organ, legt mittels Verordnungen nähere Bestimmungen über das Format, die Struktur und die Gliederung der standardisierten Kurzberichte fest.

Anforderungen und Kriterien für Energieaudit

  • Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern und
  • Umsatz von mehr als 50 Mio. EUR oder
  • Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. EUR

Was ist der Zweck eines Energieaudits?

Die Durchführung des Energieaudits dient zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für kostenwirksame Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.

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Als Alternative in Frage kommt ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EN 16001, ISO 50001) oder ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem (ISO 14001, EMAS) oder ein gleichwertiges Managementsystem, das „auch ein regelmäßiges internes oder externes Energieaudit umfassen“ muss.

Ist ein Energieaudit für Unternehmen verpflichtend?

Endlich haben wir eine klare Antwort auf diese Frage: Ja, ein Energieaudit ist erforderlich, aber ein anerkanntes Managementsystem ist nicht notwendig. Es ist jedoch wichtig, die entsprechenden fachlichen Anforderungen zu erfüllen. Anders als befürchtet, müssen sich externe oder interne Energieauditoren nicht bei der nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle registrieren lassen.

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Energieaudit-Pflicht in Österreich: Welche Unternehmen müssen ein Energieaudit durchführen lassen? - © Getty Images/iStockphoto