Teuerungsprämie 2024 : Weiterführung der Teuerungsprämie für 2024 angekündigt

Produktion Stoelzle

Laut BMF soll die Teuerungsprämie nun auch für das Jahr 2024 verlängert werden.

- © Dieter Sajovic (www.dieabbilderei.at)

Die Regelung für die Jahre 2022 und 2023 wurde im Rahmen des Anti-Teuerungspakets eingeführt, wonach Arbeitgebern die Gewährung einer steuer- und abgabenfreien Teuerungsprämie von jeweils bis zu 3.000 EUR an die Arbeitnehmer ermöglicht wurde. Die Teuerungsprämie darf keine regelmäßig oder vertraglich gewährten Prämien und Zuschüsse an die Arbeitnehmer ersetzen. Stattdessen hat es sich bei dem Betrag um zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers zu handeln. Die Ausschöpfung war bisher nur zum Teil von lohngestaltenden Maßnahmen (zB Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung) abhängig.

Laut Presse-Mitteilung des BMF soll die Teuerungsprämie nun auch für das Jahr 2024 verlängert werden. Die Prämie kann bis zu 3.000 Euro pro Kalenderjahr betragen und soll für das Jahr 2024 mit wichtigen Neuerungen weitergeführt werden. Im Gegensatz zu den Vorjahren müsste die Prämie in voller Höhe an lohngestaltende Maßnahmen gebunden sein, was eine enge Verzahnung mit kollektivvertraglichen Regeln oder ähnlichen Vereinbarungen voraussetzt. Das Finanzministerium sieht die Prämie als wichtigen Beitrag zur Förderung der Kaufkraft und zur Unterstützung der Wirtschaft. Im Jahr 2022 wurde sie bereits an rund 1,2 Millionen Beschäftigten ausbezahlt. Ein konkreter Gesetzesvorschlag lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

Julia Pimingstorfer
ist Steuerberaterin und Managerin bei der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz