Steuertipps : VAE und Doppelbesteuerung: Was kommt

Matthias Mitterlehner, Partner, Head of International Tax und Steuerberater bei ICON Wirtschaftstreuhand

Wesentlich schmerzhafter für Österreicher, die in den VAE investieren oder tätig werden, wird jedoch ohnehin der Wechsel von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode für in Österreich ansässige Steuerpflichtige im geänderten DBA.

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Zukünftig wird ein 10%iges Quellenbesteuerungsrecht auf Dividenden gelten. Mangels Quellensteuer in den VAE wird dies aktuell nur auf Ausschüttungen von österreichischen Gesellschaften an VAE-Gesellschafter gelten. Aktuell brodelt zwar die Gerüchteküche, dass die VAE vor dem Hintergrund der kommenden globalen Mindestkörperschaftsteuer in Höhe von 15% eine Körperschaftsteuer einführen könnten, es ist allerdings zu bezweifeln, dass die VAE auch eine Quellensteuer auf zB Dividenden einführen.

Wesentlich schmerzhafter für Österreicher, die in den VAE investieren oder tätig werden, wird jedoch ohnehin der Wechsel von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode für in Österreich ansässige Steuerpflichtige im geänderten Doppelbesteuerungsabkommen. Steht aktuell das Besteuerungsrecht den VAE zu (zB bei Betriebsstätteneinkünften, Vermietung von VAE-Liegenschaften, Tätigkeit als Künstler/Sportler in den VAE), so werden diese Einkünfte in den VAE in der Regel nicht besteuert.

"Schmerzhafter für Österreicher, die in den VAE investieren oder tätig werden, wird der Wechsel von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode für in Österreich ansässige Steuerpflichtige im geänderten DBA."
Matthias Mitterlehner, Partner, Head of International Tax und Steuerberater, ICON Wirtschaftstreuhand

In Österreich können die entsprechenden Einkünfte von der Besteuerung freigestellt werden und sind lediglich im Rahmen des Progressionsvorbehalts für die Berechnung des österreichischen Durchschnittsteuersatzes für andere steuerpflichtige Einkünfte relevant.

Zukünftig sind Einkünfte, bei denen das Besteuerungsrecht den VAE zusteht in Österreich voll steuerpflichtig und die – aktuell nicht existente VAE-Steuer – kann angerechnet werden. Die Besteuerung wird somit auf das österreichische Steuerniveau „hochgeschleust“.

Mag. Matthias Mitterlehner ist Partner, Head of International Tax und Steuerberater bei der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH