Steuertipp

Betriebsausgabenabzug bei nicht ausgenützten Krediten

§ 12 Abs 2 KStG sieht ein generelles Abzugsverbot für Aufwendungen und Ausgaben vor, die in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit nicht steuerpflichtigen (steuerneutralen) Vermögensvermehrungen und Einnahmen stehen.

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