Covid-19 : Investitionsprämie – Achtung Fristende naht!

StB Andreas Mitterlehner, MSc. LL.B. ist Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz

StB Andreas Mitterlehner, MSc. LL.B., Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand in Linz

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Der Beginn der Investition („Erste Maßnahme“) musste bis spätestens 31.5.2021 gesetzt werden. Der „Abschluss“ der Investition hat für die meisten Investitionen bis spätestens 28.2.2023 zu erfolgen. Nur für sehr große Investitionen (EUR 20 Mio) läuft diese Frist noch zwei Jahre länger (28.2.2025). Konkret heißt dies, dass die „Inbetriebnahme und Bezahlung“ aller Investitionen des Förderantrages bis spätestens zu diesem Termin erfolgt sein muss. Nach der letzten "Inbetriebnahme und Bezahlung“ eines Förderantrages hat das Unternehmen noch maximal 3 Monate Zeit die Abrechnung der Investitionsprämie durchzuführen.

Können die zu fördernden Investitionen nicht bis zum 28.02.2023 abgeschlossen werden, so gilt die Investition als nicht (rechtzeitig) durchgeführt und kann somit nicht gefördert werden. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir eine rasche Abstimmung mit Ihren Lieferanten bzw. Dienstleistern vorzunehmen, um rechtzeitig bei etwaigen Lieferengpässen bzw. Verzögerungen reagieren zu können. Wichtig ist auch die Fristen intern im Unternehmen entsprechend zu monitoren, damit tatsächlich auch alle beantragten Fördergelder abgerufen werden können.

StB Andreas Mitterlehner, MSc. LL.B. ist Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz, andreas.mitterlehner@icon.at.