Kurzarbeit Österreich ab Oktober 2023 : Kurzarbeit in Österreich: Neue Regelungen und Fördermöglichkeiten

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News Österreich: Am 1. Oktober 2023 wird das alte Kurzarbeit-Modell durch eine dauerhafte Lösung ersetzt, auf die sich der Österreichische Gewerkschaftsbund, die Wirtschaftskammer und die Regierung geeinigt haben. Dabei stehen 20 Millionen Euro Fördersumme für die Kurzarbeitsbeihilfe zur Verfügung.

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Ein erweitertes Modell zur Kurzarbeit wurde 2020 zur Unterstützung österreichischer Unternehmen während der COVID-19-Pandemie eingeführt und mehrfach modifiziert. 9,98 Milliarden Euro haben 1.334.584 Menschen zwischen März 2020 und November 2022 an Kurzarbeitshilfe bezogen*.

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Ende September 2023 läuft die letzte Phase dieses Modells aus und wird am 1. Oktober 2023 von einer dauerhaften Lösung abgelöst, auf die sich der Österreichische Gewerkschaftsbund und die Wirtschaftskammer mit der Regierung geeinigt haben. Im Topf stehen österreichweit 20 Millionen Euro als Fördersumme für die Kurzarbeitsbeihilfe zur Verfügung. Verteilt werden die Fördergelder nach dem first come, first served Prinzip.

Was bedeutet die Kurzarbeit für Unternehmen?

Das Kurzarbeit-Modell unterstützt Unternehmen in vorübergehenden, nicht saisonbedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten. In der Kurzarbeit werden die Normalarbeitszeit und das Arbeitsentgelt herabgesetzt. So werden Arbeitskosten vorübergehend gesenkt und Mitarbeitende können gehalten werden. Das Entgeltdelta wird zum Großteil vom Arbeitsmarktservice (AMS) in Form von der Kurzarbeitsbeihilfe vergütet − sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

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Die Arbeitszeit kann auch beim Modell ab 1. Oktober 2023 zwischen 10 und maximal 90 Prozent reduziert werden. Für die Berechnung der Kurzarbeitsunterstützung wird eine 88-Prozent-Brutto-Ersatzrate herangezogen, die im Schnitt zu einer 90-Prozent-Netto-Ersatzrate führt. So bekommen Arbeitnehmende, wie beim auslaufenden Corona-Kurzarbeitsmodell – rund 90 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens ausbezahlt.

Anforderungen für Kurzarbeit

Wichtig ist das Vorliegen von vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Diese müssen nachweislich auf unternehmensexterne Umstände zurückzuführen sein, wie den Ausfall von Aufträgen oder von betriebsnotwendigen Zulieferungen, auf die das Unternehmen kaum oder gar keinen Einfluss hat. Auch müssen die Umstände außergewöhnlich sein und keinen saisonalen Einflüssen unterworfen. Die Steigerung der Energiekosten allein beispielsweise ist derzeit kein Grund für Kurzarbeit, das Gleiche gilt für versäumte betriebliche Strukturanpassungen.

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Verfahren zur Beantragung auf Kurzarbeit

Vor Einreichung des Kurzarbeitsbegehrens kommt ein Beratungsverfahren zum Tragen, in dem die wirtschaftlichen Probleme plausibilisiert werden. Außerdem ist eine eigene Sozialpartnervereinbarung (SPV) für jeden Betrieb Pflicht. Hier muss eine Einigung auf betrieblicher Ebene, mit einem Betriebsrat, so vorhanden, ansonsten mit den einzelnen Arbeitnehmenden, erzielt werden.

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Alternative Lösungsmöglichkeiten, wie der Abbau von Urlaub oder von Zeitguthaben werden ebenso erörtert, wie die Fördermöglichkeiten des AMS. Sollte die Kurzarbeit voraussichtlich länger als 3 Monate dauern, tritt eine vertiefte arbeitsmarktpolitischen Beurteilung in Kraft. Hier wird überprüft, ob gleichwertige offene Stellen in der Region vorhanden sind und daher angenommen werden kann, dass freigesetzte Beschäftigte rasch wieder einen Arbeitsplatz finden würden.

Um die wirtschaftliche Begründung zu untermauern, sind folgende Unternehmenskennzahlen abzugeben:

  • Eine Erklärung, warum die Kurzarbeit notwendig ist
  • Die Erörterung, wie die Kurzarbeit zur Krisenbewältigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten dient
  • Der monatliche Unternehmensumsatz ohne sonstige
  • Erträge
    (teilweise) die monatlich abgesetzte Produktion, monatliche Auftragseingänge, monatliches Arbeitsvolumen
  • Eine Prognose zur erwarteten Umsatzentwicklung

Wichtige Informationen über die Kurzarbeit für Arbeitgeber

Grundsätzlich können alle Unternehmen, unabhängig der Betriebsgröße in Kurzarbeit gehen. Mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Beginn muss der Förderbedarf in der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS und über das eAMS-Konto kundgetan werden. Ab diesem Zeitpunkt kann das obligatorische Beratungsverfahren losstarten. Schneller gehen Schadensereignisse: Im Fall von Naturkatastrophen wie Hochwasser, Lawinen, Erdrutsche, Orkane oder etwa Feuerschäden wird das Verfahren aufgrund der Ausnahmesituation vereinfacht.

Team-Work: Abrechnung und Förderung der Kurzarbeit in Österreich  ab 1 Oktober 2023.
Der Umstieg auf ein Kurzarbeitsmodell: Wie wird die Kurzarbeit in Österreich ab dem 1. Oktober 2023 angerechnet? - © contrastwerkstatt - Fotolia

Wer hat keinen Anspruch auf Kurzarbeitsbeihilfe in Österreich?

Nicht förderbar sind:

  • Geringfügig Beschäftigte
  • Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben und in Alterspension gehen können
  • Lehrlinge
  • Nahe Familienangehörige des Arbeitgebers
  • Beamte, Pensionisten
  • Urlaub und Zeitausgleich
  • Krankenstandszeiten

Keine Kurzarbeitsbeihilfe wird an insolvente Unternehmen, die sich in einem Konkurs- oder Sanierungsverfahren befinden, vergeben, ebenso wenig wie an Unternehmen mit Sitz im Ausland.

Wer zahlt die Löhne bei Kurzarbeit?

Bei Kurzarbeit in Österreich gibt es verschiedene Parteien, die unterschiedliche Kosten tragen:

  • Arbeitgeber:
    Sie zahlen ihren Mitarbeitern während der Kurzarbeit ein Teil des Gehalts. Sie übernehmen die Kosten für die verbleibende Arbeitszeit.

  • Arbeitsmarktservice (AMS):
    Das AMS gibt den Arbeitgebern Geld, um einen Teil der Lohnkosten während der Kurzarbeit zu erstatten. Es hilft, die Einkommenseinbußen aufgrund der verkürzten Arbeitszeit auszugleichen.

  • Arbeitnehmer:
    Die Arbeitnehmer erhalten während der Kurzarbeit normalerweise etwa 90 Prozent ihres vorherigen Gehalts. Die genaue Summe hängt von der vereinbarten Reduzierung der Arbeitszeit ab.

    Die konkreten Regelungen und wer welche Kosten trägt, können von Fall zu Fall variieren.

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Was bedeutet first come, first served?

Beim Run auf die 20 Millionen € Fördersumme, heißt es schnell sein. Denn die Fördervergabe erfolgt nicht nach Dringlichkeit oder regionalen Bedürfnissen, sondern nach dem Datum der Einreichung und der Vollständigkeit des Antrags. Unternehmen, die einen dringenden Bedarf an Kurzarbeit haben, sollten sich auf den 1.10.2023 also schon vorbereiten. Der Antrag kann in der Nacht vom 30.9. auf 1.10. nach Mitternacht am AMS-Portal hochgeladen werden.

Kurzarbeit ab 1. Okt. 2023: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Am 1.10.2023 wird das Coronamodell von einer dauerhaften Lösung zur Kurzarbeit abgelöst
  • Unternehmen in vorübergehenden, nicht saisonbedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten können Kurzarbeit beantragen
  • Die Arbeitszeit kann zwischen 10 und maximal 90 Prozent reduziert werden
  • Kurzarbeit kann für 3 bis maximal 5 Monate beantragt werden
  • Eingereicht wird in den regionalen Geschäftsstellen des AMS über das eAMS-Konto
  • Das Durchlaufen eines Beratungsverfahrens, eine schriftliche Begründung, die Vorlage von Kennzahlen, sowie eine Sozialpartnervereinbarung (SPV) sind verpflichtend
  • Die Auswahl erfolgt (unter Einhaltung der Fördererfordernisse) nach dem first come, first served Prinzip
  • Österreichweit stehen 20 Millionen Euro als Fördersumme zur Verfügung

    Quelle: parlament.gv.at