1.750 Euro Mindestlohn : Mehr Lohn auch für Bergbau-Stahl und Nichteisen-Metallindustrie

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Die zweite Verhandlungsrunde der Sozialpartner zum Kollektivvertrag der Nichteisen-Metallindustrie ist mit einer Entscheidung zu Ende gegangen. Die Gewerkschaften und der Fachverband Nichteisen-Metallindustrie haben sich auf eine Lohn- und Gehaltserhöhung in Höhe von 1,5 Prozent geeinigt.

Gesamte Metallbranche hat rund 180.000 Beschäftigte

Zur Einordnung: Die Gewerkschaften haben wie bereits zuvor mit den Fachverbänden Maschinen-und Metallwarenindustrie bzw. Fahrzeugindustrie vereinbart, ein neues zusätzliches Arbeitszeitmodell im Kollektivvertrag aufzunehmen. Mehr dazu in dieser Meldung: Durchbruch bei Verhandlungen zum Metaller-KV.

Insgesamt umfasst die Metallbranche rund 180.000 Beschäftigte aufgeteilt auf sechs Fachverbände bzw. Berufszweige. Es folgen noch die Verhandlungen mit der Gießereiindustrie (3. Runde) und am 5. November die Verhandlungen mit dem Fachverband Gas-und Wärmeversorgungsunternehmungen (3. Runde).

Die Eckdaten für die Nichteisen-Metallindustrie

Die Erhöhung gilt ab dem 1. November für Mindest- und Grundgehälter und -Löhne, IST-Löhne und -Gehälter, Lehrlingsentschädigungen sowie Zulagen und Aufwandentschädigungen. Die Gespräche seien in guter Atmosphäre verlaufen, teilten beide Seiten im Anschluss daran mit.

3,5 freie Tage pro Jahr als "Freizeitoption"

Auf Basis einer Betriebsvereinbarung kann anstatt der Lohn- und Gehaltserhöhung auch zusätzlich Freizeit gewährt werden. Erstmals wird die Möglichkeit der Freizeitoption auf Betriebsebene für die NE-Metallindustrie möglich. Die zusätzliche arbeitsfreie Zeit im Rahmen der Freizeitoption beträgt 2 Stunden 15 Minuten oder 3,5 Arbeitstage pro Jahr.

In den Verhandlungen einigte man sich zudem auf ein Modell zur Flexibilisierung der Arbeitszeit. "Eine derartige Neuerung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zeugt von gelungener Sozialpartnerschaft, die auch flexibel genug ist um die Auslastungsschwankungen der NE-Metallbranche etwas auszugleichen", so der Verhandlungsleiter und Obmann des Fachverbandes NE-Metallindustrie und Geschäftsführer der Buntmetall Amstetten GmbH, Alfred Hintringer.

Vormittag vor Silvester ist arbeitsfrei

Das Arbeitszeitkonto dient dazu, jährlich angesammelte Minus- und Mehrstunden anzurechnen. Auf dem Arbeitszeitkonto können bis zu 167 Stunden angesammelt werden. Am Jahresende können maximal 40 Stunden in das Folgejahr mitgenommen werden. Die übrigen Stunden können sich die Mitarbeiter mit Zuschlägen auszahlen lassen oder in Form von Zeitausgleich konsumieren. Die KV-Partner erklärten für die Mitarbeiter der NE-Metallindustrie den Vormittag des 31. Dezember arbeitsfrei.

Neuer KV auch für Beschäftigte in Bergbau-Stahl

Auch die Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp für mit dem Fachverband Bergbau-Stahl sind in der zweiten Runde mit einem Ergebnis zu Ende gegangen. Beide Seiten einigten sich auf eine Lohnerhöhung für die rund 17.000 Beschäftigten dieser Branche.

Die Ergebnisse: Die IST- und kollektivvertraglichen Mindest-Löhne bzw. -Gehälter steigen um 1,5 Prozent. Die Lehrlingsentschädigungen, Aufwandsentschädigung und Zulagen werden ebenso um 1,5 Prozent erhöht. Der 31. Dezember ist künftig unter Fortzahlung des Entgeltes zur Gänze arbeitsfrei. Der neue Mindestlohn bzw. das neue Mindestgrundgehalt beträgt 1.750,03 Euro.

Zudem konnten PRO-GE und GPA-djp erneut eine Freizeitoption vereinbaren: Anstelle der IST-Erhöhung von 1,5 Prozent können ArbeitnehmerInnen mehr Freizeit im Ausmaß von zwei Stunden und 15 Minuten pro Monat nehmen. Für die Freizeitoption und für die Anwendung des neuen Arbeitszeitmodells sind jeweils Betriebsvereinbarungen notwendig. Geltungstermin des neuen Kollektivvertrages ist der 1. November 2015. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate.

(red)