Update Steuer : Nächtigungspauschalen für Flugreisen laut VwGH steuerfrei

Matthias Mitterlehner, Partner, Head of International Tax und Steuerberater bei ICON Wirtschaftstreuhand

Mag. Matthias Mitterlehner ist Partner, Head of International Tax und Steuerberater bei der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH.

- © ICON Wirtschaftstreuhand

Ein international tätiges Industrieanlagenbauunternehmen zahlt seinen Dienstnehmern für Flugreisen, welche in der Nacht angetreten wurden, – auf Basis der Bestimmungen des Kollektivvertrags – pauschale Nächtigungsgelder aus. Derartige Zahlungen sind als Reiseaufwandsentschädigung bis maximal EUR 15 steuerfrei, wenn Sie aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (zB Kollektivvertrag) verpflichtend durch den Arbeitgeber zu zahlen sind. Vor diesem Hintergrund wurden die pauschalen Nächtigungsgelder steuerfrei behandelt. Diese Steuerfreiheit wurde allerdings im Rahmen einer GPLA-Prüfung mit der Begründung versagt, dass den Dienstnehmern aufgrund der Nächtigungsmöglichkeit im Flugzeug keine tatsächlichen Nächtigungskosten entstanden seien.

Der VwGH hat mit 3.2.2022 (Ro 2020/15/0005) entschieden, dass die Steuerfreiheit ungeachtet dessen zusteht, ob es zu konkreten tatsächlichen Aufwendungen der Dienstnehmer, wie zum Beispiel der kostenpflichtigen Nutzung von Nassbereichen in der Flughafen-Lounge, gekommen ist. Sofern folglich ein Kollektivvertrag eine Auszahlung von Nächtigungsgeldern an Dienstnehmer auch in Zusammenhang mit Nachtflügen vorsieht, können diese bis zum gesetzlichen Höchstsatz von derzeit EUR 15 steuerfrei behandelt werden. Unternehmen mit entsprechendem Dienstreiseaufkommen, sollten in einem ersten Schritt prüfen, inwieweit den betroffenen Dienstnehmern aufgrund lohngestaltender Vorschriften ein Nächtigungsgeld für Nachtflüge zu zahlen ist. Im Rahmen der Lohnverrechnung sollte anschließend sichergestellt werden, dass eine Freistellung entsprechend der VwGH-Rechtsprechung erfolgt.

Mag. Matthias Mitterlehner ist Partner, Head of International Tax und Steuerberater bei der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH.