Autozulieferer : Neuer Kartellverdacht unter Stahlriesen in Deutschland

Das deutsche Bundeskartellamt lässt bei den deutschen Stahlunternehmen nicht locker: Erneut durchsuchte die Behörde wegen des Verdachts kartellwidrigen Verhaltens mehrere Stahlfirmen, wie das Kartellamt mitteilt. Die Behörde bestätigte damit einen Bericht der "Rheinischen Post". Diesmal seien Autozulieferer im Bereich Flachstahl betroffen.

Am 22., 23. und 24. August seien insgesamt sieben Unternehmen sowie drei Privatwohnungen durchsucht worden. Firmennamen nannte das Kartellamt nicht. Salzgitter räumte auf Nachfrage allerdings ein, von den Untersuchungen betroffen zu sein.

Am 22. August seien mehrere Gesellschaften des Konzerns inspiziert worden, teilte die Firma mit. Salzgitter habe die geforderten Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Keine Durchsuchungen bei Thyssenkrupp

Beim deutschen Branchenprimus Thyssenkrupp hingegen gab es nach Angaben eines Firmensprechers keine Durchsuchungen. Der Konzern habe aber das vorläufige Ermittlungsergebnis des Kartellamtes der seit 2015 laufenden Untersuchungen erhalten.

"Im Verdacht stehen insbesondere Absprachen bei der Festlegung von Zuschlägen bei Edelstahlprodukten beziehungsweise legierten Stählen", hieß es in einer Stellungnahme von Thyssenkrupp. Das Kartellamt habe zudem mitgeteilt, dass es seine Ermittlungen auf weitere Stahlprodukte ausgeweitet habe. "Wir nehmen die Vorgänge sehr ernst und unterstützen die Ermittlungen der Behörde, können aufgrund der laufenden Verfahren derzeit jedoch keine weiteren Angaben machen."

Ermittlungen auch im Bereich Edelstahl

Das deutsche Kartellamt hat seit längerem die Stahlunternehmen im Visier. Seit Ende 2015 läuft ein Verfahren im Bereich Edelstahlproduktion und –vertrieb. Im Sommer vergangenen Jahres wurden sechs Firmen im Bereich des Einkaufs von Stahl durch die Automobil- und Automobilzulieferindustrie durchsucht. Im Juni 2017 durchleuchtete die Behörde drei Auto- Zulieferer aus der Schmiedebranche.

Durchsuchungsbeschlüsse setzen einen Anfangsverdacht für einen Kartellrechtsverstoß voraus, bis zum Abschluss des Verfahrens gilt aber die Unschuldsvermutung. Bestätigt sich der Verdacht der Wettbewerbshüter, können sie mit empfindlichen Geldstrafen reagieren.

Theoretisch kann das Kartellamt Firmen mit bis zu 10 Prozent ihres Jahresumsatzes belangen - in der Praxis schöpft die Behörde diesen Rahmen aber nicht aus. Die konkrete Höhe des Bußgeldes ist abhängig von der Schwere und der Dauer der Tat. Rekordbußgelder in einer Höhe von mehr als 700 Mio. Euro verhängte die Behörde etwa 2003 gegen die Mitglieder eines Zement-Kartells. Gerichte reduzierten die Strafsumme später aber deutlich auf rund 400 Mio. Euro. (reuters/apa/red)

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