Landesversorger muss Millionenbetrag zahlen : Energie AG muss "Übergewinnsteuer" zahlen
Der Landesversorger Energie AG Oberösterreich muss laut einem Bericht der "Krone" in ihrer Montagausgabe einen Energiekrisenbeitrag - im Grunde eine "Übergewinnsteuer" - leisten. "Wir gehen von einem einstelligen Millionenbetrag aus", sagte Unternehmenssprecherin Karin Strobl. In der Branche wird der Zeitung zufolge eher mit einem Betrag am oberen Ende dieser Spanne gerechnet. Linz AG und Welser eww würden hingegen ausschließen, dass die Abgabe auf sie zukomme.
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Warum wird der Energiekrisenbeitrag fällig?
Auf einen "niedrigen einstelligen Millionenbetrag" schätzte die Energie AG (EAG) in einer Aussendung am Montag die Höhe der Abgabe. Das Unternehmen betonte, dass die Höhe der Abgabe nicht an den Tarif für Haushaltskunden gekoppelt sei, sondern ausschließlich "mit dem Vermarktungspreis für Strom aus eigenen Erzeugungsanlagen". Der Energiekrisenbeitrag werde fällig, sobald der Vermarktungspreis von beispielsweise Wasser- oder Windstrom eine bestimmte Grenze überschreitet. Die Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH sei eine von vielen Handelspartnern, die auch aus gesellschaftsrechtlichen Gründen nachhaltigen Strom zu marktüblichen Preisen abnehmen müsse, hieß es von Seiten der Energie AG.
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Fossile Energieversorger müssen Erträge, die 20 Prozent über dem Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021 liegen, mit 40 Prozent versteuern. Dieser Prozentsatz sinkt auf 33 Prozent, wenn in erneuerbare Energien investiert wird. Im Strombereich werden Erträge, die eine bestimmte Obergrenze - 140 Euro pro Megawattstunde bzw. 180 Euro bei Investitionen in erneuerbare Energien - überschreiten, zu 90 Prozent abgeschöpft.