Update Steuer : GmbH-Forderung gegenüber Muttergesellschaft

Paragraph Richerhammer
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Der UFS Innsbruck (7. 2. 2013) hatte die Abschreibung einer Forderung einer GmbH gegenüber deren Muttergesellschaft zu beurteilen. Grundsätzlich sind Forderungen wertzuberichtigen, wenn deren Eingang zweifelhaft ist. Im gegenständlichen Fall wurden jedoch seitens der Tochtergesellschafter keine Einbringungsmaßnahmen gesetzt. Dies sei – so der UFS – in der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung begründet. Der Verzicht auf die Einbringung der Forderung gegenüber dem Gesellschafter löst laut UFS eine verdeckte Gewinnausschüttung aus. Bei allen überfälligen Forderungen gegenüber Dritten werden Einbringungsmaßnahmen gesetzt. Wenn dies bei einer Forderung gegenüber der Muttergesellschaft unterbleibt, ist dies als gesellschaftsrechtlich motiviert zu behandeln. (Gardovszky, Auditreu)