Wahlen Österreich 2024 : Wie kann es mit der Sozialpartnerschaft weitergehen?

Ein Händedruck zwischen Politik und Industrie: die Kollektivvertragsverhandlungen 2024 in Österreich sind hart umkämpft.

Im Lichte der AK-Wahlen, dem Superwahljahr 2024 und nach den in beispielloser Härte ausgetragenen Kollektivvertragsverhandlungen drängt sich die Frage nach der aktuellen Rolle der Sozialpartnerschaft auf.

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Die Arbeiterkammerwahlen fanden heuer von 26. Jänner bis 29. April statt. Den Anfang machten die westlichsten Bundesländer und zuletzt wurden in der Steiermark die Vertreter der Vollversammlung gewählt.

Im Endergebnis entfielen 57,14 Prozent der Stimmen auf die Sozialdemokratischen Gewerkschafter:innen (FSG), 16,56 Prozent auf die Christlichen Gewerkschafter:innen (FCG-ÖAAB), 12,27 Prozent auf die Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA) und 4,51 Prozent auf AUGE/UG.

In allen Bundesländern wurden die amtierenden Präsidenten bestätigt. In sieben Bundesländern wird die Mehrheit von der Sozialdemokratischen Gewerkschaft FSG gehalten, nur in Tirol und Vorarlberg hat die Christliche Gewerkschaft FCG-ÖAAB die Mehrheit. Nach dem Abschluss der Wahlen in den Bundesländern findet die Wahl des Präsidenten der Bundesarbeitskammer bei der konstituierenden Hauptversammlung am 25. Juni statt.

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„Die Frage der Arbeitszeit ist eine Frage der Sozialpartner und das soll auch so bleiben"
Bundeskanzler Karl Nehammer

Rolle der Sozialpartner

Im Lichte der AK- Wahlen, dem Superwahljahr 2024 und nach den in beispielloser Härte ausgetragenen Kollektivvertragsverhandlungen drängt sich die Frage nach der aktuellen Rolle der Sozialpartnerschaft auf.

Zwar sind die Zeiten der Rekordinflation passé, jedoch verleitet die aktuelle wirtschaftliche Lage nicht zu Jubel und Herausforderungen wie der Arbeitskräftemangel durch den demographischen Wandel und auch die Transformation der Wirtschaft sind weiterhin präsent. Wie auch die Diskussion um die Wochenarbeitszeit, die Vorschläge reichen von 32 bis 41 Stunden, gezeigt hat, ist die Sozialpartnerschaft weiterhin in aller Munde.

„Die Frage der Arbeitszeit ist eine Frage der Sozialpartner und das soll auch so bleiben,“ sagte Bundeskanzler Nehammer und unterstrich damit die wichtige Rolle der Sozialpartner. In der Zeit der türkis- blauen Koalition waren die Sozialpartner trotz weitreichender Entscheidungen der Regierung nicht in den Prozess eingebunden, dies hat sich nun wieder geändert. Wie erfolgreich das trotz schwieriger Ausgangsposition sein kann, haben die vergangenen Kollektivvertragsverhandlungen gezeigt.

Bei den Verhandlungen der Metaller war auf Seiten der Arbeitgeber die Stimmung über die aktuelle Lage der Wirtschaft pessimistisch und daraus folgend der Spielraum für die Verhandlungen klein. Die Arbeitnehmerseite forderte nachhaltige Lohn- und Gehaltserhöhungen und lehnte Einmalzahlungen ab. Acht Verhandlungsrunden später wurde die Einigung erzielt und obwohl die äußeren Bedingungen schwierig waren, kam es trotzdem zu einem Abschluss, bei dem beide Verhandlungsparteien etwas vorzuweisen hatten. Dies ist, gerade in schwierigen Zeiten, sehr positiv zu bewerten und ist ein kräftiges Lebenszeichen der Sozialpartnerschaft.

Für die Zukunft sind wiederum kreative Lösungen wie die Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel oder ein Zweijahresabschluss gefragt, die für jede Branche anders aussehen können.

Kreative Lösungen in Zeiten hoher Inflation

Die Arbeitgeber konnten verkünden, dass die Löhne mit durchschnittlich 8,6 Prozent steigen, jedoch unter der Inflationsrate von 9,6 Prozent bleiben. Zudem wurde mit der Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel ein Instrument geschaffen, mit dem Teile der Lohnerhöhungen flexibel umgewandelt werden können.

Wie sich Anfang des Jahres gezeigt hat, besteht ein reges Interesse an diesem Modell. Ebenso konnte erstmals ein Abschluss für zwei Jahre erzielt werden, was Planungssicherheit bietet. Die Gewerkschaft wiederum kann berichten, dass Löhne und Gehälter um zehn Prozent aber maximal 400 Euro monatlich steigen und somit über der Inflationsrate von 9,6 Prozent liegen. Denn ein Abschluss unter der Inflationsrate war von der Gewerkschaft von Anfang an kategorisch ausgeschlossen worden.

Die höheren Lohngruppen müssen somit zwar einen Teil der Teuerung schlucken, insgesamt konnte jedoch das Ziel eines solidarischen Abschlusses erreicht werden. Auch konnte ein einheitlicher Abschluss für alle Branchenverbände der Metallindustrie gleichermaßen erzielt werden und so ein Auseinanderbrechen verhindert werden.

Nicht minder spannungsgeladen waren die Verhandlungen rund um den Kollektivvertrag der Handelsangestellten, die mit 430.000 Arbeitnehmern und Lehrlingen die größte Gruppe ist. Die Ausgangsposition war auch hier schwierig, da die Gewerkschaft mit der Forderung nach einem Gehaltsplus von elf Prozent bei einer rollierenden Inflation von 9,2 Prozent in die Verhandlungen ging.

Das Angebot der Arbeitgeber wurde mit einem Gehaltsplus von fünf Prozent und einer Einmalzahlung von 800€ überhaupt erst in der dritten Verhandlungsrunde gelegt. Dies befeuerte die ohnehin schon aufgeheizte Stimmung noch weiter. Nach sieben Verhandlungsrunden, die von Betriebsversammlungen, Demonstrationen und Warnstreiks während des Weihnachtsgeschäfts begleitet wurden, konnte man sich zu einer Einigung mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 8,43 Prozent durchringen.

Bei einer zugrundeliegenden Inflation von 9,2 Prozent wird somit nur den unteren Einkommensgruppen die Inflation voll abgegolten. Für die Gewerkschaft ist das ein Teilerfolg, da niedrige Einkommen stärker erhöht wurden und somit ein sozialer Ausgleich erreicht werden konnte. Auch kam es zu keinen Einmalzahlungen. Die Arbeitgeber konnten für sich verbuchen, einen Abschluss unter der Inflationsrate erreicht zu haben.

Das ist ein Novum, war jedoch in Zeiten von hoher Inflation und einer Rezession wohl alternativlos. Weiters ist es zu keinem Zweijahresabschluss gekommen, was den Handlungsspielraum für die Zukunft eingeschränkt hätte.

„Benya-Formel“ auf dem Prüfstand

Betrachtet man die gesamten Lohnabschlüsse, so befinden sich die Metall- und die Handelsbranche mit ihren Abschlüssen in guter Gesellschaft. Im Gesundheits-, Pflege und Sozialbereich beträgt die Erhöhung 9,2 Prozent ebenso wie im öffentlichen Dienst, die Pensionen steigen um 9,7 Prozent, um nur einige Beispiele zu nennen.

Für die Zukunft sind wiederum kreative Lösungen wie die Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel oder ein Zweijahresabschluss gefragt, die für jede Branche anders aussehen können. Zudem wird kein Weg daran vorbeiführen, die „Benya- Formel“ zu adaptieren.

Experten schlugen etwa eine kürzere Durchrechnung für die Inflation vor, um näher am Puls der Wirtschaft zu sein, oder auch eine andere Berechnung der Kerninflation, um Einflussfaktoren aus dem Ausland zu minimieren. Vordergründig ist jedoch, weiterhin einen fairen Ausgleich zu schaffen und gleichzeitig wettbewerbsfähig zu bleiben.