Vergangenheitsbewältigung : Porr stellt sich seiner Geschichte

Porr

Porr befasst sich mit seiner Kriegsvergangenheit

- © Paul Christian Jezek

Der börsennotierte Baukonzern Porr lässt seine Unternehmensgeschichte und jene seiner Tochterunternehmen zur Zeit des Nationalsozialismus in einem Forschungsprojekt an der Universität Wien aufarbeiten. Kooperiert wird dabei auch mit dem Fritz Bauer Institut und der Goethe-Universität Frankfurt. Das Projekt soll von 2022 bis 2024 laufen und wird von der Porr finanziert.

Die Schwerpunkte sind unter anderem Geschäftskontakte mit NS-Funktionären und NS-Mitgliedern, Entscheidungsprozesse im Unternehmen, Bauprojekte für die Rüstungswirtschaft, Bauprojekte für die SS und im KZ-Bereich, die Ausbeutung von Zwangs- und Sklavenarbeitern und Entschädigungsmaßnahmen für diese nach 1945. Ziel des Projektes ist die Publikation eines wissenschaftlichen Abschlussberichts in Abstimmung mit der Porr.

Jüngst wieder wegen Kartellstrafe in Schlagzeilen

Erst unlängst hat die Porr erneut für Schlagzeilen gesorgt als die höchste bisher in Österreich gegen ein Unternehmen verhängte Kartellstrafe gerichtlich bestätigt wurde.

Die Porr AG und einige ihrer Tochtergesellschaften waren an Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau in Österreich beteiligt, wie die BWB heute erneut erklärte. Der Baukonzern habe "ein umfassendes Anerkenntnis vor den Wettbewerbshütern abgegeben, in welchem sie ihre Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung erklärte und ihre Beteiligung an der Zuwiderhandlung eingeräumt" habe.

Maßgeblich für die Bemessung der Geldbuße seien neben dem Anerkenntnis auch die Kooperation der Porr (außerhalb des Kronzeugenprogramms) bei der Aufklärung sowie die weitreichenden Compliance-Maßnahmen, die unter anderem gesellschaftsrechtliche Entflechtungen im Bereich der Asphaltmischanlagen umfassten. Das Kartellgericht habe die von der BWB am 29. November 2021 gegen die Porr Group beantragte Geldbuße wegen Verstoßes gegen österreichisches und europäisches Kartellrecht mit Beschluss vom 17. Februar 2022 (26 Kt 5/21m) verhängt. "Die Entscheidung ist jetzt rechtskräftig", so die BWB.

Zahlreiche Absprachen

Das Kartell habe den Wirtschaftszweig der Bauwirtschaft beziehungsweise das Baugewerbe betroffen, wobei nahezu sämtliche Sparten im Bereich Hoch- und Tiefbau, insbesondere der Bereich Straßenbau, umfasst gewesen seien. Die Zuwiderhandlung betrifft den Angaben zufolge das gesamte österreichische Bundesgebiet, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. Betroffen seien eine große Anzahl an Bauvorhaben. Gegen die Mehrzahl der mutmaßlich beteiligten Unternehmen laufen die Ermittlungen der BWB noch. Die Porr Group "war im Zeitraum von Juli 2002 bis Oktober 2017 in erheblichem Ausmaß beteiligt", so die Wettbewerbsbehörde.

Im Rahmen des Kartells wurden zwischen den beteiligten Unternehmen laut BWB Absprachen getroffen "mit dem Zweck, den Wettbewerb zu minimieren oder auszuschließen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so Marktanteile zu sichern". Um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen, sei es zu Preisabsprachen, Marktaufteilungen, den Austausch wettbewerbssensibler Informationen, wie etwa Abstimmungen über zukünftiges Verhalten bei Angebotsabgaben, sowie zur Bildung kartellrechtswidriger Arbeits- und Bietergemeinschaften gekommen. Betroffen seien "zahlreiche öffentliche und private Auftraggeber".