EU-Gesetz : IV: Lieferkettengesetz "nicht umsetzbar" und "Bürokratiemonster"

Lieferkettengesetz. was regelt das lieferkettengesetz, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten.

"Die Politik darf sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen und diese schon gar nicht auf Unternehmen abwälzen."

- © N. Theiss - stock.adobe.com

Der EU-Gesetzesvorschlag zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in der ganzen Lieferkette ist aus Sicht der Industriellenvereinigung (IV) nicht umsetzbar. Es drohe "zum Bürokratiemonster zu werden" und vor allem kleinere und mittlere Unternehmen zu überfordern, so die IV in einer Aussendung. Unternehmen würden damit "Kontrollpflichten übertragen die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen können". Die Einhaltung von Rechten sei aber eine staatliche Aufgabe.

"Die Politik darf sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen und diese schon gar nicht auf Unternehmen abwälzen", fordert die IV. "Es ist eine unrealistische Vorstellung, dass man kleinere und mittlerer Unternehmen verpflichten kann, sicherzustellen, dass ein Lieferant in der 5. oder 7. Lieferkettenebene Standards einhält", meint die IV. Das wäre für viele Unternehmen eine unlösbare Aufgabe, die noch dazu die Gefahr berge, dass die Unternehmen "ohne Eigenverschulden an den Pranger gestellt werden". Das würde auch hohe Kosten verursachen. Die Marktmacht liege oft beim Zulieferer. Da sei das deutsche Lieferkettengesetz "wesentlich praktikabler, da es in Kernfragen auf die direkten Geschäftsbeziehungen abzielt".

Die IV warnt auch davor, dass mit solchen Regeln europäische Unternehmen aus Märkten verdrängt würden und andere Anbieter womöglich niedrigere Standards bei Menschenrechten und Umwelt einhalten. Außerdem würden dadurch Arbeitsplätze in Europa verloren gehen.

So sieht das Lieferkettengesetz aus

Beim neuen Lieferkettengesetz geht es darum, dass in der EU tätige Firmen dazu gebracht werden, zu prüfen, dass ihre weltweiten Lieferanten unter anderem keine Kinderarbeit dulden und Umweltstandards einhalten.

Manager sollen zudem dazu verpflichtet werden, sicherzustellen, dass Geschäftsmodell und Strategie ihres Unternehmens auf die Begrenzung der globalen Erderwärmung von maximal 1,5 Grad ausgerichtet sind.

In Österreich gibt es - ganz im Gegensatz zu Deutschland - noch keine Regelungen zu Rechtsbrüchen entlang der Supply Chain. Das deutsche "Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten" verpflichtet deutsche Unternehmen ab 2023 - vorerst jene, mit mehr als 3.000 Mitarbeitern - auf Missstände beim Kauf von Produkten und Teilen aus dem Ausland zu reagieren und Abhilfe zu schaffen, wenn ihnen diese bekannt werden.

In Österreich wurden die Rufe nach einem Lieferkettengesetz - unter anderem von NGOs und ÖGB und Arbeiterkammer - bislang nicht umgesetzt. Vorreiter in Europa in Sachen Lieferkettengesetz ist Frankreich, dass im ersten Halbjahr den EU-Vorsitz inne hat und das Projekt mit viel Nachdruck verfolgt. (apa/red)