Fördermodell : Investitionsprämie: Was jetzt noch zu beachten ist

Steuerberater Andreas Mitterlehner und Moderator Stefan Pauser
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Während der Hochphase der Pandemie hat die Bundesregierung mit der sogenannten Investitionsprämie ein Fördermodell entwickelt, um dem Rückgang der Unternehmensinvestitionen entgegenzuwirken. Mit der Prämie werden Neuinvestitionen eines Betriebes am österreichischen Standort gefördert. Die Prämie konnte bis 28. Februar 2021 beantragt werden.

Die „COVID-19 Investitionsprämie“ fördert Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen mit 7% bzw 14%. Geld sieht nur jenes Unternehmen, welches auch eine (rechtzeitige) Abrechnung der Förderung durchführt.

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Insgesamt gab es bisher knapp 243.000 zugesagte Anträge. Davon wurden rund 143.000 abgeschlossen und über eine Milliarde Euro ausgezahlt. In Summe wurden damit bereits 11 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst.
67,4 Prozent der ausbezahlten Milliarde entfallen auf Kleinunternehmen, 17 Prozent auf Kleinunternehmen, 8,9 Prozent auf mittlere Unternehmen und 6,3 Prozent auf Großunternehmen. Die Maßnahme richtet sich grundsätzlich aber an alle Unternehmen unabhängig von Größe oder Branche.

Investitionsdurchführungszeitraum endet bald

Das Austria Wirtschaftsservice hat erst kürzlich eine neue Fassung der FAQ zur Investitionsprämie veröffentlicht. Der Umfang dieses Handbauchs ist damit auf stolze 55 Seiten angestiegen. Die Frist des Investitionsdurchführungszeitraums endet mit 28.02.2023 und mit diesem Fristende sollten noch einige Punkte beachtet werden.

INDUSTRIEMAGAZIN NEWS hat sich dazu mit dem Steuerexperten Andreas Mitterlehner unterhalten.

INDUSTRIEMAGAZIN NEWS: Herr Mitterlehner, schön, dass Sie sich Zeit genommen haben. Wir haben gerade vom Ende des Investitionsdurchführungszeitraum gehört. Welche Fristen sind da jetzt zu beachten?

Andreas Mitterlehner: Ja, der Investitionsdurchführungszeitraum endet mit 28. Februar 2023, eine lang angekündigte Frist. Das heißt bis dahin müssen sämtliche Investitionen, die mit der Investitionsprämie gefördert werden sollen, in Betrieb genommen und bezahlt worden sein.

IM NEWS: Muss auch bei einem fremdfinanzierten Kauf der gesamte Betrag beglichen sein?

Mitterlehner:
Das ist eine Frage, die in der Praxis sehr oft auftritt. Die Möglichkeit, Investitionen zu finanzieren, ist entweder mit Eigenkapital oder mit Fremdkapital. Wenn es mit Fremdkapital finanziert wird, zum Beispiel mit einem Kredit, dann ist es nicht notwendig, dass dieser Kredit schon zur Gänze abgezahlt wurde. Hier würde schon eine Kreditvereinbarung im Sinne einer Bezahlung reichen und die Investition könnte abgerechnet werden, mit 28.Februar.

IM NEWS:
Ist es möglich den Lieferanten noch zu wechseln?

Mitterlehner:
Das ist möglich, hat die aws vor Kurzem erst in ihren FAQs bestätigt. Hier wäre es allerdings nur ausnahmsweise möglich, den Lieferanten zu wechseln, nämlich dann, wenn der Lieferant, mit dem man ursprünglich vereinbart hat, dass er liefert, zusichert, dass er nicht liefern kann bis zum Ende, dass Investition Durchführung des Zeitraums. Dieser Lieferant müsste dann eine schriftliche Bestätigung zur Verfügung stellen und sie müssten einen neuen Lieferanten finden, der bis Ende Februar liefern kann. Dann kann das mit der aws entsprechend vereinbart werden.

IM NEWS:
Was passiert, wenn einige Investitionen nicht rechtzeitig in Betrieb genommen oder bezahlt werden können?

Mitterlehner:
Voraussetzung ist, dass bis 28. Februar sämtliche Investitionen abgerechnet, also in Betrieb genommen und bezahlt worden sind. Wenn hier eine Investition diese Kriterien nicht erfüllt, dann kann diese Investition nicht abgerechnet werden. Die restlichen Investitionen könnten sehr wohl abgerechnet werden. Man muss aber aufpassen, denn es gibt einen dreimonatigen Abrechnung Zeitraum, sprich ab der letzten Inbetriebnahme und Bezahlung. Dann hat man noch drei Monate Zeit die Abrechnung durchzuführen, wenn man diese Frist versäumt, dann kann es kritisch werden.

IM NEWS:
Gibt es Investitionen, bei denen die Frist noch länger läuft?

Mitterlehner:
Das sind ganz große Investitionen mit einem Investitionsvolumen größer 20 Millionen Euro. Das sind aber eher die Ausnahme, muss man sagen. Hier hätte man noch zwei Jahre länger Zeit. Für die meisten Investitionen ist es aber so, dass mit 28. Februar die Frist abläuft und bis dorthin muss die Inbetriebnahme Bezahlung erfolgt sein. Und dann hat man maximal noch drei Monate Zeit, um diese Abrechnung durchzuführen.

Das gesamte Interview mit Steuerberater Andreas Mitterlehner sehen Sie hier in den Industriemagazin News vom 1.2.2023.