Energiekostenzuschuss für Unternehmen : Energiekostenzuschuss 2: Anträge ab heute möglich

Strompreis Energiepreis, Österreich news

Österreichs News: "Anträge für Energiekostenzuschuss 2 ab heute möglich".

- © marcus_hofmann - stock.adobe.com

Nach der Voranmeldungsphase für den Energiekostenzuschuss II, die von gut 84.000 Unternehmen genutzt wurde, kann nun bis 7. Dezember ein neuer formeller Antrag über die aws gestellt werden. Der Zuschuss soll einen Teil der Energiemehrkosten der Unternehmen angesichts steigender Preise abfedern und ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern, teilte das Wirtschaftsministerium am Donnerstag mit. Zwischen 3.000 Euro und 150 Millionen Euro sollen bis 2023 pro Unternehmen an Zuschüssen fließen.

>>> Alle Förderungen für Ihr Unternehmen

Die Förderkonditionen wurden den Angaben zufolge aufgrund von Anpassungen des Beihilferahmens leicht verändert. So entfällt beispielsweise das Eingangskriterium der Energieintensität in den ersten beiden Förderstufen. Neu ist für Förderungen ab 125.000 Euro pro Förderperiode auch das Erfordernis eines Betriebsverlustes oder eines Rückgangs des Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) um 40 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2021. Eine Reihe weiterer Kriterien sorge für Zielgenauigkeit, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP). "Zudem ist die Förderung für bereits durch höhere Preise weitergegebene Kosten nicht zulässig."

Nie mehr die wichtigsten News aus Österreichs Industrie verpassen? Abonnieren Sie unser Daily Briefing: Was in der Industrie wichtig wird. Täglich um 7 Uhr in Ihrer Inbox. Hier geht’s zur Anmeldung!

Zwei Förderperioden

Der Förderzeitraum umfasst das gesamte Jahr 2023 und besteht aus zwei Förderperioden. Die Förderperiode 1 bezieht sich auf die energiebedingten Mehrkosten, die von Januar bis Ende Juni anfallen, die Förderperiode 2 bezieht sich auf die energiebedingten Mehrkosten, die von Anfang Juli bis Ende Dezember anfallen. Auf beide Förderperioden bezieht sich die ab heute mögliche Antragstellung.

>>> Förderungen: So finanzieren Sie Ihr Projekt!

Dabei sind für die Förderperiode 1 die Ist-Kosten anzugeben, die die Grundlage sowohl für die Berechnung der Förderung für die Förderperiode 1 als auch für die Ermittlung einer Obergrenze der Förderhöhe für die Förderperiode 2 bilden. Für die tatsächliche Ermittlung der Fördersumme für die Förderperiode 2 ist im Jahr 2024 eine gesonderte Ist-Kostenabrechnung vorzulegen. Insgesamt sind fünf Förderphasen vorgesehen.

>>> Forschungsprämie 2023: Alle Infos für Ihr Unternehmen

"Mit dem Energiekostenzuschuss federn wir als Bundesregierung einen Teil der Mehrkosten der heimischen Unternehmen angesichts der gestiegenen Preise für Energie ab und sichern die österreichische Wettbewerbsfähigkeit“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.