Bundesregierung und steuerliche Änderungen : Was erwartet Unternehmen steuerlich unter der neuen Bundesregierung?

Babler Kocher Meinl-Reisinger

Eine klassische Erbschafts- oder Vermögenssteuer ist nicht vorgesehen. Aber in gewissen Bereichen ist mit Mehrbelastungen zu rechnen. 

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Die gute Nachricht vorweg. Eine klassische Erbschafts- oder Vermögenssteuer ist nicht vorgesehen. Aber in gewissen Bereichen ist mit Mehrbelastungen zu rechnen. So wird es ua bei Privatstiftungen zu höheren Belastungen kommen. Die Stiftungseingangssteuer soll auf 3,5 %, die Zwischensteuer auf 27,5 % steigen. Daneben soll der Vorsteuerabzug für „Luxusimmobilien“ gestrichen. Festgehalten wird auch am derzeitigen Höchststeuersatz von 55% für Einkommen größer einer Million. Der Steuersatz wurde bereits bis 2029 verlängert.

Um erfahrene Mitarbeiter länger im Unternehmen zu behalten, könnte die Neuregelung des Zuverdienst von Alterspensionisten interessant werden. So soll ab 2026 der Zuverdienst neu geregelt werden: Das Einkommen aus dem Zuverdienst soll mit 25 % endbesteuert werden, und Dienstgeber sollen nur die halben Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Auch Mehrleistung soll sich wieder lohnen. Dazu sollen ab 2027 Überstunden und Zuschläge steuerlich begünstigt werden.

Bereits aus den Corona-Jahren und von der Inflationswelle sind die steuerlichen „Sonderprämien“ bekannt. So soll in den Jahren 2025 und 2026 eine steuerfreie Prämie von bis zu 1.000 EUR für Mitarbeiter eingeführt werden. Aus unserer Sicht wäre es wohl sinnvoller wäre die bestehenden Prämienmodelle entsprechend zu attraktiveren und auch über die Höhe sollte man sich noch Gedanken machen.

Nach über 25 Jahren soll auch die Luxustangente, welche die steuerlich abzugsfähigen Kosten für PKW regelt, steigen. Ab 2027 soll diese für Kfz auf 55.000 EUR, in der Folge auf 65.000 EUR steigen. Daneben sollen Klein-Lkw (Zulassungsklasse N1) ab Juli 2025 von der NoVA befreit werden, womit sich hier ein Aufschieben von geplanten Investitionen noch lohnen kann. Teurer wird jedoch das E-Auto. Hier wurde bereits rückwirkend die motorbezogene Versicherungssteuer auf E-Autos ausgeweitet.

Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sollen die Lohnnebenkosten schrittweise gesenkt werden. Bis 2027 ist eine erste Reduktion vorgesehen, weitere Senkungen hängen von der budgetären Lage ab. 

Freuen kann man sich auch über eine bürokratische Erleichterungen: Die Pflicht zur Belegausstellung bei Beträgen bis 35 EUR soll abgeschafft, die Registrierkassenregelungen vereinfacht und das Wareneingangsbuch gelockert werden. 

Österreich ist das Land der Familienunternehmen und hier gibt es für die Nachfolgeplanung auf die nächste Generation positive Nachrichten: Der steuerliche Veräußerungsfreibetrag soll ab 2027 von 7.300 EUR deutlich auf 45.000 EUR steigen, und das Berufsverbot für die Nutzung des Hälftesteuersatzes soll entfallen.

Fazit: Licht und Schatten für Unternehmen

Die steuerlichen Vorhaben der neuen Regierung sind ein Mix aus Erleichterungen, neuen Belastungen und Vereinfachungen. Während Unternehmen von der Senkung der Lohnnebenkosten, Steuerbegünstigungen für Betriebsübergaben und digitalen Erleichterungen profitieren, stehen wohl im Sinne der budgetären Situation auch höhere Abgaben ua für Stiftungen und Immobilien an.

Die konkrete Umsetzung bleibt abzuwarten, erste Gesetzesentwürfe sind noch vor dem Sommer zu erwarten. Unternehmen sollten sich auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen und rechtzeitig steuerliche Optimierungsstrategien prüfen.

Autor: 

StB Andreas Mitterlehner, MSc. LL.B. ist Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz und Wien

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Andreas Mitterlehner, Steuerberater und Partner ICON Wirtschaftstreuhand: "Die steuerlichen Vorhaben der neuen Regierung sind ein Mix aus Erleichterungen, neuen Belastungen und Vereinfachungen" - © Robert Maybach