Energie : Energiekostenzuschuss: So sieht das Förderprogramm aus
Nach langen, harten Verhandlungen hat sich die Bundesregierung auf den Energiekostenzuschuss für Unternehmen geeinigt. Gestern, Mittwoch, wurde er im Nationalrat nun auch fix beschlossen.
Der Energiekostenzuschuss soll die durch den russischen Angriffskrieg erhöhten Preise bei Strom, Erdgas und Treibstoffen für energieintensive Unternehmen abfedern. So soll der Wirtschaftsstandort in der aktuellen Krise gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit bestmöglich erhalten werden. Doch wie sieht diese Förderung eigentlich aus und was müssen Unternehmen erfüllen, um Unterstützung zu erhalten?
Produzierende Unternehmen, die mehr als drei Prozent ihres Jahresumsatzes für Strom, Gas und Treibstoffe ausgeben, was auf beinahe alle Industrieunternehmen zutrifft, sollen vorerst für den Zeitraum von Februar bis September 2022 Energiekostenzuschüsse erhalten. Vorerst deshalb, weil die EU-Kommission diese Zuschüsse ausnahmsweise genehmigen muss. Daran, dass auch die Mehrkosten nach September abgegolten werden, herrscht allerdings kein Zweifel.
Grundvoraussetzung für die Förderung ist ein Energiesparkonzept in Form eines Energieaudits. Außerdem dürfen Unternehmen, die den Zuschuss beantragen für das Jahr 2022 an das Management nicht mehr als die Hälfte des Bonus des Vorjahres auszahlen.
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Für Betriebe, die weniger als 700.000 € Jahresumsatz machen, gilt die Drei-Prozent-Hürde nicht. Die Förderung sieht vier Förderstufen vor. Bis zu 1,3 Mrd. € (inkl. Abwicklungskosten) seien hierfür in den Finanzjahren bis 2023 vorgesehen.
Förderung in vier Stufen
In Förderstufe 1 wird produzierenden Unternehmen die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 mit 30 Prozent gefördert. Die Bestätigung einer Steuerberatung ist dabei Voraussetzung. Maximale Fördersumme ist 400.000 Euro.
Für Unternehmen, die mindestens eine Verdoppelung der Preise für Strom und Erdgas nachweisen können, gilt Stufe 2: In diesen Fällen werden zwar nur bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 Prozent gefördert. Doch die maximale Förderhöhe ist weitaus höher, sie beträgt 2 Mio. Euro pro Unternehmen. Treibstoffe werden in dieser Stufe nicht gefördert.
Für eine Förderung der Stufe 3 müssen Unternehmen einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten nachweisen können. Ein negatives EBITDA bis September führt zwar nicht zu einem höheren Fördersatz – aber die maximale Förderhöhe beträgt im Falle eines Betriebsverlustes immerhin bis zu 25 Mio. Euro.
Für höchst energieintensive Industrieunternehmen in der Stahl-, Zement- oder Glasindustrie gilt in Förderstufe 4 eine nochmals höhere maximale Zuschusshöhe von 50 Millionen Euro.
Abgewickelt werden die Förderungen über die aws - Austria Wirtschaftsservice. Ab Ende Oktober wird es über die Website der aws eine Registrierungsmöglichkeit geben. Unternehmen sollen dann eine Absendebestätigung erhalten und können ab Mitte November formal einen Förderantrag stellen.
Energiekostenzuschuss oder Gaspreisbremse?
Die Energiemärkte seien in einer kritischen Situation, begründete Wirtschaftsminister Martin Kocher die Erfordernis für Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung, zum Abfedern der hohen Preise sowie zur mittelfristigen Reduktion der Preise. Zwar müsse nicht die Auszahlung der Unterstützung aber sehr wohl die Antragstellung und -Bearbeitung dieses Jahr erfolgen, meinte er in Richtung der Oppositionsfraktionen. Diese zeitliche Frist sei durch die Vorgaben des Europäischen Krisenrahmens erforderlich. Es gebe aber erste Signale, dass dieser über 2022 hinaus verlängert werde. Ebenso erste positive Signale gebe es zur laufenden Notifizierung der Richtlinie für den Energiekostenzuschuss seitens der Europäischen Kommission, berichtete Kocher.
Massive Kritik erfuhr der Energiekostenzuschuss für Unternehmen seitens der SPÖ. Die Forderung der Oppositionspartei: Österreich sollte es Deutschland gleichtun und einen nationalen Gaspreisdeckel bzw. eine nationale Gaspreisbremse einzuführen, die auch für Wirtschaft und Industrie die Preise senken würde. Ansonsten würden Deindustrialisierung und Jobverluste drohen. Der dafür im Zuge der Debatte eingebrachte Entschließungsantrag blieb aber in der Minderheit.