Kartellstrafe : Greiner Group reagiert auf Bußgelder des Kartellamts

Im Kern geht der gegen Greiner Perfoam erhobene Vorwurf dahin, dass Mitarbeiter in Einzelfällen das Verhalten im Rahmen von Ausschreibungen für Ladeböden bzw. Hutablagen für Pkw mit einem anderen Zulieferer – der Firma Borgers – abgestimmt haben. An multilateralen Abstimmungsrunden oder sonstigen Kontakten zu den weiteren vom Bundeskartellamt aufgeführten Bauteilen war Greiner Perfoam nicht beteiligt. "Wir haben von Beginn an schnell und umfassend mit den Behörden kooperiert und dadurch zu einer raschen Aufklärung beigetragen. Wir bedauern das Greiner Perfoam zur Last gelegte Verhalten zutiefst", sagt Axel Kühner, Vorstandsvorsitzender der Greiner Holding AG.

Das Bundeskartellamt wirft insgesamt sieben Unternehmen wettbewerbswidriges Verhalten bei einer Reihe von Bauteilen vor, die das Bundeskartellamt unter dem Begriff "akustisch wirksame Bauteile" zusammenfasst. Hierzu zählt das Bundeskartellamt insbesondere Bodenbeläge, Fußmatten, Hutablagen, Kofferraumauskleidungen, textile Radlaufschalen, Motorraumschalldämpfungen, Stirnwanddämpfungen und Kofferraumabsorber. Die Ermittlungen gegen ein weiteres Unternehmen dauern derzeit noch an. Ein Unternehmen ging aufgrund der Kronzeugenregelung straffrei aus.

Als sofortige Konsequenz hat die Greiner Gruppe das seit 2012 bestehende Compliancesystem aktualisiert und die weltweiten Kommunikations- und Schulungstätigkeiten in diesem Bereich intensiviert. "Wir sind uns der Verantwortung gegenüber unseren Kunden bewusst. Unsere Zusammenarbeit mit ihnen ist von qualitativ hochwertigen Produkten, hoher Liefertreue und ausgezeichnetem Service geprägt. Umso bedauerlicher ist die Teilnahme an den Absprachen", so Kühner.

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