Energiekostenzuschuss : Energiekostenzuschuss: Förderanträge ab sofort möglich

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Bereits einen Tag nach der Öffnung der Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss haben sich fast 30.000 Unternehmen anmeldet, teilte das Arbeits- und
Wirtschaftsministerium am 8.November mit. Die verpflichtende Voranmeldung lief bis 28. November und ist Voraussetzung für die bis 15.Februar 2023 mögliche Antragstellung des Förderantrags.

Das Ministerium prüfe derzeit eine Nachfrist, da aktuell bereits 86.867 Voranmeldungen im aws-Fördermanager eingelangt seien.

"Nachdem wir das Unternehmensenergiekostenzuschuss-Gesetz im Parlament beschlossen haben und die Genehmigung der Förderrichtlinie durch die Europäische Kommission vorliegt, kann nun die Antragsstellung des Energiekostenzuschusses starten. Damit federn wir für Unternehmerinnen und Unternehmer den Anstieg der Energiekosten ab und stellen als eines der ersten Länder in Europa eine weitere wichtige Unterstützungsmaßnahme in Zeiten massiv
gestiegener Energiepreise bereit, im Rahmen derer schon in nächster Zeit die ersten Auszahlungen erfolgen können", so Wirtschaftsminister Martin Kocher.

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Fördertopf enthält 1,3 Milliarden Euro

Unternehmen, die mehr als 3 Prozent ihres Jahresumsatzes für Strom, Gas und Treibstoffe ausgeben, können für den Zeitraum Februar bis September 2022 Energiekostenzuschüsse von insgesamt 1,3 Mrd. Euro erhalten. Betriebe, die weniger als 700.000 Euro Jahresumsatz machen sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Förderung sieht vier Förderstufen vor, wobei in der Basisstufe 1 die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 mit 30 Prozent gefördert wird. Ab der Stufe 2 soll nur mehr Strom und Erdgas gefördert werden.

Als Basis für die Auszahlung gelten die bei der Antragstellung zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten. Je nach Förderstufe sollen dann zwischen 2.000 und 50 Millionen Euro ausgezahlt werden. Für besonders kleine Unternehmen würde aktuell an einem Pauschalfördermodell gearbeitet werden, so Kocher.

Auch für den Zeitraum ab Oktober 2022, der zu den besonders energieintensiven Perioden zählt, soll an einer Lösung gearbeitet werden. Dabei spielen auch die Verlängerung des Energiekostenzuschusses oder eine Lösung, die sich am deutschen Modell der Strom- und Gaspreisbremse orientiert, eine Rolle.

Steuerexperte Andreas Mitterlehner zum Energiekostenzuschuss: "Jetzt muss rasch gehandelt werden"

Schritt für Schritt zum Energiekostenzuschuss

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Förderung in vier Stufen

In Förderstufe 1 wird produzierenden Unternehmen die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 mit 30 Prozent gefördert. Die Bestätigung einer Steuerberatung ist dabei Voraussetzung. Maximale Fördersumme ist 400.000 Euro.Für Unternehmen, die mindestens eine Verdoppelung der Preise für Strom und Erdgas nachweisen können, gilt Stufe 2: In diesen Fällen werden zwar nur bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 Prozent gefördert. Doch die maximale Förderhöhe ist weitaus höher, sie beträgt 2 Mio. Euro pro Unternehmen. Treibstoffe werden in dieser Stufe nicht gefördert.

Für eine Förderung der Stufe 3 müssen Unternehmen einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten nachweisen können. Ein negatives EBITDA bis September führt zwar nicht zu einem höheren Fördersatz – aber die maximale Förderhöhe beträgt im Falle eines Betriebsverlustes immerhin bis zu 25 Mio. Euro.Für höchst energieintensive Industrieunternehmen in der Stahl-, Zement- oder Glasindustrie gilt in Förderstufe 4 eine nochmals höhere maximale Zuschusshöhe von 50 Millionen Euro.

Ab 7.November konnten sich Unternehmen im aws Fördermanager für den Energiekostenzuschuss voranmelden. Diese Voranmeldung ist Voraussetzung, um jetzt den formalen Förderantrag stellen zu können.

Je nach Förderstufe soll der Energiekostenzuschuss Unternehmen mit 2.000 Euro bis 50 Mio. Euro unterstützen. Insgesamt stehen 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

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Wifo-Chef fordert "Nachschärfung"

Wifo-Chef Gabriel Felbermayr hat sich am Montag für eine Anpassung des Energiekostenzuschusses ausgesprochen. In einem Binnenmarkt hindere niemand die Einkäufer daran, dort einzukaufen, wo es am günstigsten ist, sagte der Wifo-Chef. Die deutsche Gaspreisbremse habe eine andere Größenordnung als der zuvor beschlossene österreichische Energiekostenzuschuss. Die "unterschiedliche Großzügigkeit" mit der der Industrie in Deutschland und Österreich geholfen werde, werde sich wettbewerbsverzerrend auswirken sagte Felbermayr.

>> Steuerexperte: Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen

"Ich würde wetten, wenn die Deutschen in Vorlage gegangen wären, dann hätten wir ganz anderes auf den Tisch gelegt. Jetzt sind wir schon in Zugzwang nachzuschärfen." Es wäre viel besser gewesen, hätte man sich abgestimmt verhalten, so der Ökonom. Doch das Problem sei nicht nur der Wettbewerb zwischen Deutschland und Österreich: Auch in den USA gebe es mit dem Inflaction Reduction Act enorme Industriesubventionen, dort sei Energie schon seit etlichen Jahren viel günstiger als in Europa.

Direktor des Österreichischen Institutes für Wirtschaftsforschung Gabriel Felbermayr am Donnerstag, 14. Juli 2022, anl. einer Pressekonferenz zum Thema "Abschaffung der kalten Progression - Begutachtungsstart" im Finanzministerium in Wien. - FOTO: APA/TOBIAS STEINMAURER
Wifo-Chef Gabriel Felbermayr - © APA/TOBIAS STEINMAURER

Steuerexperte Andreas Mitterlehner im Interview mit INDUSTRIEMAGAZIN NEWS, 31.10.2022

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