Gesetz zur Korruptionsbekämpfung in Österreich : Was bringt das neue Korruptionsbekämpfungsgesetz?

Bestechung Korruption . Wirtschaftskriminalität. Österreich plant das härteste Antikorruptionsgesetz der Welt.

Österreich plant das härteste Antikorruptionsgesetz der Welt.

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Mit aktuell Platz 22 von 180 erfassten Staaten zählt Österreich nach wie vor zu jenen Ländern der Welt, in denen Bürger und Unternehmen sich auf einen weitgehend funktionierenden Rechtsstaat verlassen können. Zugleich gilt aber: Die Lage war schon einmal besser. Im CPI Corruption Index von Transparency International ist Österreich in den vergangenen Jahren markant abgesunken. 2018, vor der Ibiza-Affäre, lag Österreich noch auf Platz 14.

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Resultierend aus den Verfahren rund um das Ibiza-Video sollen nun Vorabkorruption und Mandatskauf unter Strafe gestellt werden.
Christopher Schrank von Brandl Talos Rechtsanwälte

Korruptionsbekämpfung in Österreich: Hoher volkswirtschaftlicher Schaden

Nach den Berechnungen des Volkswirtschaftlers Friedrich Schneider sind die Schäden durch Korruption in Österreich in den letzten Jahren jedenfalls kontinuierlich gestiegen und belaufen sich nun auf rund 15 Milliarden Euro jährlich. Europaweit sind es nach Angaben der Europäischen Kommission 120 Milliarden Euro jährlich.

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Nicht zuletzt durch solche Zahlen, aber auch durch Skandale wie die Ibiza-Affäre oder die jüngsten Korruptionsfälle im Europäischen Parlament angetrieben, hat die österreichische Bundesregierung zu Beginn des heurigen Jahres ein Korruptionsbekämpfungsgesetz vorgelegt, das laut ihren eigenen Aussagen zu den härtesten der Welt gehört. „Resultierend aus den Verfahren rund um das Ibiza-Video sollen nun Vorabkorruption und Mandatskauf unter Strafe gestellt werden. Gleichzeitig sollen die Strafen erhöht und Verurteilungen auch zum Ausschluss der Wählbarkeit führen“, umfasst die derzeitige Lage Christopher Schrank von Brandl Talos Rechtsanwälte.

Korruptionsbekämpfungsgesetz: Amtsverlust bei Korruptionsvergehen

So sieht der Entwurf des Korruptionsbekämpfungsgesetzes vor, dass Mandatsträger, die aufgrund von Korruption zu einer Strafe von mehr als einem halben Jahr verurteilt werden, das Amt verlieren und auch nicht mehr wählbar sind. Vorabkorruption im Sinne des Gesetzes ist dann gegeben, wenn ein Kandidat für ein Amt eine pflichtwidrige Amtsausübung in Aussicht stellt und dafür, einen Vorteil annimmt, ihn fordert oder sich ihn versprechen lässt.

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Nimmt der Kandidat für ein Amt den Vorteil an, ist er auf jeden Fall zu bestrafen, bei einem Versprechen oder einer Forderung nur dann, wenn er das Amt tatsächlich erlangt. Analog dazu ist auch derjenige, der den Kandidaten besticht, auf jeden Fall zu bestrafen, wenn der Vorteil angenommen wird, beim bloßen Versprechen oder Anbieten eines Vorteils nur dann, wenn der Kandidat tatsächlich in das Amt kommt.

Neues Korruptionsstrafrecht: Mandatskauf wird strafbar

Auch der Mandatskauf soll in Zukunft strafbar sein. Er liegt dann vor, wenn jemand ein Entgelt für die für die Einflussnahme auf die Zuteilung eines Mandats an einen Bewerber fordert, annimmt oder sich versprechen lässt. Zu einer Bestrafung soll es allerdings nur dann kommen, wenn die bevorzugte Person tatsächlich gewählt wird, außerdem gilt der Tatbestand des Mandatskaufs nur für Nationalrats-, Landtags- und Europawahlen. Eine weiter Verschärfung des Antikorruptionsgesetzes besteht darin, dass Strafen für Korruption zum Teil markant angehoben werden.

Doch was bedeutet das für Unternehmen?
Beim Compliance Solution Day von LexisNexis, der am 21. September in der Orangerie Schönbrunn stattfindet wird Christopher Schrank, Partner bei BRANDL TALOS Rechtsanwälte GmbH, darüber einen kompakten Einblick liefern.

Auf jeden Fall sollten Unternehmen am Schirm behalten, dass die Bandbreite von Personen, die als Amtsträger strengen Antikorruptionsregelungen unterliegen, viel breiter ist, als man auf den ersten Blick annimmt. So gelten als Amtsträger nicht nur Mandatare von gesetzgebenden Körperschaften oder Beamte, sondern auch – bloß um einige Beispiele zu nennen: Vertragsbedienstete, Angestellte der Sozialversicherungsträger und der Kammern, Personen, die bestimmte Aufgaben im Auftrag des Staates übernehmen, also hoheitlich tätig werden, wie etwa Kfz-Mechaniker bei der Ausstellung der § 57a KFG-Plakette oder auch Personen, die in Unternehmen tätig sind, an denen eine oder mehrere Gebietskörperschaften zu mindestens fünfzig Prozent beteiligt sind. Darunter würden zum Beispiel der ORF, die Wiener Linien, aber auch der Verbund oder die Energie Steiermark fallen.

Christopher Schrank, Partner bei BRANDL TALOS Rechtsanwälte GmbH
Christopher Schrank: „Resultierend aus den Verfahren rund um das Ibiza-Video sollen nun Vorabkorruption und Mandatskauf unter Strafe gestellt werden.“ - © BRANDL TALOS Rechtsanwälte GmbH

Imageverlust schon bei Korruptionsverdacht

Für Susanne Mortimore, Geschäftsführerin von LexisNexis Österreich, ist Korruption jedenfalls ein Thema, das Unternehmen unter allen Umständen unterbinden müssen: „Bereits der Verdacht auf Korruption und erst recht ein aufgedeckter Korruptionsfall in einem Unternehmen führt zu erheblichen Ruf-, Gewinn- und mitunter sogar Existenzverlusten. Es dauert Jahre und erfordert umfangreiche Maßnahmen, um das Image wiederherzustellen und auch bei seinen Geschäftspartner:innen wieder Vertrauen zu gewinnen. Durch das Einsetzen umfangreicher Compliance-Vorschriften können Unternehmen damit präventive Maßnahmen gegen Korruption ergreifen. Auch die Einführung von Hinweisgebersystemen ist ein weiterer, notwendiger Schritt in Richtung Korruptionsprävention.“

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Dabei ist zu berücksichtigen, dass in Zukunft neben existierenden nationalen Regelungen noch mehr europäische Vorgaben ins Spiel kommen werden. Die Europäische Kommission ist derzeit jedenfalls um eine Verschärfung der europaweiten Maßnahmen gegen Korruption bemüht und hat im Mai einen Vorschlag für eine diesbezügliche Richtlinie formuliert. Darin geht es vor allem um eine verbindliche Definition von Straftatbeständen wie Einflussnahme und Amtsmissbrauch und um europaweit härtere Strafen bei Korruptionsdelikten.

Susanne Mortimore, Geschäftsführerin von LexisNexis Österreich
Susanne Mortimore: „Bereits der Verdacht auf Korruption und erst recht ein aufgedeckter Korruptionsfall in einem Unternehmen führt zu erheblichen Ruf- und Gewinnverlusten.“ - © WIRLPHOTO

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Am 21.09.2023 findet in der Orangerie Schönbrunn in Wien der 10. Compliance Solutions Day von LexisNexis statt. Längst ist die Veranstaltung zu einem Fixpunkt für all jene geworden ist, die in Unternehmen mit Compliance zu tun haben und topaktuelle Informationen zum Thema sowie Austausch mit anderen Compliance Profis suchen. Wer Compliance Praxis Premium Mitglied bei LexisNexis wird, profitiert bei der Anmeldung von einer stark vergünstigten Tagungsgebühr.