Interview : Schadenersatz für VW-Diesel: "Ein Vergleich ist wahrscheinlich"

Sie vertreten mit Cobin Claims die Interessen geschädigter Autobesitzer gegenüber dem VW-Konzern. Sind unter diesen auch Unternehmen?

Eric Breiteneder: Jeder ist willkommen. Es macht für uns keinen Unterschied, ob der Fahrzeugeigentümer Besitzer eines Architekturbüros aus Graz oder ein Pendler aus Waidhofen/Thaya ist. Unter den Teilnehmern finden sich jetzt schon einige Dienstleistungsbetriebe, auch durchaus bekannte Mittelständler, die zum Teil über ein großes Filialnetz verfügen und deshalb viele Pkw und Kleintransporter haben. Man muss sich ja nur auf der Straße umsehen, wie viele VW-Caddy da unterwegs sind. Wenn ein Fahrzeug einen EA189er Motor unter der Haube tuckern hat, ist es von den Abgasmanipulationen von VW betroffen. Das reicht vom VW Golf, über den Passat, bis hin zu Lasten- und Nutzfahrzeugen des VW-Konzerns, betrifft also auch Audi, Skoda und Seat.

Welche Voraussetzungen müssen darüber hinaus erfüllt sein?

Breiteneder: Für eine Anmeldung bei dieselklage.at braucht man die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN). Die findet sich auf dem Zulassungsschein, bzw. vorne auf der Windschutzscheibe. Ein wichtiger Hinweis für die Industrie: Fuhrparkbesitzer müssen nicht für jedes einzelne Fahrzeug ein Formular ausfüllen, das übernehmen wir. Wichtig ist auch, dass das Fahrzeug vor dem 21.9.2015 gekauft wurde. Leasingnehmer oder Mieter von Fahrzeugen sind derzeit von der Sammelaktion ausgenommen, da nur Eigentümer teilnehmen können. Das Leasingunternehmen selbst kann aber teilnehmen.

Warum diese Einschränkungen?

Breiteneder: Das ist die Vorgabe des britischen Prozessfinanzierers Calunius, der alle Kosten von dieselklage.at vorfinanziert und damit allen österreichischen Betroffenen eine risikolose Teilnahme und Anspruchssicherung im Dieselskandal ermöglicht. Ob ein Leasingnehmer berechtigt wäre, diese Ansprüche gegenüber Volkswagen direkt zu erheben, bedarf einer Prüfung des Einzelfalles. Dafür fehlt schlicht die Zeit. Wir stehen, obwohl inzwischen fast 2,5 Jahre vergangen sind, im Grunde genommen immer noch am Beginn dieses Skandals. Man wird sehen, was da noch auf uns zukommt. Es macht durchaus Sinn, Daten von Nachfolgemodellen, EA288 oder dem 3-Liter-Diesel Motor des VW-Konzerns (Touareg, Cayenne und verschiedene Audi Modelle), ebenfalls zu evaluieren. Auch Dieselfahrzeuge anderer Hersteller könnten betroffen sein. Deshalb heißt die Website auch dieselklage.at. Zunächst einmal geht es aber um Fahrzeuge mit dem VW Motor EA189, weil es im September 2018 drei Jahre her sein wird, dass erstmals über Manipulationen dieses Motors berichtet wurde.

Wie viele Fahrzeuge sind in Österreich betroffen?

Breiteneder: Wir gehen von 388.000 Fahrzeugen aus, der Leasinganteil beträgt rund ein Drittel. Das klingt zunächst nicht nach sonderlich viel. Wenn man sich aber anschaut, wie groß die Empörung in den USA war und welche Konsequenzen das für VW hatte, sieht die Sache schon ganz anders aus. Immerhin waren in den USA mit knapp 500.000 nur unwesentlich mehr vom Abgasskandal betroffen als in Österreich. Vor allem, wenn man das in Relation zur Einwohnerzahl setzt, wird einem erst so richtig bewusst, welch einschneidende Wirkungen die Manipulationen für Österreich haben. VW, Skoda, Audi sind Fahrzeuge für die Massen. Das gilt nicht nur für Privatpersonen und Unternehmen, auch Polizei, Bundesheer, die Post verfügen über tausende Fahrzeuge des VW-Konzerns. Die Eigentümerfamilien Piëch und Porsche leben in Österreich, der Abgasskandal spielt in Österreich daher eine ganz spezielle Rolle. Eine, die anders zu bewerten ist als etwa in Italien.

Wie lange noch kann man sich an der Sammelaktion beteiligen?

Breiteneder: Deadline ist der 15. August 2018. Die Ansprüche beginnen ab Mitte September zu verjähren. Ich empfehle aber, nicht so lange zu zuwarten. Handlungsbedarf besteht jetzt.

Mit wie vielen Teilnehmern rechnen Sie?

Breiteneder: Das kann man derzeit noch nicht sagen. Nach zwei Wochen halten wir bei über 600 Registrierungen. Wir rechnen allerdings mit einer deutlich vierstelligen Zahl und freuen uns, wenn wir einer fünfstelligen Zahl betroffener Autobesitzer helfen können. Das Problem bei Massenschäden ist generell, dass lediglich rund zehn Prozent der Geschädigten überhaupt aktiv werden. Das ist ein Jammer, denn damit spekulieren die Konzerne. Es ist durchaus üblich, sich den Problemen nicht sofort zu stellen, sondern erst einmal abzuwarten, wie hoch die Wogen schlagen und bis die meisten Ansprüche der Geschädigten verjährt sind. Im Endendeffekt vergleicht man sich dann mit den wenigen, die aufbegehrt haben und deren Ansprüche bis dahin nicht verjährt sind. An dieselklage.at kann man teilnehmen ohne ein Prozesskostenrisiko übernehmen zu müssen, die Ansprüche werden vor Verjährung geschützt und effizient durchgesetzt. Dafür bekommt der Prozesskostenfinanzierer im Erfolgsfall die ausgelegten Kosten und eine Prämie von 35% vom Erstrittenen. Verlieren wir gegen Volkswagen, so müssen die Teilnehmer nichts bezahlen.

Sie gehen von einem Vergleich aus?

Breiteneder: Wir haben mit VW einen Weltkonzern auf Beklagtenseite, der sich mit allen Mitteln wehren wird, weshalb mit Calunius ein Prozessfinanzierer internationalen Zuschnitts an Board geholte wurde, der das nötige Budget auch für langwierige und kostenintensive Verfahren zur Verfügung stellen kann. Letztlich ist die Ersatzpflicht für den eingetretenen Schaden aber evident, sodass, unternehmerisches Denken bei VW unterstellend, ein Vergleich wahrscheinlich ist.

Wie „berechnen“ sich diese Schadenersatzforderungen?

Breiteneder: Bei einer Schadenersatzforderung gehen wir davon aus, dass für das Fahrzeug zu viel bezahlt wurde, und davon, welche finanziellen Verluste man in Falle eines Wiederverkaufes hinnehmen muss. In Deutschland wird bereits laut über Fahrverbote für Diesel in Großstädten nachgedacht. Möglicherweise zieht Österreich da demnächst nach. Was macht dann der Installateur, wenn er mit seinem VW-Caddy nicht mehr in die Stadt fahren darf? Was bedeutet das für branchenspezifische Sondereinbauten, die er sich geleistet hat? Natürlich sind das Einzelthemen, aber in Summe ist das alles relevant. Es geht aber auch um Schadenersatzsprüche, die teilweise im Kartellrecht fußen, also durch die marktbeherrschende Stellung des VW-Konzern bedingt sind. Nur wer den Markt dermaßen dominiert, kann sich so etwas erlauben.

Auf welchen Betrag dürfen die Geschädigten hoffen? Und wann?

Breiteneder: Dieselklage.at fordert für teilnehmende Betroffene vorerst pauschal 15 Prozent des Kaufpreises pro Fahrzeug ein. Aber: Die Wiederverkaufspreise sinken weiter, Fahrverbote drohen, Nachforderungen der Finanzbehörden wegen zu niedrig bemessener Steuern sind möglich und die Schadensgeneigtheit des Zwangs-Softwareupdates ist nicht absehbar. Kurz: Der Schadensbetrag kann noch anwachsen. Ein rascher Vergleich, etwa 2019 würde mich positiv im Interesse der Geschädigten überraschen. Wir haben uns allerdings auf mehrjährige Verfahren durch alle Instanzen und bis zum EuGH eingestellt und nach meiner Erfahrung hat es immer noch ein paar positiver Gerichtsentscheidungen bedurft, bis Vergleichsgespräche auf Augenhöhe geführt werden konnten.