INDUSTRIEMAGAZIN-Exklusiv : Volkswagen: Jetzt prüft die Republik Schadenersatz für Bundesheer-Diesel

Gegen den deutschen VW-Konzern werden schwere Geschütze aufgefahren. Das österreichische Bundesheer hat sich, nach einer kurzen Nachdenkphase, dazu entschlossen, Schadenersatzforderungen gegen den Automobilgiganten zu stellen..

Tausende betroffene Fahrzeuge

Von den Abgasmanipulationen betroffen sind laut Heeressprecher Oberst Michael Bauer in etwa 2500 Fahrzeuge, geklagt wird via Finanzprokuratur. Diese wurde, so Bauer, nunmehr damit befasst, die einzelnen Ministerien nach Geschädigten abzuklappern. Fündig wird sie dabei zweifelsohne werden, schließlich ressortiert der in Österreich vom VW-Dieselskandal Hauptbetroffene im Ministerium von Herbert Kickl. Mit (dem Vernehmen nach) mehr als 11.000 manipulierten Fahrzeugen schlägt die österreichische Polizei nämlich jedes private Fuhrparkunternehmen um Welten. Seitens des Innenministeriums war trotz mehrfachen Nachfragens bis dato keine Stellungnahme zu bekommen, es ist aber davon auszugehen, dass auch die Exekutive Schadenersatz fordern wird.

Über 500 Anmeldungen

Gut läuft es auch für die private Plattform Cobin Claims. Laut Anwalt Eric Breiteneder hält man derzeit bei über 500 Anmeldungen, erste Klagen beim Handelsgericht Wien wurden bereits eingebracht. Geschädigte können sich noch bis spätestens Mitte August auf der Website dieselklage.at registrieren, dann läuft die Verjährungsfrist aus. Auch Unternehmen sind, so Vereinsobmann Oliver Jaindl, eingeladen, sich an der gemeinsamen Klage gegen VW zu beteiligen. Einziges Kriterium: Das betroffene Fahrzeug muss über einen EA189-Motor verfügen und vor dem 21.9.2015 im Eigentum des Unternehmens gestanden haben , oder zu diesem Zeitpunkt geleast und später herausgekauft worden sein. Ziel ist laut Jaindl eine direkte Abgeltung der Geschädigten in Höhe von rund 15 Prozent des Kaufpreises. Rund 388.000 Fahrzeuge sind laut Cobin Claims österreichweit vom VW-Abgasskandal betroffen.

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Anmerkung: In einer früheren Version des Artikels hieß es im Titel "Bundesheer klagt Volkswagen". Dies ist nicht korrekt. Klage einbringen kann ausschließlich die Finanzprokuratur der Republik.