Steuertipp : Verspätete Erstellung von Ansässigkeitsbestätigungen

Steuerakte

Werden Ansässigkeitsbescheinigungen erst Jahre nach der Zahlung der abzugsteuerpflichtigen Honorare an das ausländische Unternehmen von der ausländischen Steuerverwaltung bestätigt, sind die Dokumentationsanforderungen der DBA-Entlastungsverordnung nicht erfüllt und das auszahlende inländische Unternehmen haftet gem § 100 Abs 2 EStG für die nicht abgeführte Steuer.

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Dies kann ua Lizenzgebühren, Dividenden, Zahlungen an in Österreich tätige Künstler, Sportler, Vortragende, technische und kaufmännische Berater und weitere betreffen. Wird das österreichische Besteuerungsrecht, etwa durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt, so kann unter Beachtung der Voraussetzungen der DBA-Entlastungsverordnung bereits im Zahlungszeitpunkt eine Reduktion der Quellensteuer erfolgen („Entlastung an der Quelle“). Voraussetzung dafür, ist die Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung durch den ausländischen Vergütungsempfänger.

Schon bisher hat die österreichische Finanzverwaltung die Auffassung vertreten, dass diese Bestätigung zeitnah, dh innerhalb von zwölf Monaten vor oder nach der Zahlung ausgestellt werden muss. Im Erkenntnis vom 21.12.2023, RV/3100688/2014 folgte das BFG der Ansicht des Finanzamts und stellte fest: Werden Ansässigkeitsbescheinigungen erst Jahre nach der Zahlung der abzugsteuerpflichtigen Honorare an das ausländische Unternehmen von der ausländischen Steuerverwaltung bestätigt, sind die Dokumentationsanforderungen der DBA-Entlastungsverordnung nicht erfüllt und das auszahlende inländische Unternehmen haftet gem § 100 Abs 2 EStG für die nicht abgeführte Steuer.

Der Fall ist nun vor dem Verwaltungsgerichtshof anhängig. Zur Haftungsvermeidung ist es aber ohnehin empfehlenswert, eine Entlastung an der Quelle nur dann vorzunehmen, wenn die formalen Voraussetzungen dafür bereits im Zahlungszeitpunkt erfüllt sind, zB eine Ansässigkeitsbescheinigung vorliegt.


Mag. Matthias Mitterlehner ist Partner, Head of International Tax und Steuerberater bei der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH.