Österreich : Forschungsprämie 2023: Alle Infos für Ihr Unternehmen

Ein Mitarbeiter in einem Schutzanzug bei der Forschungsarbeit im Labor.
© phonlamaiphoto - stock.adobe.com

Steuerpflichtige Unternehmen in Österreich können eine Forschungsprämie beantragen, wenn sie Forschung und Entwicklung betreiben. Dies können beispielsweise eine neue Produktentwicklung oder ein verbessertes Produktionsverfahren sein, sofern im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsarbeit eine technische Unsicherheit zu lösen ist (lt. OECD Frascati Manual 2015). Dabei können ein- oder mehrjährige Projekte berücksichtigt werden, die jedes Jahr aufs Neue eingereicht werden müssen.

Die Forschungsprämie umfasst 14% (ab dem Wirtschaftsjahr 2018) der gesamten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für ein Wirtschaftsjahr. Die Forschungsprämie ist steuerfrei und wird vom Finanzamt als Cash-Prämie auf das Abgabenkonto gutgeschrieben, das bedeutet, dass diese zweckungebunden verwendet werden kann. Bei einem Forschungs- und Entwicklungsauftrag an einen inländischen oder in der EU/EWR ansässigen Dritten kann das auftraggebende Unternehmen maximal 1 Mio. Euro als Aufwendungen ansetzen.

Confida-Expertin und -Geschäftsführerin Alexandra Stangl
Confida-Expertin und -Geschäftsführerin Alexandra Stangl - © Alex Krischner

Die Kostenbasis

Die mit der Entwicklung zusammenhängenden Aufwendungen für das Entwicklungspersonal, die Herstellung von Prototypen, das Material für die erforderlichen Testläufe sowie Investitionen in F&E können geltend gemacht werden. Auch fehlgeschlagene Forschung und Entwicklung wird durch die Forschungsprämie gefördert.

Die Antragstellung

Die Forschungsprämie kann für eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung, wie Grundlagenforschung, experimentelle Entwicklung oder angewandte Forschung nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gemäß §108c Einkommensteuergesetz (EStG) beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Die Antragstellung erfolgt über ein zweistufiges Verfahren. Während die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) für die technische Beurteilung der Entwicklungsprojekte verantwortlich ist, erfolgt die Beurteilung der Höhe der Forschungsaufwendungen durch das Finanzamt. Generell kann man von einer Genehmigungsdauer zwischen 2-3 Monaten ausgehen.

Confida Unternehmensberatung