EU-Steuerreform 2023 : Einheitliche Steuerbemessungsgrundlage in der EU

Steuerakte
© Adobe Stock

Zentrales Element ist die Richtlinie mit dem Titel „BEFIT“ (COM[2023] 532 final) zur Schaffung einer EU-weit einheitlichen KöSt-Bemessungsgrundlage für multinationale Konzerne und eine Aufteilung des Steuerkuchens zwischen den EU-Mitgliedstaaten anhand der durchschnittlichen steuerlichen Ergebnisse der letzten drei Jahre. Die Richtlinie soll auf Unternehmensgruppen anwendbar sein, die in zwei der letzten vier Steuerjahre einen konsolidierten Jahresumsatz von mindestens EUR 750 Mio ausgewiesen haben und am 1.7.2028 in Kraft treten.

Kleinst-, Klein- und mittelständische Unternehmen soll der Richtlinienvorschlag COM(2023) 528 final („HOT“) ermöglichen, Betriebsstättenergebnisse nach den Gewinnermittlungsvorschriften eines einzigen Staates, nämlich des Stammhausstaates zu berechnen, der dann für Aufteilung der Bemessungsgrundlage auf die Betriebsstättenstaaten zu sorgen hat. Die Richtlinie soll ab 1.1.2026 anwendbar sein.

In einer Richtlinie zu „Verrechnungspreisen“ (COM[2023] 529 final) soll unter anderem der Fremdvergleichsgrundsatz kodifiziert und der Begriffs „verbundene Unternehmen“ EU-weit einheitlich definiert werden. Außerdem soll es Steuerpflichtigen ermöglicht werden, korrespondierende Gegenberichtigungen auch außerhalb eines Verständigungs- oder Schiedsverfahrens vornehmen zu können. Die Richtlinie soll ebenfalls ab 1.1.2026 anwendbar sein.

Prof. Dr. Stefan Bendlinger ist Steuerberater und Senior Partner bei der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz, stefan.bendlinger@icon.at.