Gruppenbesteuerung : Ergebnisausgleich von Schwestergesellschaften?

Gerhard Heidrich, CVA. Steuerberater ,Senior Manager Tax sowie Head of Mergers & Acquisitions bei der ICON Wirtschaftstreuhand

Gerhard Heidrich, CVA. Steuerberater ,Senior Manager Tax sowie Head of Mergers & Acquisitions bei der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz

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Die gesetzlichen Regelungen zur österreichischen Gruppenbesteuerung sehen für Fallkonstellationen mit im Ausland ansässigen Gruppenträgern gemäß § 9 Abs 3 TS 4 KStG vor, dass als ausländische Gruppenträger nur beschränkt steuerpflichtige EU/EWR-Gesellschaften fungieren können, die in Österreich über eine im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassung verfügen. In einer aktuellen Entscheidung kam das Bundes­finanzgericht (BFG) – mit Verweis auf EuGH-Rechtsprechung – jedoch zum Ergebnis, dass § 9 Abs 3 TS 4 KStG gegen die Niederlassungsfreiheit und gegen das Unionsrecht verstößt.

Das BFG (31.3.2022, RV/7104573/2020) hat entschieden, dass eine weder beschränkt noch unbeschränkt steuerpflichtige EU/EWR-Gruppenträgerin lediglich als „Referenzobjekt“ für die Bildung einer Unternehmensgruppe dienen kann und folglich die Ergebnisse der inländischen Gruppenmitglieder nur auf horizontaler Ebene zugerechnet werden (keine „Hinauf­schleusung“ zum Gruppenträger). Darüber hinaus sei der Unternehmensgruppe ein Wahlrecht einzuräumen, ein inländisches Gruppenmitglied zu bestimmen, welches gegenüber der österreichischen Finanzverwaltung die Funktionen der Gruppenträgerin übernimmt und dort somit die Ergebnisse (auf horizontaler Ebene) zugerechnet werden und die Körperschaftsteuer erhoben wird.

Sofern sich auch der VwGH der obigen Entscheidung des BFG anschließt, würde daraus eine wesentliche Änderung bei der Gruppenbesteuerung in Österreich resultieren. Inländische Tochtergesellschaften ausländischer EU/EWR-Mutterunternehmen könnten dann nämlich auch ohne Teilnahme einer beschränkt steuerpflichtigen Gruppenträgerin zu einer körperschaftsteuerlichen Unternehmensgruppe zusammengefasst werden.

Sarah Stöger
, Praktikantin und StB Mag. Gerhard Heidrich, CVA. Steuerberater ,Senior Manager Tax sowie Head of Mergers & Acquisitions bei der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz