Maßnahmen gegen die Coronakrise : Rückwirkende Anträge für Corona-Kurzarbeit im März nur noch bis Montag möglich

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Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat kurzfristig darüber informiert, dass eine rückwirkende Antragstellung für COVID-19-Kurzarbeit mit Beginn im Monat März 2020 nur mehr bis zum 20. April 2020, 24.00 Uhr möglich ist. Ab 21. April 2020 können nur Beihilfenbegehren eingebracht werden, die sich auf einen Kurzarbeitszeitraum ab 1. April 2020 beziehen.

Eine rückwirkende Beantragung ist dem Grunde nach dann möglich, wenn zum Beginn des Kurzarbeitszeitraums wirtschaftliche Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise vorliegen.

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