Erdgas : Nord Stream 2 bekommt Genehmigung in Deutschland

Dem Bau und Betrieb der umstrittenen Gaspipeline Nord Stream 2 steht genehmigungsrechtlich in Deutschland nichts mehr entgegen. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie erteilte nach Angaben der Projektgesellschaft von die letzte erforderliche Genehmigung für einen rund 30 Kilometer langen Trassenabschnitt.

"Sämtliche Genehmigungen für den deutschen Abschnitt liegen nunmehr vor", teilte das Unternehmen mit. Die nationalen Genehmigungsverfahren in den anderen vier beteiligten Ländern Russland, Finnland, Schweden und Dänemark liefen planmäßig weiter, so dass die Baumaßnahmen 2018 umgesetzt werden könnten.

Jüngster Zugang im Beraterstab von Nord Stream 2 ist der ehemalige österreichische Finanzminister Hans Jörg Schelling. Mehr dazu hier: Hans Jörg Schelling lässt sich von Gazprom engagieren >>

Eckdaten zur neuen Gasröhre

Die gut 1.200 Kilometer lange Pipeline soll russisches Erdgas durch die Ostsee nach Deutschland bringen. Die Federführung liegt beim russischen Staatskonzern Gazprom. An der Finanzierung sind unter anderen der Energiekonzern Uniper, die BASF-Tochter Wintershall und die österreichische OMV beteiligt. Die Pipeline Nord Stream 1 ist seit 2011 in Betrieb.

Massiver Gegenwind in mehreren Staaten Europas - und von der EU

Das Projekt entzweit seit Jahren vor allem Deutschland und Polen, das in Russland eine große Bedrohung sieht. Auch in den baltischen Staaten und Teilen der EU wird das Vorhaben kritisch gesehen. Polen sieht zudem die Gefahr, dass sein Nachbarland Ukraine als Transitland für russisches Gas durch die Leitung abgeschnitten wird.

Berlin und OMV dafür

Auch in den USA gibt es Vorbehalte. Dagegen betrachtet die Bundesregierung Nord Stream 2 als eine vorwiegend unternehmerische Entscheidung, die zum Ausbau der Gas-Infrastruktur in Europa beiträgt.

"Wir freuen uns, dass nunmehr alle notwendigen Genehmigungen für den insgesamt 85 Kilometer langen deutschen Trassenabschnitt vorliegen", sagte Nord-Stream-Manager Jens Lange. Das Verfahren dazu wurde im April 2017 gestartet. Dabei musste unter anderem belegt werden, dass die Pipeline zur Schließung einer künftigen Versorgungslücke in Europa beiträgt und damit die Versorgungssicherheit erhöht wird. Auch umwelt-, energie- und klimarelevante Fragen mussten abgeklärt werden. (reuters/apa/red)