Stromkosten-Ausgleichsgesetz : Das bringt der Stromkosten-Ausgleich

Die steigenden Energiepreise sind für Österreichs Unternehmen derzeit die größte Existenzbedrohung. stromkosten ergänzung zuschuss

Antragsberechtigt ist nur ein sehr ausgewählter Bereich von Unternehmen: Jene, welche “indirekte CO2-Kosten” zu tragen haben, ein tatsächliches Risiko einer Verlagerung besteht und die im Jahr 2022 in einer oder mehreren Anlagen Produkte in ausgewählten (Teil-)Sektoren herstellten.

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Antragsberechtigt ist jedoch nur ein sehr ausgewählter Bereich von Unternehmen. Dies sind grundsätzlich Unternehmen, welche “indirekte CO2-Kosten” zu tragen haben, ein tatsächliches Risiko einer Verlagerung besteht und die im Jahr 2022 in einer oder mehreren Anlagen Produkte in ausgewählten (Teil-)Sektoren lt Anhang 1 zum SAG 2022 herstellten. Ein Unternehmen muss daher in einem der vorgegebenen (Teil-)Sektoren tätig sein, womit die Anzahl der potenziellen Förderwerber auf einen sehr ausgewählten Kreis beschränkt ist. Relevant sind für die Frage der Antragsberechtigung primär die NACE-Codes.

So sind z.B. die folgenden Branchen antragsberechtigt: Eisen & Stahl, Aluminium, div. sonstige Metalle, Eisengießereien, Lederbekleidung, div. Chemikalien, div. Kunststoffe, Holz & Zellstoff, div. Glasfaserprodukte, div. Industriegase. Eine Ausweitung auf weitere Branchen, wie derzeit nach SAG 2022 möglich, wird es jedoch nicht geben, womit die angeführten Branchen abschließend sind.

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StB Andreas Mitterlehner, MSc. LL.B. ist Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz
"Der Förderantrag muss bis spätestens 30.9.2023 gestellt werden": Andreas Mitterlehner, Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand - © www.robertmaybach.com

Berechnung des Stromkosten-Ausgleichs

Ansuchen können nur für den im Jahr 2022 in einer Anlage verbrauchten über 1 GWh hinausgehenden Anteil des förderfähigen Jahresstromverbrauchs gestellt werden. Auch durch diese „Mindestverbrauchsmenge“ werden gerade kleinere (Industrie-)Unternehmen oft ohnedies nicht antragsberechtigt sein. Die Förderstelle (aws) rechnet daher auch nur mit rund 100-200 Anspruchsberechtigten.

Die Berechnung des Zuschusses wirkt auf den ersten Blick sehr komplex. So sind nach dem SAG 2022 zwei Arten zur Berechnung vorgesehen. Die Höhe der Förderung errechnet sich entweder nach dem Stromverbrauchseffizienzbenchmark oder einem Fallback-Stromverbrauchseffizienzbenchmark.

Für die Berechnung sind jedoch zahlreiche der Parameter bereits fix vorgegeben und rechnen sich über den aws-Fördermanager vielfach automatisch. Die große Herausforderung in der Praxis ist die korrekte Zuordnung der Produkte/Anlagen auf den richtigen NACE- bzw Prodcom-Code, wie auch der vom Unternehmen zu erstellende Kalkulationsbericht, welcher technische Details zu den Anlagen und den Stromverbrauch enthält.

Antragsfrist für Stromkosten-Ausgleich nach SAG 2022

Die Antragstellung ist bereits möglich, allerdings steht - aufgrund der EU-Vorgaben - nur ein sehr kurzes Antragsfenster zur Verfügung. Der Förderantrag muss bis spätestens 30.9.2023 gestellt werden. Bis dahin sind auch alle verlangten, teils aufwendigen Unterlagen, Feststellungsbericht des WP/StB und ggfs technischen Sachverständigen etc. an die aws zu übermitteln. Insbesondere muss in der Regel auch ein Energieaudit-Bericht bereits vorgelegt werden, sodass die Vorbereitungsarbeiten für die Antragstellung ehestmöglich in Angriff genommen werden sollten. Für Unternehmen, die erst jetzt mit dem Energieaudit starten, könnte die Zeit damit sehr knapp bemessen sein.

Atromkosten-Ausgleichsgesetz 2022: Details zur Antragstellung und Auszahlung

Die endgültige Entscheidung über den tatsächlich gewährten Stromkosten-Ausgleich erfolgt erst nach Ablauf des Antragszeitaums, die Auszahlungen bis spätestens 22.12.2023. Sofern die zweckgewidmeten Fördermittel iHv insgesamt rund 233 Mio EUR nicht ausreichen sollten, wird kein “first come - first served”-Prinzip schlagend, sondern erfolgt eine aliquote Kürzung zulasten aller zuschussberechtigten Unternehmen.

Wer glaubt unter das SAG 2022 zu fallen, sollte rasch prüfen, ob das Unternehmen bzw die Anlage tatsächlich unter die begünstigten NACE- bzw Prodcom-Code fällt und mit dem WP/StB Kontakt aufnehmen. Zweifelsfragen sollten möglichst rasch an die aws weitergereicht werden.

StB Andreas Mitterlehner, MSc. LL.B. ist Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz, andreas.mitterlehner@icon.at.